6 Monate Bürgergeld: Hartz IV mit neuen Begriffen

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Vor genau einem halben Jahr löste das sogenannte Bürgergeld Hartz IV ab. Nach offizieller Lesart sollte es das Leben und die Zusammenarbeit von und mit Leistungsempfängern verbessern. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das Bürgergeldgesetz als unzureichend. Die grundsätzlichen Probleme blieben bislang ungelöst.

Neue Begriffe für alte Regeln

Zum 1. Juli 2023 treten zahlreiche Neuerungen des Bürgergeldes in Kraft. So ersetzt beispielsweise der Kooperationsplan die Eingliederungsvereinbarung. Unzutreffend ist allerdings, dass es keine Sanktionen mehr bei vermeintlichen Verstößen gegen die Umsetzung der Vereinbarungen geben soll, wie einige Medien fälschlicherweise berichten.

Vielmehr hat sich lediglich der Begriff geändert. Statt von “Sanktionen” ist nun von “Leistungskürzungen” die Rede. Faktisch geblieben sind also die Sanktionen, die bedeuten, dass die Leistungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können, wenn das Jobcenter der Meinung ist, dass gegen die Regeln verstoßen wurde.

Das zeigt auch das Grundproblem. An vielen Stellen haben sich die Begriffe geändert, die alten Hartz-IV-Regeln bestehen mit veränderten Nuancen weiter.

Regelsätze im Bürgergeld nicht bedarfsdeckend

Daher kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, die Bürgergeld-Reformen als “unzureichend”. Schneider vertritt die Position, dass “Hartz IV auch nach dem 1. Januar geblieben ist”. Es bestünde immer noch ein grundlegendes Problem: “Die Regelsätze sind auch nach der letzten Erhöhung auf 502 Euro in keiner Weise bedarfsdeckend und bleiben damit Armutssätze“.

Die Sanktionen folgen einem “misanthropischen Sanktionsregime, das einer schwarzen Pädagogik folgt, und den Umbau von Hartz IV zu einem echten Hilfesystem entgegensteht“, kritisiert Schneider. So stelle unter dem Strich “das Bürgergeld damit in erster Linie einen Polit-Euphemismus dar.“

Keine spürbare Verbesserungen für Leistungsbeziehende

Nach Ansicht des Paritätischen Sozialverbandes hat sich die Gesamtsituation der Betroffenen durch das Bürgergeld nicht verändert. Rückmeldungen von Betroffenen in der Beratung hätten gezeigt, dass sich die Situation der Leistungsbezieher seit Inkrafttreten des sogenannten Bürgergeldes nicht verbessert habe.

Ein Brandbrief einer Mitarbeiterin eines Jobcenters hat auch gezeigt, dass die Situation in den Jobcentern sich eher verschlechtert hat. Zu wenige Mitarbeiter müssten zu viele Bürgergeldempfänger betreuen. Oft ginge es nur darum, Quoten zu erfüllen. Eine individuelle Förderung finde kaum statt.

Ein paar Verbesserungen

Einige Verbesserungen habe es allerdings gegeben, so Schneider.”Korrekterweise muss aber auch festgehalten werden, dass die Regelungen zu verbesserten Freigrenzen für Aufstocker und Studentenjobs sowie das neue Weiterbildungsgeld erst ab 1. Juli greifen. Diese stellen durchaus eine echte Verbesserung dar.”