Wer aus dem Bürgergeld herausfällt oder nur noch knapp darüber liegt, kann mit Wohngeld seine Wohnkosten abfedern – aber nicht in jedem Fall. Entscheidend sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und die Frage, ob andere Sozialleistungen die Unterkunftskosten bereits abdecken. Klar ist: Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezieht, bekommt für denselben Zeitraum kein Wohngeld. Auch bestimmte Leistungen nach dem AsylbLG führen dazu, dass Wohngeld nicht gewährt wird.
Inhaltsverzeichnis
Typische Wechsel-Situation: Aufstocker werden „zu reich“ fürs Jobcenter
Klassisch ist der Wechsel für Menschen, die bisher Bürgergeld aufstockend erhalten und deren Einkommen steigt – etwa durch Aufnahme einer Arbeit, eine Stundenaufstockung oder eine Rentenerhöhung. Wird dadurch die Hilfebedürftigkeit beendet, entfällt das Bürgergeld, die Miete bleibt aber unverändert hoch.
Genau hier kann Wohngeld die Lücke schließen. Sinnvoll ist, den Wohngeldantrag spätestens zum Ende des Bürgergeldbezugs zu stellen, damit keine Lücke zwischen dem letzten Jobcenter-Bescheid und dem ersten Wohngeld-Bescheid entsteht.
Es ist möglich, parallel Anträge bei Jobcenter und Wohngeldstelle laufen zu lassen, gezahlt werden darf jedoch immer nur eine Leistung.
Wohngeld als Alternative zum Bürgergeld – aber mit Mindest- und Maximalgrenzen
Wohngeld richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen selbst aus eigenem Einkommen decken, bei den Wohnkosten aber an Grenzen stoßen. Es gibt dabei zwei wichtige Stoppsignale. Zum einen ist das Einkommen zu niedrig, wenn der Gesamtbedarf rechnerisch nicht ohne Grundsicherung gedeckt wäre.
In diesem Fall lehnt die Wohngeldstelle ab und verweist an das Jobcenter oder Sozialamt, da Grundsicherung vorrangig ist. Zum anderen kann das Einkommen oder Vermögen zu hoch sein. Liegt das Einkommen deutlich über den Wohngeldgrenzen oder besteht erhebliches verwertbares Vermögen, entfällt der Anspruch ebenfalls.
Im Unterschied zum Bürgergeld spielt Vermögen beim Wohngeld nur dann eine Rolle, wenn es als „erheblich“ eingestuft wird. Viele Kommunen orientieren sich an relativ hohen Richtwerten im fünfstelligen Bereich pro Person. Kleinere Ersparnisse führen in der Praxis oft nicht zu Problemen, während sehr hohe Guthaben oder Wertanlagen die Gewährung von Wohngeld verhindern können.
Wer etwa nur ein moderates Notgroschen-Polster auf dem Konto hat, muss im Regelfall keine detaillierte Vermögensprüfung fürchten, während Haushalte mit hohen Sparvermögen realistischerweise mit einer Ablehnung rechnen müssen.
Wesentliche Voraussetzungen für Wohngeld im Überblick
Für einen Wohngeldanspruch müssen mehrere Punkte zusammenpassen. Zunächst dürfen keine ausschließenden Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen werden. Außerdem muss die antragstellende Person in der betreffenden Wohnung leben und Miete zahlen oder bei Eigentum laufende Belastungen tragen, für die Lastenzuschuss gewährt werden kann.
Schließlich darf das Einkommen weder so niedrig sein, dass eigentlich Grundsicherung zustünde, noch so hoch, dass die gesetzlichen Grenzen überschritten werden. Zusätzlich muss die Miete oder Belastung innerhalb der für die jeweilige Gemeinde geltenden Mietstufen liegen. Ob sich ein Antrag lohnt, hängt deshalb immer von der konkreten Zahlenlage ab; pauschale Aussagen wie „Wohngeld bringt immer mehr“ sind irreführend.
Wohngeld vs. Bürgergeld: Unterschied der Systemlogik
Zur Einordnung hilft ein komprimierter Vergleich der Systemlogik. Wohngeld ist ein Zuschuss ausschließlich zu den Wohnkosten, also Miete oder Belastung bei Eigentum. Es setzt voraus, dass das Einkommen grundsätzlich ausreicht, um den übrigen Lebensunterhalt zu sichern.
