Anspruch auf Witwenrente: So viel Geld steht wirklich Ihnen zu

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Wie hoch ist die Witwenrente und unter welchen Voraussetzungen kann man sie erhalten? In diesem Artikel gehen wir auf die Hรถhe der mรถglichen Witwenrente ein, wie sie berechnet wird, was der Unterschied zwischen groรŸer und kleiner Witwenrente bedeutet und wie bestehendes Einkommen angerechnet wird.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die Hรถhe der Witwenrente richtet sich nach der Rente, die der Verstorbene bezog oder hรคtte beziehen kรถnnen. Bei der kleinen Witwenrente sind es 25 Prozent, bei der groรŸen Witwenrente 55 Prozent (bzw. 60 Prozent nach altem Recht).

Allerdings kรถnnen Abschlรคge die Rente reduzieren, wenn der Verstorbene vor dem gesetzlichen Rentenalter verstarb.

Beispielrechnung zur groรŸen Witwenrente

Nehmen wir an, der Verstorbene hatte einen Rentenanspruch von 2.200 Euro und verstarb mit 62 Jahren. Fรผr jeden Monat, den er vor dem Alter von 65 Jahren verstarb, werden 0,3 Prozent Abschlag berechnet, maximal jedoch 10,8 Prozent.

Bei 36 Monaten vor dem 65. Lebensjahr ergibt das einen Abschlag von 10,8 Prozent.

  • Ausgangsrente: 2.200 Euro
  • Abschlag (10,8% von 2.200 Euro): 237,60 Euro
  • Verbleibende Rente: 1.962,40 Euro
  • GroรŸe Witwenrente (55% von 1.962,40 Euro): 1.079,32 Euro

Dieser Betrag unterliegt noch der Anrechnung von eigenem Einkommen und Sozialabgaben.

Anrechnung von eigenem Einkommen

Eigene Einkรผnfte des Hinterbliebenen werden auf die Witwenrente angerechnet, sofern sie einen bestimmten Freibetrag รผberschreiten. Seit Juli 2024 liegt der Freibetrag bei 1.038 Euro monatlich.

Von dem Einkommen, das diesen Freibetrag รผbersteigt, werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Welche Einkรผnfte werden angerechnet?

  • Einkommen aus Erwerbstรคtigkeit
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Betriebsrenten
  • Einkรผnfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalertrรคge
  • Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld
  • Renten aus privaten Versicherungen
  • Elterngeld

Nicht angerechnet werden bestimmte Einkommen, wenn das alte Recht Anwendung findet, also bei Ehen vor 2002 und Geburtsdaten vor dem 2. Januar 1962.

Beispiel zur Anrechnung an die Witwenrente

Eine Witwe verdient monatlich 2.700 Euro brutto. Nach Abzug der Pauschale von 40 Prozent verbleiben 1.620 Euro. Der Freibetrag von 1.038 Euro wird abgezogen, es verbleiben 582 Euro.

Davon werden 40 Prozent (232,80 Euro) auf die Witwenrente angerechnet. Die Witwenrente reduziert sich somit um diesen Betrag.

Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?

Anspruch auf die Witwenrente haben Personen, die bis zum Tod mit dem verstorbenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verheiratet waren und deren Ehe mindestens ein Jahr bestand.

Ausnahmen gelten, wenn der Tod beispielsweise durch einen Unfall eintrat. Voraussetzung ist zudem, dass der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fรผnf Jahren erfรผllt hat oder bereits eine Rente bezog. Stirbt der Partner durch einen Arbeitsunfall, entfรคllt die Wartezeit von fรผnf Jahren.

Unterschied zwischen groรŸer und kleiner Witwenrente

Es gibt zwei Arten der Witwenrente: die kleine und die groรŸe Witwenrente. Die Art der Rente hรคngt vom Alter des Hinterbliebenen, seiner Erwerbsminderung und der Erziehung von Kindern ab.

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die jรผnger als 47 Jahre (im Jahr 2024: 46 Jahre und 2 Monate) sind, nicht erwerbsgemindert sind und keine Kinder erziehen. Sie betrรคgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezog oder hรคtte beziehen kรถnnen.

Diese Rente wird maximal fรผr zwei Jahre gezahlt. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das alte Recht: Hier wird die kleine Witwenrente unbegrenzt gezahlt.

GroรŸe Witwenrente

Die groรŸe Witwenrente steht Hinterbliebenen zu, die das 47. Lebensjahr (im Jahr 2024: 46 Jahre und 2 Monate) erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Bei behinderten Kindern gilt dies unabhรคngig vom Alter des Kindes.

Die groรŸe Witwenrente betrรคgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach altem Recht, das fรผr Ehen vor 2002 und Geburtsdaten vor dem 2. Januar 1962 gilt, betrรคgt sie 60 Prozent.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Die Dauer der Zahlung hรคngt von der Art der Witwenrente ab:

  • Kleine Witwenrente: Wird fรผr maximal zwei Jahre gezahlt, es sei denn, das alte Recht gilt; dann erfolgt die Zahlung unbegrenzt.
  • GroรŸe Witwenrente: Wird unbegrenzt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfรผllt bleiben.

Die Witwenrente endet, wenn der Hinterbliebene erneut heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.

Besonderheiten des alten und neuen Rechts bei er Witwenrente

Das Jahr 2002 markiert eine Reform der Hinterbliebenenrente. Fรผr Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das alte Recht. Unterschiede zwischen altem und neuem Recht betreffen unter anderem:

Hรถhe der Witwenrente (60% statt 55% bei groรŸer Witwenrente)
Dauer der kleinen Witwenrente (unbegrenzt statt zwei Jahre)
Anrechnung von Einkommen (bestimmte Einkรผnfte werden nicht angerechnet)

Wie beantragt man die Witwenrente?

Der Antrag auf Witwenrente muss schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Notwendige Unterlagen sind unter anderem:

  • Ausgefรผllter Rentenantrag
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise รผber eigenes Einkommen
  • Rentenunterlagen des Verstorbenen

War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, beginnt die Witwenrente frรผhestens im Folgemonat nach dem Sterbemonat. War er noch kein Rentner, beginnt die Zahlung ab dem Todestag.

Was passiert bei eigenem Rentenbezug?

Bezieht der Hinterbliebene selbst eine Rente, wird diese als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Auch hier gilt der Freibetrag von 1.038 Euro. รœbersteigt die eigene Rente diesen Freibetrag, werden 40 Prozent des รผberschreitenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet.

Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird die Witwenrente in voller Hรถhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Eigene Einkรผnfte werden in dieser Zeit nicht angerechnet.

Witwenrente fรผr Geschiedene

Geschiedene haben grundsรคtzlich keinen Anspruch auf Witwenrente. Ausnahmen bestehen, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und weitere Voraussetzungen erfรผllt sind, wie Unterhaltszahlungen im letzten Jahr vor dem Tod des Ex-Partners.

Rentenabfindung bei Wiederheirat

Heiratet der Hinterbliebene erneut, endet der Anspruch auf Witwenrente. In diesem Fall kann eine Rentenabfindung beantragt werden, die in der Regel zwei Jahresbetrรคge der bisherigen Witwenrente umfasst.