Wegen des Corona-Lockdowns waren die Jobcenter und Agenturen für Arbeit für Betroffene geschlossen, die Beantragung von Leistungen und Arbeitslosmeldung musste online erfolgen. Ab dem 01. September 2021 öffnen die Ämter wieder, allerdings vorerst mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Eine Arbeitslosmeldung muss daher wieder persönlich am nächsten Öffnungstag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Jobcenter und Agenturen für Arbeit wieder eingeschränkt geöffnet
Ab dem 01. September 2021 öffnen die Jobcenter und Agenturen für Arbeit wieder ihre Tore für persönliche Kontakte. Nachdem der Lockdown bereits eine Weile aufgehoben ist, wird nun auch der persönliche Kontakt zu den Sozialleistungsträgern wieder möglich. Allerdings meistens in eingeschränkten Zeitfenstern und nicht an allen Tagen in der Woche.
Die Jobcenter und Agenturen rufen dazu auf, Anliegen weiterhin, sofern möglich, telefonisch, schriftlich oder online zu regeln, um dasd Gesundheitsrisiko zu minimieren. Für Arbeitnehmer, die Arbeitslos werden, bedeutet die Öffnung jedoch, dass sie ihre Arbeitslosigkeit unverzüglich nach Eintreten persönlich vor Ort melden müssen.
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Jobcenter-Öffnung wichtig für Betroffene
Die Öffnung der Jobcenter und Agenturen ist wichtig für die Betroffenen. Viele Sozialleistungsbezieher sind digital ausgeschlossen und müssen mit unzureichender Hardware und Internetzugang auskommen. Der Lockdown und die fehlende persönliche Beratung führte für viele daher zu Schwierigkeiten bei der Antragsstellung, zumal das digitale Angebot der Jobcenter intransparent und unübersichtlich sind. Zudem treten immer wieder massive Datenschutzprobleme bei den lesitungsträgern auf.
Bild: bluedesign / AdobeStock
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