Vermögen wird nur geprüft, wenn es erheblich ist. Integrationsvereinbarungen, Bewerbungs- und Terminpflichten gibt es nicht. Bürgergeld dagegen deckt den gesamten Bedarf aus Regelsatz und angemessenen Unterkunftskosten ab, sobald Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Es ist an detaillierte Prüfungen von Einkommen und Vermögen gebunden, jedenfalls außerhalb besonderer Schonregelungen, und geht regelmäßig mit Mitwirkungspflichten, Terminen und möglichen Leistungskürzungen bei Pflichtverstößen einher.
Wohngeld kann kombiniert werden
Wohngeld kann mit Erwerbseinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag kombiniert werden, während Bürgergeld-Beziehende diese Kombination in der Regel nicht gleichzeitig nutzen können, weil Wohngeld und Kinderzuschlag während des Bezugs weitgehend ausgeschlossen sind.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der reinen Leistungshöhe und dem Gesamtbudget. Das Bürgergeldpaket aus Regelsatz und Unterkunft ist fast immer höher als der bloße Wohngeldbetrag, weil Wohngeld nur einen Teil der Mietkosten abdeckt.
Betrachtet man aber Erwerbseinkommen zusammen mit Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag, liegt der Gesamtbetrag oft deutlich über dem Niveau des Bürgergeldes. Genau in dieser Kombination liegt der praktische Vorteil für geringverdienende Haushalte, die nicht vollständig im Grundsicherungssystem verbleiben wollen.
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Bescheid prüfenRechenbeispiel 1: Wann Wohngeld hilft – und wann nicht
Im ersten Beispiel zahlt eine alleinstehende Person 700 Euro Warmmiete und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.400 Euro. Damit fließen rund 50 Prozent des Einkommens in die Miete. In vielen Kommunen gilt eine Belastung von mehr als etwa einem Drittel des Nettoeinkommens als hoch.
Wird die Miete nach den Wohngeldtabellen auf 560 Euro begrenzt und liegt die zumutbare Eigenbelastung bei ungefähr 35 Prozent des Einkommens, also bei 490 Euro, ergibt sich ein möglicher Wohngeldanspruch von etwa 70 Euro monatlich. Je nach Mietstufe, Abzügen und individueller Berechnung können daraus in der Praxis auch 80, 100 oder 120 Euro werden.
Klar ist jedoch, dass der Zuschuss die reale Mietbelastung spürbar senkt.
Rechenbeispiel 2: Betrag sehr niedrig
Im zweiten Beispiel verdient eine Einzelperson 2.300 Euro netto und zahlt 500 Euro Warmmiete. Die Mietbelastung liegt hier bei rund 22 Prozent. Das Verhältnis zwischen Einkommen und Miete ist deutlich günstiger, sodass nach den Wohngeldkriterien nur ein geringer oder gar kein Anspruch entsteht.
Selbst wenn ein Anspruch bestünde, wäre der Betrag voraussichtlich so niedrig, dass der Aufwand eines Antrags kaum ins Gewicht fällt. In dieser Konstellation lohnt sich Wohngeld aus praktischer Sicht eher nicht.
Rechenbeispiel 3: Familie mit 2 Kindern
Das dritte Beispiel betrifft eine Familie mit zwei Kindern. Das Haushaltsnettoeinkommen liegt bei 2.500 Euro, die Warmmiete bei 1.100 Euro. Die Familie erhält Kindergeld für beide Kinder und liegt knapp über der Bürgergeldgrenze.
Zunächst prüft die Familienkasse, ob Kinderzuschlag gezahlt werden kann. Reicht das Einkommen rechnerisch für die Eltern, aber nicht vollständig für die Kinder, entsteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag, der je nach Einkommen mehrere Hundert Euro im Monat betragen kann. Parallel dazu kann die Wohngeldstelle prüfen, ob Miete und Einkommen innerhalb der maßgeblichen Tabellen liegen.
