Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich das Kindergeld von 255 auf 259 Euro pro Monat und Kind. Die Anpassung wirkt auf den ersten Blick moderat, erreicht jedoch eine sehr große Zahl von Haushalten und kommt dadurch in der Breite an. Für Familien bedeutet die Erhöhung pro Kind 48 Euro mehr im Jahr, ohne dass dafür ein neuer Antrag notwendig wäre. Die Auszahlung läuft automatisch über die Familienkasse weiter, nur eben in der neuen Höhe.
Daneben können Familien mit Kindern weitere Entlastungen, Förderungen und Leistungen beanspruchen, die mit dem Jahreswechsel angepasst und zum Teil erhöht wurden.
Tabelle: Alle Ansprüche für Familien mit Kindern 2026
| Leistung | Was sie bringt / wer sie bekommt (Kurzüberblick) |
|---|---|
| Kindergeld | Ab 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird in der Regel an einen Elternteil ausgezahlt und läuft bei bestehendem Anspruch automatisch in der neuen Höhe weiter. |
| Kinderzuschlag (KiZ) | Zusätzliche monatliche Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen, wenn das Einkommen für die Eltern reicht, aber für den Bedarf der Kinder nicht oder nur knapp. Die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten und Haushaltskonstellation ab; der monatliche Höchstbetrag liegt bei bis zu 297 Euro pro Kind. |
| Sofortzuschlag | Monatlicher Zuschlag von 25 Euro pro Kind für Kinder, die bestimmte existenzsichernde Leistungen erhalten; beim Kinderzuschlag ist er bereits eingerechnet und erhöht dort den Auszahlungsbetrag entsprechend. |
| Kinderfreibetrag | Steuerliche Entlastung, die das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt. Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 6.828 Euro pro Kind bei Zusammenveranlagung (3.414 Euro je Elternteil). Die Wirkung zeigt sich über die Einkommensteuerveranlagung, nicht als monatliche Auszahlung. |
| Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) | Zusätzliche steuerliche Entlastung neben dem Kinderfreibetrag. Für 2026 beträgt der Freibetrag 2.928 Euro pro Kind bei Zusammenveranlagung (1.464 Euro je Elternteil). |
| Günstigerprüfung durch das Finanzamt | Automatischer Vergleich im Steuerbescheid, ob für die Familie das ausgezahlte Kindergeld oder die steuerliche Entlastung über Freibeträge rechnerisch vorteilhafter ist. Familien müssen hierfür keine gesonderte Entscheidung treffen. |
Was Familien jetzt tun müssen – und was nicht
Wer bereits Kindergeld erhält, muss zum Start 2026 nichts veranlassen. Die Familienkasse passt die Zahlung automatisch an. Das ist im Alltag vieler Eltern mehr als eine Randnotiz, denn familienbezogene Leistungen sind oft mit Formularen, Nachweisen und Fristen verbunden. Beim Kindergeld ist die Umstellung zum Stichtag hingegen ein technischer Vorgang, der im Hintergrund läuft.
Wichtig ist eher der Blick auf die eigene Situation, wenn sich Lebensumstände ändern: etwa bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium, bei einem Wechsel der Betreuungssituation oder wenn das Kind den Haushalt verlässt. Solche Konstellationen können Einfluss auf den Anspruch haben. Die Erhöhung selbst setzt aber keine neuen Schritte voraus.
Wenn Begriffe durcheinandergeraten: Kinderzuschlag, Sofortzuschlag und die 25 Euro
Im Zusammenhang mit „Familien mit geringem Einkommen“ taucht in vielen Erklärformaten eine Zahl auf, die leicht zu Missverständnissen führt: 25 Euro. Häufig wird dabei vom „Kinderzuschlag“ gesprochen, obwohl die Monatsbeträge von 20 auf 25 Euro in der Regel den sogenannten Sofortzuschlag meinen.
Dieser Sofortzuschlag wurde bereits zum 1. Januar 2025 von 20 auf 25 Euro angehoben und ist weiterhin Bestandteil der Unterstützung für Kinder in bestimmten Leistungssystemen. Er ist außerdem in den Kinderzuschlag integriert.
Der Kinderzuschlag selbst ist hingegen eine deutlich größere, einkommensabhängige Leistung für Familien, deren Einkommen für die Eltern ausreicht, aber für den Bedarf der Kinder nicht oder nur knapp genügt. Er kann – je nach Situation – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag reichen und wird nicht pauschal als „20 oder 25 Euro“ ausgezahlt.
Für 2026 gilt der Höchstbetrag unverändert, während das Kindergeld auf 259 Euro steigt. Wer sich angesprochen fühlt, sollte daher nicht an einem einzelnen Betrag hängen bleiben, sondern die eigene Anspruchslage insgesamt prüfen: Entscheidend sind Einkommen, Wohnkosten, Haushaltsgröße und weitere Faktoren.
