Herr E. ist schon etwas älter. Ein einfacher älterer Herr ist er nicht, dafür hat er im Laufe seines Lebens zu viel gesehen und erlebt. Jahrelang war er im spanischen Ausland, dann wieder hier. Nun ist er Rentner: Weil die Rente nicht reicht, muss er mit Leistungen vom Sozialamt aufstocken. Ja, die Wohnung ist etwas teurer, als das Sozialamt sich vorstellt, aber wer findet denn schon eine angemessene Wohnung?
Eigenes “Zeug” auf dem Flohmarkt verkauft
Es ist nicht viel Geld, aber es reicht um irgendwie über die Runden zu kommen. Naja, denkt sich Herr E., dann kann ich ja mein Zeug auf dem Flohmarkt verkaufen. Das Sozialamt wittert Einkommen und rechnet das auch gleich mal an. Dass Herr E. aufgeräumt hat und seine eigenen Sachen verkauft hat, lässt das Amt nicht gelten.
Er muss beweisen, dass er die Sachen vorher schon hatte. Das kann er nicht. Und weil der Grundsatz gilt: Eigenes Zeug darf man anrechnungsfrei verkaufen. Zum Verkaufen rangeschafftes Zeug aber nicht, wird das Geld vom Flohmarkt als Einkommen angerechnet. Er erhält also weniger Leistungen.
So hatte Herr E nicht gerechnet und gerät nun in Schwierigkeiten. Die Miete bleibt er schuldig. In den nächsten Monaten bekommt er das nochmal geradegerückt und zahlt nach. Puh, nochmal geschafft.
Einige Zeit später erfährt er, dass er Witwenrente bekommen kann. Tja, fast 4000 € Nachzahlung ist viel. Das Sozialamt verrechnet dies mit der Rentenkasse, so hat es jedenfalls Herr E verstanden. Was er nicht versteht: Warum er dann nochmals irgendetwas beim Sozialamt abzahlen muss, obwohl doch schon alles verrechnet ist? Mehrere Nachfragen dazu blieben bis heute unbeantwortet.
Herr E bleibt wieder die Miete schuldig. Das Hin- und Hergerechne irgendwelcher Behörden versteht doch kein Mensch und dann soll er auch noch was zahlen. Aber, er schafft es wieder irgendwie die Miete in den nächsten Monaten hinzubiegen.
Sozialamt läuft auf Hochform
Es folgt: Die Nebenkostenabrechnung. Nun läuft das Sozialamt zur Hochform auf! Die Nebenkostenabrechnung wird nicht akzeptiert. Begründung: Die Nebenkostenabrechnung sei falsch. Was genau falsch sein soll, verrät das Sozialamt aber nicht. Dafür streicht es gleich mal sämtliche Nebenkostenvorauszahlungen. Die neuen Abschläge könnten nicht akzeptiert werden, weil die Abrechnung falsch sei.
Herr E. rätselt.
Was könnte falsch sein? Er wendet sich an den Mieterverein. Dort erfährt er: Die Nebenkostenabrechnung ist nicht besonders schön aufgelistet, aber richtig.
Herr E streitet sich wieder mit dem Sozialamt. Und wieder kann er die Miete nicht vernünftig zahlen. Es fehlen ja die Abschläge. Und während er sich streitet, wird die Gesundheit schlechter und schlechter. Wenn man gut über 70 ist, kostet so ein Streit gewaltig viel Kraft.
Weil das Sozialamt nicht zahlt, verliert Herr E. die Wohnung
Herr E muss mehrfach ins Krankenhaus und kann von dort aus keine Miete überweisen. Er bittet darum, die Miete, oder zumindest einen Teil, direkt an den Vermieter zu überweisen. Das Sozialamt sagt nichts dazu und tut leider auch gar nichts in der Richtung.
So kommt, was kommen muss, der Vermieter hat die Nase voll und kündigt. Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Die Miete ist schuldig und das bedeutet, Herr E. muss raus.
Zwar ist das Sozialamt inzwischen verdonnert worden, einen Teil der Mietkosten nachzuzahlen, aber eben nur einen Teil.
Wohin soll Herr E. nur? Für ein Altenheim hat er nicht den Mindestpflegegrad und Plätze sind schwer zu bekommen. Eine neue Wohnung ist nicht zu finden, zumal sich nun auch noch der Arzt zu Wort meldet und wärmstens eine Erdgeschosswohnung empfiehlt. Eine Obdachlosenunterkunft ist in dem Alter auch nicht das Beste. Und überhaupt, wohin denn dann mit den Möbeln?
Herr E. hat nun auch die Nase voll. Er beschließt nach Paderborn überzusiedeln. Da erwartet ihn die nächste Überraschung. Wohnberechtigungsscheine sind da nichts wert. Und den Fehler zu teuer zu wohnen, will er eigentlich nicht nochmal machen. Aber woher nur die Wohnung nehmen und nicht stehlen?
Es bleibt spannend im Leben von Herrn E. Im schlimmsten Fall wird er im April obdachlos werden. Dann folgt bestimmt der nächste Streit, denn das Sozialamt wird möglicherweise dann wieder nur nach Kampf die Möbeleinlagerung bezahlen. Ich bin auf die eventuelle Begründung jetzt schon gespannt.
Altersarmut in der Altersrente
Irgendwie hat sich Herr E. seine Altersrente anders vorgestellt. Ruhiger. Mit Spaziergängen im Park. Leider wird das kein Einzelfall bleiben. Die angemessenen Wohnungen sind viel zu rar und die Welle an zu erwartender Altersarmut ist gigantisch. Wenn dann noch ein Sozialamt böswillig reagiert oder einfach Fehler macht, endet das sehr schnell in Obdachlosigkeit von Rentnern. Die Fälle häufen sich bereits jetzt.