Ist das der Fall, kommt ein zusätzlicher Wohngeldzuschuss infrage, ebenfalls oft im dreistelligen Bereich. In der Summe aus Erwerbseinkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld kann das verfügbare monatliche Budget deutlich über dem liegen, was die Familie im Bürgergeldbezug hätte – und zwar ohne Eingliederungsvereinbarungen oder laufende Vermittlungsauflagen. Genau hier zeigt sich der Hebel eines gut geplanten Wechsels.
Wer trotz Bedarf leer ausgeht
In der Praxis gibt es Konstellationen, in denen Betroffene trotz hoher Wohnkosten kein Wohngeld erhalten. Typisch ist der bereits genannte Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt: Da die Unterkunftskosten dann bereits über das Jobcenter oder das Sozialamt getragen werden, ist Wohngeld ausgeschlossen.
Studierende und Auszubildende
Ein weiterer Problemfall sind Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben. In diesen Fällen gilt die Ausbildungsförderung als vorrangige Leistung, in der die Unterkunft zumindest teilweise mit abgebildet ist. Wohngeld wird dann nur in Sonderkonstellationen gewährt, etwa wenn BAföG ausschließlich als Volldarlehen gewährt wird oder wenn im Haushalt Personen leben, die keinen eigenen BAföG-Anspruch haben.
Einkommen zu niedrig
Schließlich kann ein Haushalt auch deshalb leer ausgehen, weil das Einkommen zu niedrig ist. Liegt es so weit unterhalb des Existenzminimums, dass der Gesamtbedarf ohne Grundsicherung nicht gedeckt wäre, verweist die Wohngeldstelle regelmäßig an das Jobcenter oder Sozialamt. Wohngeld soll gerade verhindern, dass Haushalte in die Grundsicherung abrutschen – es ersetzt sie aber nicht, wenn Hilfebedürftigkeit bereits besteht.
Kurz-FAQ: Wechsel vom Bürgergeld ins Wohngeld
Ab wann kann ich Wohngeld bekommen, wenn mein Bürgergeld endet?
Sobald kein Bürgergeld (oder keine Grundsicherung nach SGB XII) mehr für einen Monat bewilligt ist, kann für diesen Monat Wohngeld gezahlt werden. Praktisch solltest du den Wohngeldantrag stellen, sobald absehbar ist, dass dein Bürgergeld endet, damit der Übergang ohne Lücke klappt.
Was passiert, wenn mein Einkommen für Wohngeld zu niedrig ist?
Liegt dein Einkommen so niedrig, dass dein Bedarf rechnerisch nicht ohne Grundsicherung gedeckt wäre, lehnt die Wohngeldstelle in der Regel ab und verweist dich ans Jobcenter oder Sozialamt. Wohngeld soll drohende Hilfebedürftigkeit verhindern, es ersetzt aber keine bereits bestehende Hilfebedürftigkeit.
Ist Wohngeld immer besser als Bürgergeld?
Nein. Bürgergeld deckt Regelsatz und Unterkunft vollständig ab. Wohngeld übernimmt nur einen Teil der Wohnkosten und setzt eigenes Einkommen voraus. Finanziell interessanter wird es, wenn du mit Erwerbseinkommen knapp über der Bürgergeldgrenze liegst und zusätzlich Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag bekommst – dann ist das Gesamtbudget oft höher als im Bürgergeldbezug.
Können Eigentümerinnen und Eigentümer ebenfalls Wohngeld bekommen?
Ja. Wer im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung lebt, kann statt Mietzuschuss einen Lastenzuschuss erhalten. Maßgeblich sind auch hier Einkommen, Haushaltsgröße und die Höhe der laufenden Belastungen. Gerade bei kleinen Immobilien kann das eine Alternative zur Grundsicherung sein.
Lohnt sich ein Wohngeldantrag bei schwankendem Einkommen überhaupt?
Ja. Die Wohngeldstelle rechnet mit einem voraussichtlichen Jahreseinkommen und kann auch unregelmäßige Löhne berücksichtigen. Wichtig ist, dass du Einkommensveränderungen zeitnah meldest, damit dein Bescheid angepasst wird und keine hohen Rückforderungen entstehen.




