Zu wenig Rente? Mit der Grundsicherung können Rentner jetzt aufstocken

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Das Bürgergeld ist für Arbeitsuchende gedacht. Wer jetzt also unter das Existenzminimum fällt und die Altersgrenze für die Rente erreicht, kann dieses nicht mehr beanspruchen. Arme Rentner/innen haben hingegen die Möglichkeit, eine Grundsicherung im Alter zu beantragen. Dies fällt nicht unter das Sozialgesetzbuch II, sondern unter das Sozialgesetzbuch XII.

Grundsicherung gegen Altersarmut

Wer die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht, der oder die hat einen Anspruch auf Sozialleistungen, und zwar dann, wenn die erhaltene Rente nicht reicht, um das auch beim Bürgergeld veranschlagte Existenzminimum zu sichern.

Bei Rentner/innen wird diese Altersarmut bemessen nach einem monatlichen Budget von weniger als 1.148 Euro. Die Grundsicherung im Alter soll diese Altersarmut verhindern. Eine solche Grundsicherung gilt für alle von Armut Betroffenen, die laut § 41 Abs 2 SGB XII die Altersgrenze erreicht haben. 2023 liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten.

Vorsicht bei vorzeitigem Ruhestand

Dieser Anspruch auf Grundsicherung entfällt, wenn Sie vorzeitig in Ruhestand gehen oder ihre Hilfsbedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor der Rente vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

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Wieviel Unterstützung können Sie erwarten?

En gros gelten bei der Grundsicherung im Alter ähnliche Maßstäbe wie beim Bürgergeld. Wieviel finanzielle Unterstützung die Betroffenen erhalten richtet sich erstens nach dem verfügbaren Einkommen und zweitens nach dem festgestellten Bedarf.

Es wird also ausgerechnet, und der Bedarf orientiert sich an den für die Sozialhilfe gültigen Regelsätzen sowie den Miet- und Heizkosten. Auf diesen Bedarf wird die Rente angerechnet, und die entstehende Differenz wird als Grundsicherung im Alter ausbezahlt.

Wie beim Bürgergeld soll das Existenzminimum gesichert sein und -ebenfalls wie beim Bürgergeld- müssen die Mietkosten als angemessen gelten, um voll bezahlt zu werden.

Die Grundsicherung muss beantragt werden

Grundsicherung im Alter erfolgt nicht automatisch, sondern es besteht laut § 44 SGB XII eine Antragserfordernis. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie gerade so über die Runden kommen, oder krank und uralt auf der Straße leben.

Betroffene müssen also die geforderten Formulare ausfüllen, die nötigen Anlagen einreichen und die Unterlagen abgeben. Sonst gibt es kein Geld, auch wenn ein Anspruch besteht. Diesen Antrag geben Sie beim jeweiligen Sozialamt ab oder bei der Deutschen Rentenversicherung – die DRV leitet ihn an die zuständige Behörde weiter.

Wann müssen Sie den Antrag abgeben?

Grundsicherung beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag eingereicht wurde – nicht rückwirkend. Bei einem bewilligten Antrag werden Leistungen ein Jahr lang ausbezahlt. Danach stellen Sie einen weiteren Antrag.

Keine Grundsicherung für Rentner im Ausland

Der folgende Punkt kann sehr wichtig sein. Wer als Rentner/in mit geringen Mittel denkt, den Winter am Mittelmeer zu verbringen, wo die Lebenshaltungskosten geringer sind, um so sinnvoller die Grundsicherung zu nutzen, hat falsch gedacht. Denn wer sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhält, der oder die hat keinerlei Anspruch mehr auf Grundsicherung, und die Auszahlung wird gestoppt.

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