Auch im März wird es Änderungen bei der Rente geben. Der Rentenanwalt Peter Knöppel hat diese unlängst zusammengestellt.
Wie hoch wird die Rentenerhöhung sein?
Üblicherweise veröffentlicht die Bundesregierung Mitte oder Ende März die genaue Prozentzahl der Rentenanpassung, die zum 1. Juli in Kraft tritt. Aktuelle Prognosen gehen von einer Erhöhung um 3,5 bis 4 Prozent aus, doch verbindliche Zahlen liegen noch nicht vor.
Die Entscheidung ist deshalb mit Spannung erwartet, weil Rentnerinnen und Rentner seit 2022 mit deutlich steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind. Eine Anhebung der Bezüge dient hier zumindest als teilweiser Inflationsausgleich und ist für viele ein wichtiger finanzieler Baustein.
Für zahlreiche Rentnerinnen und Rentner wird der Netto-Auszahlungsbetrag im März 2025 sinken
Trotz der anstehenden Rentenerhöhung werden viele Menschen im März 2025 zunächst weniger Geld auf dem Konto haben. Der Grund liegt im gestiegenen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der bundeseinheitlich auf 2,5 Prozent angehoben wurde und für manche Kassen sogar noch darüber liegen kann.
Dieser neue Satz wird bei Rentnerinnen und Rentnern erst zwei Monate nach dessen Einführung wirksam, also im März. Da der Zusatzbeitrag aus der Bruttorente berechnet wird, schmälert er die Netto-Auszahlung.
Diese Frist sollten Freiwillige beim Rentenversicherungsbeitrag nicht verpassen
Bis zum 31. März 2025 können Personen, die im Jahr 2024 keine Pflichtbeiträge entrichtet haben, freiwillige Beiträge nachzahlen. Dies kann insbesondere für diejenigen interessant sein, die noch Wartezeiten auffüllen wollen oder ihre künftige Rente durch zusätzliche Beiträge erhöhen möchten.
Der Antrag muss bis spätestens zu diesem Stichtag bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente haben hier die Möglichkeit, ihre Beitragsjahre rückwirkend zu erweitern.
Wer darf im März 2025 erstmals in Rente gehen – und welche Altersgrenzen gelten?
Je nach Geburtsdatum und Rentenart können bestimmte Jahrgänge und Personengruppen ab März 2025 einen Anspruch auf Altersrente geltend machen. Für die Regelaltersrente gilt beispielsweise, dass nur Menschen, die genau am 1. Januar 1959 geboren sind, zum 1. März 2025 in diese Rentenform einsteigen können.
Für alle nachfolgenden Geburtsdaten verschiebt sich der Rentenbeginn weiter. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50, langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren oder besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) erhalten ebenfalls je nach Alter unterschiedliche Rentenzugänge.
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An welchem Tag erfolgt die Rentenauszahlung für den März 2025?
Der Zahltag der gesetzlichen Rente ist gesetzlich festgelegt und immer am letzten Bankarbeitstag des Monats. Im März 2025 fällt dieser Termin auf Montag, den 31. März. Renten werden stets nachschüssig für den jeweiligen Monat ausgezahlt. Wer neu in Rente geht, sollte sich darauf einstellen, dass sich die Auszahlung um einige Tage verzögern kann, wenn es bei der Erstbearbeitung zu Rückfragen oder Verzögerungen kommt.
Geplante „Aktivrente“
Die CDU/CSU kündigte ein 100-Tage-Sofortprogramm an, zu dem auch die Einführung einer „Aktivrente“ gehört. Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Konkret ist ein verdoppelter steuerlicher Grundfreibetrag für arbeitende Rentnerinnen und Rentner im Gespräch, was rund 24.000 Euro im Jahr bedeuten könnte.
Ob dieses Modell rechtlich Bestand hätte und tatsächlich umgesetzt wird, lässt sich erst sagen, wenn eine neue Regierung im Amt ist und entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg bringt.
Fazit
Der März 2025 bringt für Rentnerinnen und Rentner sowohl kurzfristige Änderungen als auch einen Ausblick auf mögliche langfristige Reformen. Während die Verkündung der Rentenanpassung sehnlich erwartet wird, sorgt der erhöhte Krankenkassen-Zusatzbeitrag zunächst für ein Minus bei der Netto-Rente.
Wer seine Versicherungszeiten rückwirkend auffüllen möchte, muss die Frist zum 31. März beachten. Für verschiedene Geburtsjahrgänge steht außerdem ein potenzieller Rentenbeginn an. Politisch spannend bleibt die Frage, wie eine möglicherweise neue Bundesregierung die Rentenpolitik gestaltet – insbesondere im Hinblick auf Modelle wie die „Aktivrente“, die in den kommenden Monaten kontrovers diskutiert werden dürfte.