Steuerliche Entlastung: Kinderfreibetrag steigt, Betreuung und Ausbildung bleiben berücksichtigt
Neben dem Kindergeld wird 2026 auch die steuerliche Seite angepasst. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 156 Euro. Für zusammen veranlagte Eltern liegt der Kinderfreibetrag dann bei insgesamt 6.828 Euro pro Kind. Zusätzlich kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hinzu, der bei 2.928 Euro pro Kind bleibt. Zusammengenommen ergibt sich damit 2026 ein Gesamtbetrag von 9.756 Euro pro Kind, der steuerlich berücksichtigt werden kann.
Das Existenzminimum eines Kindes soll steuerlich freigestellt werden. Der Staat verzichtet damit auf Steueranteile auf einen Teil des Einkommens, weil dieser Teil rechnerisch für den Unterhalt und die Entwicklung des Kindes vorgesehen ist.
Günstigerprüfung: Warum das Finanzamt automatisch vergleicht
Für Familien ist besonders relevant, dass sie die Entscheidung zwischen Kindergeld und Freibeträgen nicht selbst treffen müssen. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, was im konkreten Fall finanziell vorteilhafter ist. Diese sogenannte Günstigerprüfung sorgt dafür, dass Haushalte nicht aus Unwissenheit die schlechtere Variante „wählen“.
Diese Regel ist dabei weniger kompliziert, als es klingt: Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und kommt sofort auf dem Konto an. Die Freibeträge entfalten ihren Nutzen erst über die Steuererklärung, weil sie das zu versteuernde Einkommen mindern. Wenn die steuerliche Entlastung durch die Freibeträge höher ist als die Summe des im Jahr erhaltenen Kindergeldes, wirkt sich das in der Steuerfestsetzung aus. Wenn das Kindergeld im Vergleich günstiger ist, bleibt es dabei.
In der Praxis profitieren vom Kinderfreibetrag vor allem Haushalte mit höheren Einkommen und entsprechend höherem Steuersatz, weil dann jeder Euro Freibetrag mehr Steuern spart.
Um das greifbarer zu machen, hilft ein Rechenbild: Das Kindergeld beträgt 2026 pro Kind 3.108 Euro im Jahr. Der Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro senkt das zu versteuernde Einkommen. Wie groß die Steuerersparnis ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Je höher dieser ist, desto stärker wirkt der Freibetrag. Genau deshalb ist die automatische Prüfung so wichtig, denn sie übersetzt die abstrakten Beträge in das individuelle Ergebnis.
Was die Anpassungen im Alltag bedeuten – und wo Grenzen sichtbar bleiben
Die Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro pro Monat ist kein großer Sprung. Für viele Familien dürfte sie eher als kleines Plus wahrgenommen werden, das im Wocheneinkauf verschwindet oder einen Teil gestiegener Fixkosten abfedert. Gleichzeitig sollte man die Wirkung nicht kleinreden: Kindergeld ist eine Leistung, die nahezu alle Familien erreicht, unabhängig vom Einkommen. Dadurch hat jede Erhöhung eine breite gesellschaftliche Reichweite.
Bei Haushalten mit knappen Budgets sind hingegen gezielte Leistungen wie der Kinderzuschlag und der darin enthaltene Sofortzuschlag häufig entscheidender. Hier geht es nicht um eine allgemeine Anpassung, sondern um die Frage, ob Arbeitseinkommen und Unterstützung zusammen ausreichen, um Kinder gut zu versorgen, ohne in Grundsicherung zu rutschen.
Dass der Kinderzuschlag 2026 in seiner Maximalhöhe stabil bleibt, ist für betroffene Familien eine wichtige Konstante, ersetzt aber keine Debatte über Lebenshaltungskosten, Wohnkosten und regionale Unterschiede.
Ein Blick auf die politische Einordnung: Kleine Erhöhung, großer Adressatenkreis
Familienleistungen stehen seit Jahren unter einem doppelten Erwartungsdruck. Einerseits sollen sie unkompliziert sein, damit sie tatsächlich ankommen. Andererseits sollen sie zielgenau sein, damit öffentliche Mittel dort wirken, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Die gleichzeitige Anpassung von Kindergeld und steuerlichen Freibeträgen ist Ausdruck dieses Spagats: Das Kindergeld ist schnell, sichtbar und universell. Die Freibeträge sind stärker an Einkommen gekoppelt und wirken über die Steuerlast.
Dass beides parallel verändert wird, ist kein Zufall. Es hält die Balance zwischen direkter Zahlung und steuerlicher Entlastung aufrecht und spiegelt das Prinzip wider, Familien sowohl im laufenden Monat als auch im Steuerjahresausgleich zu unterstützen.
Quellen
Bundesregierung, „Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026“; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), „Kindergeld“ (Stand 01.01.2026); Bundesministerium der Finanzen, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026“ (Stand 30.12.2025); Bundesportal Familienportal.de, „Was sind Freibeträge für Kinder?“ sowie „Kinderzuschlag“ (Hinweise zu Höhe und enthaltenem Sofortzuschlag); BMBFSFJ, „2025: Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie“ (Anhebung Sofortzuschlag von 20 auf 25 Euro zum 01.01.2025)




