Abmahnung: Den Chef kann man auch abmahnen

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In der Praxis noch eher selten, aber arbeitsrechtlich zulรคssig, kรถnnen auch Arbeitnehmer ihren Chef abmahnen. Eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer muss jedoch arbeitsrechtlich begrรผndet sein. Wir zeigen, wann es sinnvoll ist und wie es geht.

Arbeitsvertrag wird vom Chef nicht eingehalten

Immer wieder machen Arbeitnehmer die Erfahrung, dass ihnen bei der Einstellung viel versprochen wurde, was spรคter nicht eingehalten wird.

Wรคhrend Arbeitnehmer eine Abmahnung fรผrchten, wissen viele Arbeitgeber nicht, dass auch sie abgemahnt werden kรถnnen. In welchen Fรคllen dies gerechtfertigt ist, beschreiben wir in diesem Artikel.

Auch Arbeitgeber dรผrfen abgemahnt werden

Das Arbeitsrecht kennt das Mittel der Abmahnung, um ein bestimmtes Verhalten zu beanstanden und damit auf die Verletzung des Arbeitsvertrages hinzuweisen. Der Abgemahnte hat nun die Mรถglichkeit, die Vertragsverletzung zu korrigieren.

Grundsรคtzlich kann also eine Abmahnung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstรถรŸt.

“Arbeitnehmer kรถnnen also entweder den Arbeitgeber oder auch den Vorgesetzten abmahnen, wenn dieser sich im arbeitsrechtlichen Sinne falsch verhรคlt”, bestรคtigt Rechtsanwalt Christian Lange.

Wann kann ein Arbeitnehmer den Vorgesetzten oder Chef abmahnen?

Grรผnde einer Abmahnung seitens des Angestellten gegenรผber des Arbeitgebers kรถnnen beispielsweise sein:

  • Lohnkรผrzungen ohne Grund
  • Es wurden die vereinbarten Spesen und Zuschlรคge nicht gezahlt
  • Der Lohn wurde wiederholt zu spรคt gezahlt
  • Der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn
  • Der Chef fordert รœberstunden, die vertraglich nicht vorgesehen sind
  • Sexuelle Belรคstigungen oder Mobbing durch Kollegen und der Arbeitgeber unternimmt nichts, obwohl er/sie darรผber bereits in Kenntnis gesetzt wurde
  • “Bossing” – also Mobbing durch einen Vorgesetzten oder Chef
  • es werden keine Pausenzeiten gewรคhrt
  • Weitere Grรผnde, die gegen den Arbeitsvertrag verstoรŸen

Abmahnung immer schriftlich

Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen. Im Arbeitsrecht ist dies zwar nicht vorgeschrieben, jedoch kann die Abmahnung spรคter vor dem Arbeitsgericht als Beweismittel dienen, wenn es zu einer Kรผndigung kommt.

Es sollte sichergestellt werden, dass die Abmahnung dem Abgemahnten auch zugeht. Dies geschieht am besten per Einschreiben mit Rรผckschein oder durch persรถnliche รœbergabe der Abmahnung in Gegenwart eines Zeugen.

Abmahnung sollte sehr genau beschrieben sein

“Bei einer Abmahnung sollte immer der Grund prรคzise beschrieben sein”, rรคt Lange. Hierfรผr muss der Abmahnende genau beschreiben, wann der Arbeitgeber was genau, wo unterlassen oder nicht getan hat. Es muss zudem darauf hingewiesen sein, warum das abgemahnte Fehlerhalten gegen das Arbeitsrecht bzw. gegen den Arbeitsvertrag verstรถรŸt.

In der Abmahnung kann auch die Kรผndigung des Arbeitsverhรคltnisses angedroht werden, wenn der Abmahnungsgrund nicht abgestellt wird. Wer in einem grรถรŸeren Betrieb arbeitet, kann auch den Betriebsrat einschalten. Dieser hat ein Informationsrecht.

Wenigstens einmal das Gesprรคch vorab suchen

Bevor eine Abmahnung an den Chef oder Vorgesetzten geschickt wird, sollte immer vorher das Gesprรคch gesucht werden. Oft kรถnnen so Probleme aus dem Weg gerรคumt werden.

Weitere Hilfen

Wenn Sie das Gefรผhl haben, dass aus dem Betrieb “vertrieben” werden sollen, lesen Sie diesen Artikel, um sich entsprechend zu wehren.

Wer als Arbeitnehmer selbst abgemahnt wurde, sollte diesen Artikel lesen, um sich entsprechend zur Wehr setzen.