Behinderte: Nur noch 80 Prozent vom Hartz IV Satz

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Behinderte Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung nur noch 80 Prozent vom regulären Hartz-IV Regelsatz bekommen. Das sind nur noch 291 Euro, also 68 Euro weniger, als bislang.

Die soziale Kälte der schwarz-gelben Bundesregierung schlägt um sich. Als Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch für das Familienministeramt zuständig war, sagte sie: „Menschen, die wie Rentner und Behinderte an ihrer Lebenssituation nichts ändern können, brauchen unseren Schutz am dringendsten“. Wie dieser Schutz in der Realität aussieht, zeigt sich nun an der massiven Kürzung der Bezüge für Behinderte. Behinderte Menschen ab 2011 statt den vollen Regelleistungen nur noch 80 Prozent erhalten, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen. Statt fünf Euro mehr als bisher wie andere Erwachsene im ALG II Bezug erhalten Behinderte dem Gesetzentwurf zufolge ganze 68 Euro weniger im Monat. Der momentane ALG II Regelsatz für einen Alleinstehenden liegt bei 359 Euro im Monat, die Bundesregierung will diesen zum ersten Januar 2011 auf 364 Euro anheben. Dafür werden zahlreiche weitere Leistungen wie z.B. der befristete Übergangszuschlag von ALG I zu ALG II gestrichen.

Bundesarbeitsministerium bestätigt Kürzungen der Regelbedarfsstufe III
Das Bundesarbeitsministerium bestätigte inzwischen darauf hindeutende Medienberichte. Eine Sprecherin sagte, dass es sich dabei um die neue Regelbedarfsstufe III handelt. Betroffen seien vor allem Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen würden. Die Regelleistungen würden deshalb gekürzt werden, da man der Ansicht sei, die Betroffenen würden sich „in der Regel“ nicht an den Kosten für den Haushalt beteiligen. Verschwiegen wird allerdings, dass hiervon auch behinderte Menschen betroffen sind, die beispielsweise in Wohngemeinschaften (WG) leben. In der Neufassung des Gesetzestextes steht: Mit der Stufe III seien "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben" gemeint. Hier stehe nur noch eine Regelleistung von 291 Euro monatlich zur Verfügung. Ausgeschlossen sollen diejenigen sein, die in einer Ehe oder Ehe ähnlichen Gemeinschaft leben. Hier jedoch wird auch nicht der volle Satz bezahlt, sondern der Regelsatz in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft: 328 Euro.

Es gibt keine Begründung für die Kürzung bei behinderten Menschen
Heftige Kritik äußerte inzwischen der Deutsche Anwaltsverein. So sagte Wolfgang Conradis, Sozialrechtsexperte des Anwältevereins: Der gekürzte Satz sei „ins Blaue hinein“ festgelegt worden. „Es gibt dafür keine Begründung.“ Auch die Festlegung der Regelleistungen bei Hartz IV sei nach Ansicht des Vereins Zweifelhaft. Hier habe man anders als vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, an vielen Stellen „völlig willkürlich“ gerechnet. Die Neuberechnung mache nicht den Anschein der Transparenz. (sb, 07.11.2010)

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