Im September 2024 werden 8 verschiedene Änderungen für Rentner in Kraft treten. Diese Veränderungen betreffen beispielsweise Fristen, Rentenzahlungen, digitale Verwaltungsprozesse und Unterstützungen zusätzlich zur Rente.
Inhaltsverzeichnis
1. Diese Jahrgänge haben einen erstmaligem Rentenanspruch im September 2024
Für einige Jahrgänge beginnt im September 2024 erstmals der Anspruch auf eine Altersrente. Je nach Art der Rente ergeben sich unterschiedliche Voraussetzungen:
- Regelaltersrente: Rentenversicherte, die zwischen dem 2. August 1958 und dem 1. September 1958 geboren wurden, können ab September 2024 regulär in Rente gehen, sofern sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Versicherte der Jahrgänge vom 2. August 1961 bis 1. September 1961 können mit 63 Jahren und einem Abschlag von 12,6 % in Rente gehen, vorausgesetzt, sie haben 35 Versicherungsjahre angesammelt.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 31. Dezember 1962 geboren wurden, können mit 61 Jahren und 8 Monaten sowie einem Abschlag von 10,8 % in den Ruhestand treten. Wer am 1. Januar 1963 geboren wurde, kann ab dem 1. November 2024 in diese Rente gehen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Rentenversicherte, die zwischen dem 2. April 1960 und dem 1. Mai 1960 geboren wurden, können ab September 2024 ohne Abschläge in Rente gehen, sofern sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können.
2. Zahlungstermine für die Rente im September 2024
Die Rentenzahlungen im September 2024 erfolgen an zwei Terminen:
- Vorschüssige Zahlung: Rentner, die ihre Rente im Voraus für den September 2024 erhalten, können am 30. August 2024 mit der Überweisung rechnen. Dieser Tag ist der letzte Bankarbeitstag im August.
- Rückwirkende Zahlung: Für alle, die ihre Rente nachschüssig für den September 2024 beziehen, erfolgt die Zahlung am 30. September 2024. Dieser Montag ist der letzte Bankarbeitstag im September, sodass an diesem Tag die Rentenbeträge auf den Konten sein sollten.
4. Auszahlung des Rentenzuschlags zwischen dem 15. und 20. September 2024
Zwischen dem 15. und 20. September 2024 erhalten rund 3 Millionen Rentner eine zusätzliche Zahlung in Form eines Rentenzuschlags.
Dieser kann entweder 7,5 % oder 4,5 % der regulären Rente betragen und wird seit Juli 2024 bis voraussichtlich Ende November 2025 ausgezahlt. Prüfen sie in diesem Zeitraum ihre Konten, um sicherzustellen, ob diese Auszahlung erfolgt ist.
Wer einen Zuschlag zur Rente erhält, haben wir in diesem Artikel aufgelistet.
5. Letzte Chance auf bis zu 5.000 EUR Unterstützung aus dem Härtefallfonds
Für Menschen, die durch die Einführung des bundesdeutschen Rechts in der ehemaligen DDR benachteiligt wurden, gibt es noch bis zum 30. September 2024 die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000 EUR zu beantragen.
Dies gilt auch für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Besonders Rentner, deren Bezüge knapp über der Grundsicherung liegen, können von diesem Fonds profitieren. Die Beantragung setzt eine individuelle Prüfung in Gang und sollte rechtzeitig erfolgen, da die Frist im September endet.
6. Frist für die Einkommensteuererklärung endet am 2. September 2024
Für Rentner, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ist der 2. September 2024 ein zentraler Termin. Die reguläre Frist für die Steuererklärung 2023 endet am 31. August 2024.
Da dieser Tag jedoch auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist automatisch auf Montag, den 2. September 2024.
Wichtig: Die Steuerunterlagen müssen bis dahin vollständig beim Finanzamt eingegangen sind.
Rentner, die ihre Steuererklärung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abwickeln, haben jedoch mehr Zeit, da für sie eine längere Frist gilt.
7. Freiwillige Steuererklärung zur Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag
Rentner, die den Grundrentenzuschlag erhalten oder erhalten möchten, sollten die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung erwägen.
Hintergrund ist die Einkommensanrechnung, die dazu führen kann, dass der Grundrentenzuschlag durch anrechenbares steuerpflichtiges Einkommen gekürzt wird.
Durch eine freiwillige Steuererklärung können Rentner die Höhe ihres zu versteuernden Einkommens selbst beeinflussen und so mögliche Nachteile bei der Grundrente vermeiden.
Diese Erklärung für die Jahre 2021 bis 2023 sollte bis spätestens 31. Oktober 2024 eingereicht werden, damit die Daten rechtzeitig in die Berechnungen der Rentenversicherung für das Jahr 2025 einfließen können. Der Lohnsteuerhilfeverein Bayern e.V. empfiehlt daher, bereits im September 2024 aktiv zu werden.
8. Digitale Kfz-Zulassung ab September 2024
Eine weitere Neuerung betrifft die Digitalisierung: Ab September 2024 wird die Kfz-Zulassung vollständig digitalisiert. Rentner, die ein neues Auto anmelden möchten, können dies künftig online erledigen, ohne das Amt aufsuchen zu müssen.
Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten des Verfahrens. Außerdem entfällt das Warten auf physische Dokumente, sodass das Fahrzeug bereits genutzt werden kann, sobald die digitale Zulassung abgeschlossen ist.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.