Erwerbsminderungsrente: Wer hat einen Anspruch?

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Eine Erwerbsminderungsrente ist eine vorzeitige Rente für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen gesundheitlichen Handicaps nicht mehr so ausüben können wie zuvor. 350.000 Menschen stellten 2022 einen Antrag darauf. Doch dieser wird nicht immer anerkannt.

Vor- und Nachteile einer Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist dafür gedacht, dass Schwerkranke, die noch nicht im Rentenalter sind, ihr Leben fristen können. Selbst im Idealfall, wenn Betroffene und Rentenversicherung sich einig sind und alle Unterlagen vorliegen, kostet der Prozess Zeit und Energie (ein Aufwand, der schwerkranke Menschen oft belastet).

Wenn die Rentenversicherung die Beeinträchtigung aber nicht anerkennt, Zweifel hat, weitere Dokumente anfordert oder zusätzliche ärztliche Gutachten verlangt, dann wird der Aufwand bisweilen zum Spießrutenlauf, ohne zu wissen, ob am Ende ein positiver Bescheid steht. Zudem ist selbst eine volle Erwerbsminderungsrente meist alles andere als üppig – durch die Definition von Erwerbsunfähigkeit sind zugleich die Grenzen, sich etwas dazuzuverdienen sehr eng gezogen.

Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt erstens die Erwerbsminderungsrente und entscheidet zweitens, ob ein Anspruch besteht. Voraussetzung ist, dass es schwerwiegende Einschränkungen der Gesundheit gibt, diese dauerhaft sind und die Betroffenen das Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Voraussetzung ist zudem, dass die Betroffenen zuvor in die Rentenkasse einzahlten. Zudem dürfen die Betroffenen das Alter für die Altersrente noch nicht erreicht haben. Gewöhnlich müssen Erwerbstätige mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stellen zu können (dabei werden Schwangerschaft und Elternzeit angerechnet).

Erst zahlen Arbeitgeber/in und Krankenkasse

Bei Erkrankungen von Arbeitnehmer/innen zahlt zuerst der Arbeitgeber den Lohn weiter. Später werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen. Für eine Erwerbsminderungsrente muss die gesundheitliche Einschränkung zumindest sechs Monate lang bestehen und die Betroffenen müssen nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Bei welchen Krankheiten gibt es eine Erwerbsminderungsrente?

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird individuell geprüft, da sich jeder Krankheitsverlauf unterscheidet. Häufig führen folgende Erkrankungen zu einer Erwerbsminderungsrente: Krebs, Knochenleiden, chronische Stoffwechselbeschwerde oder Probleme des Nervensystems. Auch bei schweren psychischen Einschränkungen ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen

Eine Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder persönlich. Sie können aber auch formlos der DRV schreiben, dass Sie Erwerbsminderungsrente beantragen wollen und bekommen dann Post von der Versicherung, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.

Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?

Allgemeine Unterlagen, die in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gehören, sind ihre Kontodaten, ihre Steuer-ID, ihre Ausweisnummern bei Kranken- und Pflegeversicherung, ihre Rentenversicherungsnummer, auch Versicherungsunterlagen für Zeiten ohne Berufstätigkeit, außerdem ein gültiges Personaldokument wie die Geburtsurkunde.

Hinzu kommen die Dokumente über die Krankheit: Behandelnde Ärzte und Ärztinnen, Dokumentation der Krankheit und der verursachten Gesundheitsstörungen, Nachweise von Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Berufsgenossenschaften zum Gesundheitsstatus, Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre, Angaben der beruflichen Tätigkeit. Bei Behinderungen sollte ein Behindertenausweis zugefügt werden und / oder Unterlagen zum Grad und zur Form der Behinderung.

Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit?

Konkret geht es für die Rentenversicherung um die medizinischen Voraussetzungen und um mögliche Alternativen zur Erwerbsminderungsrente. Können Betroffene wegen ihres Leidens nicht mehr in ihrem vorherigen Beruf arbeiten, jedoch in einem anderen, dann liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor, sondern eine Berufsunfähigkeit.

„Reha vor Rente“

Zuerst soll versucht werden, durch Rehabilitation und Therapie wieder arbeiten zu können. Erst wenn klar ist, dass die gesundheitlichen Einschränkungen sich nicht aufheben lassen, rückt eine Erwerbsminderung in den Horizont.

Wie lange gilt die Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderung wird in der Regel alle drei Jahre geprüft. Sind diese vorbei, müssen die Betroffenen ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente neu stellen. Erst wenn dauerhaft keine Besserung zu erwarten ist, verfällt diese Frist.

Welche Konfliktpunkte gibt es?

Im Idealfall sind sich Rentenversicherung und Betroffene einig darüber, wieviel Arbeit die potenziell Erwerbsgeminderten noch leisten können und ob sie überhaupt noch arbeitsfähig sind.

Indessen kann es auch zu einem zähen Konflikt kommen, der sich Jahre hinzieht. Dann hält die Rentenversicherung zum Beispiel die Unterlagen für unzureichend, stellt eigene Gutachten aus oder hält Arbeit für zumutbar, die die Betroffenen abweisen.

Wer ist voll erwerbsunfähig?

Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass die Betroffenen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Sie haben Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Teilweise erwerbsgemindert sind diejenigen, die mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Auch wer zwar sechs Stunden arbeiten kann, aber nicht in seinem angestammten Beruf, hat ein Recht auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Vor- und Nachteile einer Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist dafür gedacht, dass Schwerkranke, die noch nicht im Rentenalter sind, ihr Leben fristen können. Selbst im Idealfall, wenn Betroffene und Rentenversicherung sich einig sind und alle Unterlagen vorliegen, kostet der Prozess Zeit und Energie (ein Aufwand, der schwerkranke Menschen oft belastet).

Wenn die Rentenversicherung die Beeinträchtigung aber nicht anerkennt, Zweifel hat, weitere Dokumente anfordert oder zusätzliche ärztliche Gutachten verlangt, dann wird der Aufwand bisweilen zum Spießrutenlauf, ohne zu wissen, ob am Ende ein positiver Bescheid steht. Zudem ist selbst eine volle Erwerbsminderungsrente meist alles andere als üppig – durch die Definition von Erwerbsunfähigkeit sind zugleich die Grenzen, sich etwas dazuzuverdienen sehr eng gezogen.