Beamte sollen mit in die Rente einzahlen? Aber zu viele Beamte im Bundestag

Lesedauer 2 Minuten

“Die Rente ist sicher”, sagte einst der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Die aktuelle Haushaltslage und die daraus resultierenden Vorschläge zur Aussetzung der Rentenerhöhung zeigen jedoch, dass die damalige Zusicherung immer mehr ins Wanken gerät. Ein Vorschlag zur besseren Absicherung der Rentenkassen ist die Einbeziehung der Beamten, die ebenfalls in die Rentenkassen einzahlen sollen. Doch das sieht der langjährige Chef des früheren Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) kritisch.

Das Grundgesetz müsste geändert werden

Franz Ruland, renommierter Verfassungsrechtler und ehemaliger Vorsitzender des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, argumentiert in der Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“ gegen die Forderung, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Der Rentenexperte beruft sich dabei auf Artikel 33 des Grundgesetzes, wonach das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist.

Ruland geht sogar soweit zu behaupten, dass selbst die Einführung einer “gespaltenen Versorgung”, angelehnt an das Modell der Kombination aus Rentenversicherung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, nach Artikel 33 des Grundgesetzes unzulässig sei.

Zu viele Beamte im Bundestag

Trotz der grundsätzlichen Änderbarkeit des Grundgesetzes betont er, dass die notwendigen Zweidrittelmehrheiten aufgrund der Vielzahl von Beamten im Bundestag und Bundesrat schwer zu erzielen wären. Schließlich würden viele parteiübergreifend nicht dafür stimmen.

Lesen Sie auch:
Zu wenig Rente? Mit der Grundsicherung können Rentner jetzt aufstocken

Übertragung notwendig, aber nicht rentenentlastend

Aufgrund demografischer Herausforderungen von Beamtenversorgung und Rentenversicherung fordert Ruland jedoch eine “systemadäquate” Übertragung der in der Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen auf die Beamtenversorgung.

Er warnt jedoch davor, dass die erhoffte Entlastung der Rentenversicherung durch die Einbeziehung der Beamten nicht eintreten werde. Dies sei nur möglich, wenn die Rentenkassen nicht gleichzeitig auch die Verantwortung für die zu zahlenden Pensionen übernehmen müssten.

Keine Stabilität der Rente durch Beamte in der Rentenversicherung?

Ähnlich skeptisch zeigte sich Reinhold Thiede, der Forschungschef der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Eine finanzielle Stabilität der deutschen Rentenversicherung sei seiner Ansicht nach langfristig nicht durch eine Integration der Beamten zu verbessern.

“Alles in allem betrachtet würde ich sagen, die finanzielle Stabilität der deutschen Rentenversicherung würde durch eine Eingliederung der Beamten langfristig nicht verbessert”, so Thiede.

Thiede führt an, dass zwar eine langsame Überführung der Beamten in die DRV vorübergehend die Rentenkassen entlasten könnte. Dennoch warnt Thiede vor den langfristigen Konsequenzen, da sich dadurch auch zukünftige Rentenansprüche der Beamten ergeben würden, die finanziell gedeckt werden müssen. Das jedoch würde wieder zu einer Belastung der Rentenkassen führen.

Am Beispiel Österreich orientieren

Der Experte schlägt daher vor, dass sich die Politik bei einer möglichen Einbeziehung der Beamten in das Rentenversicherungssystem am Beispiel Österreichs orientieren könnte. Dort wurden ab einem bestimmten Stichtag alle Neuverbeamteten in die Sozialversicherung einbezogen, während die Bestandsbeamten im bisherigen System verblieben. „Wer zum Stichtag bereits Beamter war, bleibt im bisherigen System“, so Thiede.

Lesen Sie dazu: Im Vergleich der Rentensysteme zwischen Deutschland und Österreich schnitt Österreich besser ab

Wie Ruland betonte auch Thiede, dass eine Einbeziehung der Beamten in die DRV wegen der langfristigen Folgen sorgfältig geprüft werden müsse. Insbesondere die höhere Lebenserwartung der Beamten könne sich langfristig als nachteilig für die Rentenversicherung erweisen.

Für eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in den Kreis der Rentenbeitragszahler spricht laut Thiede, dass dies die Akzeptanz des Systems erhöhen könnte, wenn alle Bürgerinnen und Bürger in einem Boot säßen. Zudem ließen sich in einem einheitlichen Alterssicherungssystem Solidarmaßnahmen zugunsten von Geringverdienern leichter begründen und legitimieren, so der Rentenexperte.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...