Das Kindergeld soll ab 2025 steigen – “satte Kindergelderhöhung” angekündigt

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht gestellt. In diesem Gespräch hat der Finanzminister eine “satte Erhöhung” angekündigt. Wie wird das Kindergeld steigen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Warum wird das Kindergeld erhöht?

Die Kindergelderhöhung ist eng verknüpft mit dem Existenzminimumbericht, der im Herbst 2024 veröffentlicht wird. Dieser Bericht wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und legt das steuerfreie Existenzminimum fest.

Der Existenzminimumbericht dient als Grundlage für die Festsetzung der steuerlichen Grundfreibeträge und anderer sozialer Leistungen. Daher ist die genaue Höhe der Kindergeld-Erhöhung derzeit noch nicht bekannt.

Was ist der Existenzminimumbericht und warum ist er wichtig?

Der Existenzminimumbericht bestimmt, wie viel eine Person mindestens verdienen muss, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne dass darauf Steuern erhoben werden.

Er wird alle zwei Jahre erstellt und wirkt sich direkt auf die steuerlichen Grundfreibeträge aus. Dies wiederum beeinflusst die Höhe des Kindergeldes, da das Kindergeld in der Regel an die Anpassungen des Grundfreibetrags gekoppelt ist.

Was ist kalte Progression und wie hängt sie mit dem Kindergeld zusammen?

Kalte Progression beschreibt die versteckte Steuererhöhung, die durch Inflation entsteht. Wenn Löhne steigen, um die Inflation auszugleichen, und die Steuerfreibeträge nicht angepasst werden, zahlen Bürger effektiv mehr Steuern, obwohl ihre Kaufkraft nicht gestiegen ist.

Um dies auszugleichen, plant Lindner, den Grundfreibetrag und damit auch den Kinderfreibetrag anzupassen. Diese Anpassung würde dann auch das Kindergeld betreffen, da es nachgezogen wird.

Warum wird das Kindergeld erst 2025 erhöht?

Obwohl Lindner plant, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag rückwirkend zum Januar dieses Jahres zu erhöhen, bleibt das Kindergeld für 2024 unverändert. Lindner begründet dies damit, dass das Kindergeld bereits 2023 stark und überproportional erhöht wurde.

Aktuell erhalten Eltern pro Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Diese Summe gilt mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, bei Kindern in Ausbildung oder Studium auch länger.

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Welche Rolle spielen Grund- und Kinderfreibetrag?

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sind wesentliche Elemente des deutschen Steuersystems, um die finanzielle Belastung von Familien zu reduzieren. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sollen diese Beträge erneut angepasst werden.

Der Grundfreibetrag stieg zum 1. Januar auf 11.604 Euro, der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro. Lindner argumentiert, dass höhere Freibeträge notwendig sind, um die Auswirkungen der Bürgergeld-Erhöhung auszugleichen.

Streit innerhalb der Koalition

Die geplanten Anpassungen sind nicht unumstritten. Während die FDP höhere Freibeträge fordert, um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten, argumentiert die SPD, dass dies vor allem Familien mit hohen Einkommen zugutekomme. Familien mit niedrigeren Einkommen seien hingegen auf das Kindergeld angewiesen. Die Linke kritisiert Lindner scharf und wirft ihm “Parteipolitik auf dem Rücken der Familien” vor.

Was ist die Kindergrundsicherung und wie hängt sie mit dem Kindergeld zusammen?

Im Jahr 2025 sollen die Leistungen für Familien in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden. Dies umfasst neben dem Kindergeld auch Leistungen aus dem Bürgergeld und den Kinderzuschlag.

Eine Erhöhung des Kindergeldes würde somit auch die Kindergrundsicherung erhöhen. Ob die Kindergrundsicherung wie geplant im Januar 2025 eingeführt wird, ist jedoch noch unklar, da das entsprechende Gesetz im Bundestag noch nicht beschlossen ist.

Wie hoch wird das Kindergeld in 2025 sein?

Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern zunächst eine Kindergelderhöhung auf mindestens 300 Euro. Künftig solle das Kindergeld allerdings auf 377 Euro pro Kind und Monat erhöht werden, so der Verband.

377 Euro ist nämlich die Summe, die Familien mit einem höheren Einkommen als Entlastungsbetrag geltend machen können.

Derzeit erhalten Familien allerdings lediglich 250 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Wenn der Bundesfinanzminister von einer “satten Erhöhung” spricht, sind 300 Euro Kindergeld durchaus möglich. Allerdings hat die Bundesregierung noch keinen Erhöhungsbetrag festgelegt – da wie erwähnt – der Existenzminimumbericht noch nicht vorliegt.

Kindergeld-Erhöhung kommt in Sozialhilfe und Bürgergeld-Familien nicht an

Zwar sind Kinder in Bürgergeld bzw. Sozialhilfe Familien ebenfalls Kindergeld berechtigt, allerdings wird das Kindergeld an den Regelbedarf angerechnet, so dass die Kinder leer ausgehen. Kurz gesagt: Um so höher das Kindergeld, um so höher der Abzug beim Bürgergeld.