Rente: Freibetrag Grundsicherung oder Wohngeld: Zählen die Beitragszeiten aus dem Versorgungswerk?

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Zeiten in einem Versorgungswerk zählen zwar nicht als Grundrentenzeit, denn diese gilt ausschließlich für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie gelten allerdings bei ergänzenden Sozialleistungen als vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssystemen, wie der Rentenexperte und Anwalt Peter Knöppel bestätigt.

Versorgungswerk gilt als vergleichbare Zeit

Pflichtbeitragszeiten in einem Versorgungswerk zählen für die Grundrentenzeiten als vergleichbare Zeiten. Dafür müssen 33 Jahre beim Versorgungswerk nachgewiesen werden. Auch wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in einem Versorgungswerk versichert war, hat einen Anspruch auf Leistungen nach den SGB XII. Der Freibetrag liegt laut dem Experten bei knapp 280 Euro.

Was sind Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung?

Als Beitragszeiten gerechnet werden die rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge geleistet wurden. Damit Leistungen beansprucht werden können, muss eine Wartezeit erfüllt haben.

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Wie lange ist die Wartezeit bei der gesetzlichen Rente?

Bei der Regelaltersgrenze beträgt diese Wartezeit fünf Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden. Die Anzahl der Beitragszeiten spielt in die Höhe der Rente hinein. Wer mehr und höhere Beiträge zahlt, der oder die erhält eine höhere Rente.

Was sind Pflichbeitragszeiten?

Pflichtbeitragszeiten sind alle Zeiten, in denen jemand einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer versicherungspflichtigen Selbstständigkeit nachging.

Nicht nur Berufstätigkeit fällt unter die Pflichtbeitragszeit, sondern auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Übergangsgeld.

Was sind Versorgungswerke?

Berufsständische Versorgungswerke sind Sicherungssystem Freier Berufe, die eigene Kammern haben, um deren Mitgliedern die Versorgung bei Berufsunfähigkeit, Alter und als Witwen / Witwer zu ermöglichen. Freie Berufe fallen nicht unter die gesetzliche Rentenversicherung.

Rechtsstatus und Mitgliedschaft

Versorgungswerke sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten. Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit bedeutet zugleich die Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufskammer und damit die Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk.

Welche Berufe haben Versorgungswerke?

Zu den kammerfähigen Freien Berufen mit Versorgungswerken zählen Architekten, Ingenieure, Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und Psychotherapeuten.

Versorgungswerke und Rentenversicherung

Berufsständische Versorgungswerke sind die dritte Säule der Versorgungssysteme im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorosorge. Sie stehen beiden.

Ein Versorgungswerk dient dem Gemeinnutz und der solidarischen Organisation des jeweiligen freien Berufsstandes. Sie werden über kapitalbildende Verfahren finanziert. Diese sind in den einzelnen Berufen und den jeweiligen Versorgungswerken unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen, dass sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten.

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