ALG II Betroffene wehren sich immer häufiger erfolgreich gegen Jobcenter

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Hilfsbedürftige, die von Jobcentern drangsaliert werden, bringen immer häufiger den Mut auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen und gewinnen. Ein Positivbeispiel ist die Geschichte von Kerstin Meyer (Name geändert). Das Jobcenter wollte ihre Wohnkosten nicht länger zahlen und verordnete einen Zwangsumzug. Wie sie sich gewehrt hat erfahren Sie hier.

Jobcenter verordnet Zwangsumzug

Frau Meyer hatte eines Tages, den Bescheid vom Jobcenter im Briefkasten, dass ihre Wohnkosten zu hoch seien und sie diese senken müsse. Dazu muss erwähnt werden, Frau Meyer lebte zu diesem Zeitpunkt über acht Jahre in der Wohnung und nie gab es Probleme wegen der Kosten. Sie versuchte dem Jobcenter klar zu machen, dass es ihr nicht möglich sei ohne Weiteres ihre ohnehin knapp kalkulierten Unterkunftskosten zu senken. Auch ein Umzug kam für sie Nicht in Frage, da sie in der Nähe ihrer kranken, 92-jährigen Mutter bleiben wollte, die auf ihre Unterstützung angewiesen ist.

Auf ihr Schreiben an das Jobcenter in der sie ihre Situation darlegte erhielt sie einige Zeit keine Antwort und es kehrte wieder Ruhe im Hause Müller ein. Bis eines Tages wieder ein schreiben aus dem Jobcenter einging, mit der niederschmetternden Nachricht: ZWANGSUMZUG.

Frau Meyer nahm kostenlos Hilfe in Anspruch

Was nun? Frau Meyer wandte sich an eine Bekannte, die ihr nahe legte sich einen Anwalt zu nehmen, der ihren Jobcenter Bescheid überprüfen solle. Und tatsächlich – der Anwalt fand einen Fehler im Bescheid und legte Widerspruch gegen diesen beim Jobcenter ein. Doch das ließ sich davon nicht beeindrucken und wies den Widerspruch ab. Trotz Abweisung des Widerspruchs kamen auf Frau Meyer keine Kosten zu denn ALG II Bezieher sind hilfsbedürftig, deshalb steht ihnen eine staatliche Beratungshilfe bei Rechtsfragen zu.

Das Problem war damit aber noch nicht gelöst denn es stand nach wie vor der Zwangsumzug im Raum. Es kam also zur Klage. Auch hier Bestand keinerlei finanzielles Risiko für Frau Müller, denn im Erfolgsfall muss das Jobcenter ihre Kosten zahlen, bei Abweisung der Klage ist sie durch die staatliche Prozesskostenhilfe abgesichert. Doch das war in diesem Fall gar nicht nötig, denn das Gericht gab ihr Recht und verpflichtete das Jobcenter die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang zu tragen. Frau Müller fiel natürlich ein großer Stein vom Herzen und wandte sich an uns, um ihre Geschichte zu teilen und anderen Betroffenen Mut zu machen sich gegen das Jobcenter zu wehren.

So gehen Sie vor:

  • Bescheid vom Jobcenter mit falscher Berechnung der Leistungen, Sanktion, Zwangsumzug etc.
  • Bescheid prüfen
  • Enthält der Bescheid Fehler legt der Anwalt Widerspruch ein
    • Wird dem Widerspruch stattgegeben zahlt das Jobcenter die Anwaltskosten
    • Wird der Widerspruch abgewiesen beantragt der Anwalt Beratungshilfe für Sie
  • Wird der Widerspruch abgewiesen ist das nächste Rechtsmittel die Klage
    • Ist die Klage erfolgreich zahlt das Jobcenter ihre Anwaltskosten
    • Wird die Klage abgewiesen beantragt der Anwalt die Prozesskostenhilfe für Sie

Für die Betroffenen Leistungsempfänger besteht also keiner finanzielles Risiko. Der einzige Schritt den sie tun müssen ist den Bescheid prüfen zu lassen. Ab da übernimmt der Anwalt.

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