Wenn ein neuer Partner einzieht, reagiert die Wohngeldstelle oft schneller als das echte Leben. Viele Behörden unterstellen sofort einen gemeinsamen Haushalt, ziehen Einkommen zusammen und drücken den Bescheid nach unten. Wer das ungeprüft hinnimmt, verliert Wohngeld, obwohl sich an den rechtlichen Voraussetzungen nicht zwingend etwas geändert hat.
Inhaltsverzeichnis
Einzug des Partners ist eine Änderung, die Sie melden müssen
Der Einzug verändert die Haushaltsverhältnisse, und Wohngeld knüpft genau daran an. Sobald eine Person dauerhaft mit Ihnen zusammenwohnt, prüft die Wohngeldstelle neu, wer zum Haushalt gehört und welches Einkommen für die Berechnung zählt. Wer diese Änderung nicht meldet, riskiert Rückforderungen, weil die Behörde später rückwirkend korrigiert.
Der häufigste Fehler: Die Behörde macht aus Zusammenwohnen automatisch „ein Haushalt“
Zusammenwohnen ist nicht immer gleichbedeutend mit einem einzigen wohngeldrechtlichen Haushalt. In der Praxis laufen allerdings viele Akten nach Schema: gleiche Adresse, gleicher Flur, gleiche Küche, also ein Haushalt. Diese Vereinfachung spart Arbeit, kann aber Ihre tatsächliche Lebenslage verfehlen, wenn Sie nachweislich getrennt wirtschaften.
Wann getrennte Haushalte unter einer Adresse überhaupt eine Rolle spielen
Getrennte Haushalte sind in der Praxis nur dann überzeugend, wenn sie klar und dauerhaft organisiert sind. Entscheidend sind getrennte Mietanteile oder Untermietstrukturen, getrennte Kontoführung, getrennte Einkäufe und ein nachvollziehbares Wirtschaften, das nicht bloß behauptet, sondern gelebt und belegbar ist. Wer hier nur vage formuliert, liefert der Wohngeldstelle die Vorlage für eine Zusammenrechnung.
Praxis: Der Wohngeldanspruch ändert sich bei Bernd und Isabell
Bernd erhält Wohngeld, weil sein Einkommen knapp ist und die berücksichtigungsfähige Miete einen großen Teil des Budgets bindet. Dann zieht Isabell dauerhaft ein, weil beide die Beziehung festigen und die Kosten teilen wollen, und genau dadurch ändert sich die Rechnung.
Die Wohngeldstelle nimmt Isabell als Haushaltsmitglied auf und berücksichtigt ihr Einkommen, sodass das anrechenbare Haushaltseinkommen deutlich steigt und der Wohngeldanspruch sinkt oder vollständig entfällt.
In diesem Fall entsteht nicht der typische Behördenfehler, sondern eine schlichte Rechtsfolge: Zwei Personen leben gemeinsam, wirtschaften gemeinsam und tragen gemeinsam die Miete, also zählt das Einkommen beider. Bernd kann den Anspruch nicht „retten“, indem er die Trennung behauptet, weil die Lebenswirklichkeit klar gegen ihn spricht.
Er kann aber Schäden vermeiden, indem er den Einzug sofort meldet, damit die Berechnung zeitlich korrekt erfolgt und keine Rückforderung wegen verspäteter Mitteilung entsteht.
Zweiter Praxisfall: Der Anspruch ändert sich nicht bei Gabriel und Roswitha
Gabriel bezieht Wohngeld und hat eine Wohnung, in der Roswitha ein Zimmer bezieht, weil sie nach einer Trennung kurzfristig Wohnraum braucht. Beide regeln das als klare Untermietsituation, zahlen getrennt und wirtschaften getrennt, und Roswitha trägt einen festen Untermietanteil, ohne dass Gabriel Zugriff auf ihr Einkommen oder ihre Konten hat.
Die Wohngeldstelle kann in diesem Modell trotz Einzug zu dem Ergebnis kommen, dass sich der wohngeldrechtliche Haushalt nicht ändert oder dass Roswithas Einkommen nicht in Gabriels Haushaltseinkommen einfließt, weil kein gemeinsames Wirtschaften vorliegt, sondern eine mietähnliche Trennung.
Viele Wohngeldstellen sehen nur die gemeinsame Adresse und rechnen reflexartig ein gemeinsames Einkommen zusammen. Wenn Gabriel aber sauber dokumentiert, dass Roswitha als Untermieterin wohnt und beide getrennt wirtschaften, muss die Behörde diese Struktur prüfen, statt pauschal zu unterstellen. Genau hier entscheidet Ihre Beweislage, ob die Akte in den Autopiloten fällt oder ob eine differenzierte Bewertung erfolgt.
Wohngeld bei Einzug eines Partners: Darauf müssen Sie achten
Sie sollten den Einzug immer schriftlich melden und gleichzeitig klarstellen, ob ein gemeinsamer Haushalt entsteht oder ob getrennte Haushalte vorliegen. Sie sollten Ihre Wohn- und Zahlungsstruktur so belegen, dass sie nicht wie eine bloße Schutzbehauptung wirkt, denn Wohngeldstellen reagieren allergisch auf unklare oder widersprüchliche Angaben.
Sie sollten außerdem den neuen Bescheid sofort prüfen, weil die Behörde bei der Haushaltszuordnung und bei der Miete besonders häufig Fehler macht, die sich über Monate fortschreiben.
FAQ: Einzug des Partners und Wohngeld
Muss ich den Einzug eines Partners melden?
Ja, weil sich Ihre Haushaltsverhältnisse ändern und die Wohngeldstelle neu rechnen muss.
Führt das Zusammenziehen immer zum Wegfall von Wohngeld?
Nein, aber es kann den Anspruch reduzieren oder beenden, wenn das zusätzliche Einkommen die Grenze überschreitet.
Kann ich getrennte Haushalte in einer Wohnung haben?
Das kann möglich sein, wenn Sie tatsächlich getrennt wirtschaften und das dauerhaft klar belegen können.
Was ist der häufigste Behördenfehler?
Die pauschale Unterstellung eines gemeinsamen Haushalts allein wegen derselben Adresse.
Wie reagiere ich auf eine falsche Zusammenrechnung?
Sie sollten schriftlich widersprechen, Ihre Haushaltsstruktur konkret erklären und eine nachvollziehbare Neuberechnung verlangen.
Fazit: Einzug ist nicht automatisch das Ende – aber oft der Beginn von Behördenfehlern
Der Einzug eines Partners verändert den Wohngeldfall fast immer, aber nicht immer zu Ihren Ungunsten. Bernd und Isabell zeigen, wie ein reales gemeinsames Wirtschaften den Anspruch senkt oder beendet, während Gabriel und Roswitha zeigen, wie eine klare Trennung trotz gleicher Adresse die Zusammenrechnung verhindern kann.
Wer rechtzeitig meldet, sauber belegt und den Bescheid sofort prüft, verhindert den häufigsten Fehler: dass die Behörde Ihr Leben vereinfacht und Ihr Wohngeld gleich mitkürzt.




