Die Deutsche Rentenversicherung stellt sich auf einen spรผrbaren Systemwechsel ein: Zum 1. Januar 2025 ist der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent gestiegen.
Fรผr die mehr als 22 Millionen laufenden Renten wird diese Anhebung allerdings erst mit der Juli-Zahlung umgesetzt โ und zwar rรผckwirkend fรผr das gesamte erste Halbjahr. Damit zahlen Ruhestรคndlerinnen und Ruhestรคndler im Juli einmalig 4,8 Prozent Pflegebeitrag, anschlieรend gilt dauerhaft der neue Satz von 3,6 Prozent.
Warum wurde die Pflegeversicherung teurer?
Die gesetzliche Pflegeversicherung kรคmpft mit wachsenden Ausgaben: mehr pflegebedรผrftige Menschen, hรถhere Personalkosten und steigende Sachkosten. Um die Leistungsfรคhigkeit des Systems abzusichern, hat das Bundesgesundheitsministerium die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025) erarbeitet. Sie sieht ausdrรผcklich eine Anhebung um 0,2 Prozentpunkte vor, die der Bundesrat am 20. Dezember 2024 bestรคtigte.
Der technische Aufschub fรผr die Rentenzahlstellen
Dass Rentnerinnen und Rentner erst ab Juli den hรถheren Beitrag entrichten, ist kein politisches Entgegenkommen, sondern eine Frage der IT-Logistik. Die Deutsche Rentenversicherung muss jedes Jahr die Rentenanpassung fรผr alle laufenden Renten automatisiert berechnen.
Die kurzfristige Verkรผndung der Beitragserhรถhung lieร keinen Spielraum, das Massenverfahren bis Jahresbeginn umzustellen. Deshalb wurde in der PBAV 2025 eine รbergangsregelung verankert, die die Umsetzung auf den 1. Juli verschiebt.
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Einmalzahlung von 4,8 Prozent: Wie entsteht dieser Satz?
Der regulรคre Pflegebeitrag betrรคgt seit Januar 3,6 Prozent. Weil in den Monaten Januar bis Juni weiterhin nur 3,4 Prozent abgingen, wurde fรผr Juli ein pauschaler Zuschlag von 1,2 Prozentpunkten festgelegt โ das entspricht sechs Monaten Nachzahlung ร 0,2 Prozentpunkte. So ergibt sich einmalig der Satz von 4,8 Prozent. Fรผr Personen mit Beihilfe-Anspruch (etwa Ruhestandsbeamtinnen und -beamte) halbiert sich der Einmal-Satz auf 2,4 Prozent, danach auf regulรคr 1,8 Prozent.
Kinderlose zahlen weiterhin den bekannten Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten, wรคhrend Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren von einem Abschlag profitieren.
รberschneidung mit der Rentenanpassung
Am selben Stichtag tritt auch die diesjรคhrige Rentenerhรถhung in Kraft: Alle gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent. Die Rentenversicherung koppelt beide Rechenlรคufe bewusst, um nur einen รnderungsbescheid verschicken zu mรผssen.
Praktisch bedeutet das: Wer bisher 1 000 Euro Rente netto erhielt, bekommt im Juli zunรคchst die Brutto-Rentenerhรถhung, zahlt darauf aber einmalig rund 12 Euro zusรคtzlichen Pflegebeitrag. Ab August pendelt sich das neue Gleichgewicht zwischen hรถherer Rente und dauerhaft hรถherem Pflegebeitrag ein.
Die PBAV 2025 stรผtzt sich auf ยง 55 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium argumentiert, dass ohne den zusรคtzlichen Beitrag kommende Leistungsverbesserungen โ etwa hรถhere Sachleistungsbetrรคge und Ausbau der Kurzzeit-Pflege โ nicht finanzierbar wรคren. Sozialverbรคnde begrรผรen die Sicherung der Pflegefinanzen, mahnen jedoch eine langfristige Strukturreform an, um Beitragsspiralen kรผnftig zu vermeiden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Rentenbeziehende mรผssen nichts veranlassen. Die Rentenversicherung informiert schriftlich รผber Rentenanpassung, Einmalbeitrag und die ab August gรผltige Regelzahlung.
Wer Anspruch auf Beihilfe hat oder von Kinderfreibetrรคgen betroffen ist, sollte dennoch die Angaben im Juli-Bescheid prรผfen und bei Abweichungen den zustรคndigen Rentenservice kontaktieren. Fรผr Haushaltsplanungen empfiehlt es sich, den einmaligen Juli-Abzug sowie den kรผnftig leicht hรถheren Monatsbeitrag frรผhzeitig einzuplanen.
Blick nach vorn
Die Beitragserhรถhung ist ein weiterer Zwischenschritt in der langfristigen Debatte รผber die Finanzierung der Pflege. Wรคhrend Expertinnen und Experten รผber Steuerzuschรผsse, einen Pflegevollversicherungstopf oder kapitalgedeckte Elemente diskutieren, hat die Bundesregierung mit der PBAV 2025 zunรคchst fรผr Stabilitรคt bis 2027 gesorgt.
Ob das reicht, hรคngt ab von der kรผnftigen Lohn- und Rentenentwicklung, der Demografie und mรถglichen Reformen auf Leistungsseite. Fest steht: Die Pflegeversicherung bleibt ein dynamisches System, in dem Beitragssรคtze, Freibetrรคge und Zuschlรคge eng an gesellschaftliche Verรคnderungen gekoppelt sind โ bei Versicherten und Rentnern gleichermaรen.