139 Euro Klimageld extra zum Bürgergeld, Grundsicherung & Wohngeld: Anmeldefrist läuft bald ab

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Der Verein Sanktionsfrei will zusammen mit einem breiten Bündnis sozialer Organisationen 1.000 Bürgergeld- und Wohngeldempfängern in Deutschland jeweils 139 Euro Klimageld auszahlen. Wir berichteten.

Frist läuft ab

Nach Angaben von Sanktionsfrei haben sich bisher 20.000 Menschen für die Aktion angemeldet, um das Klimageld zu erhalten. Wer noch mitmachen möchte, kann sich noch bis zum 4. April 2024, 23.59 Uhr anmelden.

Die Idee hinter dem Klimageld ist es, die durch die CO₂-Bepreisung verursachten Mehrkosten auszugleichen, die insbesondere von privaten Haushalten getragen werden. Bepreisung, die bisher vor allem Unternehmen betrifft, generiert der Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe.

Offizielles Klimageld nur für Unternehmen

Diese Einnahmen, so die Kritik, würden jedoch nicht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, an die Bevölkerung zurückgegeben, sondern in industrielle Großprojekte und andere Wirtschaftszweige investiert.

Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei, kritisiert diese Praxis scharf und betont die Notwendigkeit, gerade die einkommensschwachen Haushalte zu unterstützen, die am wenigsten zum CO₂-Ausstoß beitragen, aber die größten Lasten der klimapolitischen Transformation tragen. Dies sind Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeldempfänger.

Der Druck auf die Bundesregierung, eine Umverteilung der CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes vorzunehmen, wächst mit der Unterstützung namhafter Organisationen und Experten wie dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, betont, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte überproportional von einem solchen Klimageld profitieren würden, da sie relativ stärker durch den CO₂-Preis belastet werden.

Trotz der klaren Forderungen und des aufgezeigten Bedarfs hat Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld eingeführt werden soll. Dies stößt auf deutliche Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes und weiterer Bündnispartner, die betonen, dass eine erfolgreiche Klimawende nur durch eine sozial gerechte Politikgestaltung erreicht werden kann.

Dr. Utz Anhalt zum Klimageld

Kein Klimageld von der Ampel-Koalition

Die einmalige Auszahlung des Klimageldes ohne Sanktionen ist daher nicht nur eine direkte Hilfe für die Betroffenen, sondern auch ein starkes politisches Statement. Es will die Dringlichkeit, klimapolitische Maßnahmen mit sozialer Gerechtigkeit zu verknüpfen und die entstandenen gesellschaftlichen Spannungen ernst zu nehmen.

Interessierte finden die Kampagne und die Möglichkeit, sich für das Klimageld anzumelden, auf der Website von Sanktionsfrei, die auch als Plattform dient, um den politischen Druck auf die Regierung zu erhöhen.

Wird das Klimageld vom Jobcenter angerechnet?

Eine wichtige Frage, die sich viele stellen, ist, ob das Klimageld vom Jobcenter angerechnet wird.

Gemäß des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II wird diese Zahlung nicht als Einkommen gezählt und darf daher nicht angerechnet werden. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, sollte ein Widerspruch mit Verweis auf den Tafelparagrafen 11a (4) SGB II gestellt werden

Erhalten alle das Klimageld?

Nein. Es können zwar alle mitmachen, die Bürgergeld oder Wohngeld beziehen. Allerdings reicht das Geld leider nur für 1000 Menschen. Laut “Sanktionfrei” entscheidet das Los.

Wo kann man sich anmelden und mitmachen?

Auf der Website des Vereins steht ein Formular bereit, auf dem man sich eintragen kann. Die Adresse lautet: https://sanktionsfrei.de/klimageld/start

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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