Seit der Einführung des Wohngeld Plus ist die Zahl derjenigen, die zu Wohngeld berechtigt sind, insgesamt ebenso angestiegen wie die individuelle Höhe des Wohngeldes. Dabei gibt es aber deutliche Unterschiede, denn das Wohngeld ist kein fester Wert.
Inhaltsverzeichnis
Es gibt sieben Mietstufen
Grundlage der Berechnung ist einerseits die Höhe der Miete und andererseits das monatliche Einkommen des Haushalts. Zudem gibt es sieben unterschiedliche Mietstufen als Grundlage der Auszahlung.
Höhere Mieten bedeuten mehr Wohngeld
Die Mietstufen stimmen das Wohngeld an die regionalen Unterschiede der Wohnkosten ab, um einen Zuschuss zu ermöglichen, der den lokalen Umständen gerecht wird. Faustregel: Je höher die Mieten vor Ort sind, desto höher ist die Mietstufe – und desto höher kann der Anspruch auf Wohngeld ausfallen. Die günstigste Mietstufe ist Stufe 1, die höchste Mietstufe 7.
Wichtig: Die Miete wird nur bis zu Höchstbeträgen berücksichtigt, die je nach Haushaltsgröße und Mietstufe festgelegt sind. Liegt die tatsächliche Miete darüber, erhöht sich das Wohngeld nicht weiter.
Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern
Niedersachsen als Flächenland in den alten Bundesländern liegt mehr oder weniger im Mittelfeld. Viele Gemeinden entsprechen den Mietstufen 2 und 3. In Niedersachsen gibt es beispielsweise keine Gemeinde mit der Mietstufe 7, lediglich Neu Wulmstorf und Buchholz in der Nordheide erreichen die Mietstufe 6.
Die Landeshauptstadt Hannover, die Nordseeinseln ohne Festlandanschluss, Seevetal und Buxtehude liegen bei Mietstufe 5. Lokale Zentren wie Göttingen, Oldenburg, Osnabrück oder Lüneburg haben die Mietstufe 4.
Bei Buchholz und Buxtehude lassen sich die höheren Mietpreise damit erklären, dass die Orte im Einzugsbereich der Großstadt Hamburg liegen – dem sogenannten Speckgürtel. Alfeld an der Leine, Bergen, Osterode am Harz oder Papenburg mit der Mietstufe 1 befinden sich hingegen in deutlicher Entfernung von Ballungszentren wie Hamburg, Bremen und Hannover.
In Bayern zählen hingegen zahlreiche Gemeinden zur Mietstufe 7, darunter Freising, Hallbergmoos, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Karlsfeld, Markt Schwaben oder Oberschleißheim. Ganz anders sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus: Bis auf wenige Ausnahmen liegen die Gemeinden dort in den Mietstufen 1 bis 3; das touristisch geprägte Hiddensee sticht heraus und befindet sich in Mietstufe 5.
Hohe Mietstufen müssen nicht viele Wohngeldbezieher bedeuten
Hohe Mietstufen gehen nicht automatisch mit einem hohen Anteil an Wohngeld-Haushalten einher – das zeigen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Prozentual leben in Mecklenburg-Vorpommern die meisten Wohngeld-Bezieher, in Bayern die wenigsten.
Über die Berechtigung zum Wohngeld entscheidet also nicht nur die Miethöhe, sondern ebenso das Einkommen. Mit rund 39.500 Euro brutto pro Jahr ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweit das Land mit den niedrigsten Durchschnittsgehältern. Bayern liegt hingegen mit rund 50.000 Euro brutto auf Platz vier.
Wie entstehen die Mietstufen?
Die Mietstufen werden amtlich festgelegt: Jede Gemeinde ist durch eine Anlage zur Wohngeldverordnung (WoGV) einer Mietstufe (1–7) zugeordnet. Damit bildet die Stufe das örtliche Mietniveau ab. Es gibt keine allgemeine Prozent-Formel (z. B. „±10 % je Stufe“), nach der Leser selbst die Stufe aus aktuellen Quadratmeterpreisen berechnen könnten.
Beispiele für die Einstufung ausgewählter Städte
Einige amtliche Zuordnungen verdeutlichen das Spektrum:
- Görlitz: Mietstufe 1
- Bremen (Stadt): Mietstufe 4
- Pulheim: Mietstufe 5
- Düsseldorf: Mietstufe 6
- München: Mietstufe 7
Diese Einstufungen beruhen auf der WoGV-Anlage; aktuelle Markt-€/m²-Preise können davon abweichen und sind für die Wohngeld-Stufe nicht maßgeblich.
Wie wirken sich die Mietstufen aus?
Die Mietstufe erhöht die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Wohngeld besteht – damit steigt auch die mögliche Höhe des Wohngeldes. Bei Mietstufe 1 liegt zum Beispiel die monatliche Einkommensgrenze für einen Haushalt mit drei Personen bei 2.453 Euro.
In Mietstufe 3 bei 2.552 Euro und in Mietstufe 7 bei 2.717 Euro. In der höchsten Stufe können die Mitglieder der Wohnung also monatlich 264 Euro mehr verdienen als in der niedrigsten und haben trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld.
Zusätzlich gilt: Die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete unterscheiden sich nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Wer deutlich über diesen Höchstbeträgen liegt, erhält nicht automatisch mehr Wohngeld.
Wohngeld Plus: Heizkosten- und Klimakomponente
Seit 2023 (Wohngeld Plus) und mit den Anpassungen 2025 fließen eine Heizkosten- und Klimakomponente in die Berechnung ein. Das führt dazu, dass mehr Haushalte anspruchsberechtigt sind und die durchschnittlichen Leistungen steigen. Die Komponenten wirken ergänzend zu Mietstufe, Einkommen und Haushaltsgröße.
Praxistipp: Anspruch vorab prüfen
Für eine erste Einschätzung lohnt sich der offizielle Wohngeld-Rechner des Bundes. Dort lassen sich Haushaltsgröße, Miete/Belastung, Mietstufe und Einkommen eingeben, um den voraussichtlichen Anspruch unverbindlich zu prüfen. Für verbindliche Ergebnisse ist der Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde erforderlich.