Rente: Mehr Rente für Eltern ab 2028

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Eltern sollen künftig noch stärker von ihrer Erziehungsleistung profitieren. Die Bundesregierung plant, die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2028 vollständig anzugleichen.

Damit wird eine jahrelange Ungleichbehandlung zwischen älteren und jüngeren Eltern beendet. Für viele Mütter – und zunehmend auch Väter – bedeutet das: mehr Rente im Alter, ohne dass ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss.

Einheitliche Kindererziehungszeiten für alle Jahrgänge

Bislang unterscheidet die Rentenversicherung, wann ein Kind geboren wurde. Für Kinder, die nach 1991 zur Welt kamen, werden 36 Monate als sogenannte Kindererziehungszeit (KEZ) anerkannt. Für ältere Jahrgänge, also Kinder vor 1992, werden derzeit nur 30 Monate angerechnet.

Diese Lücke soll ab dem 1. Januar 2027 geschlossen werden. Die technische Umsetzung erfolgt ein Jahr später, sodass die neuen Regelungen ab 2028 in allen Rentenbescheiden sichtbar werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Doppelleistungen ausgeschlossen werden. Wer bereits einen pauschalen Zuschlag für Kindererziehungszeiten erhalten hat, bekommt die restlichen Monate nur dann zusätzlich, wenn sie noch nicht über andere Zuschläge abgedeckt sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jede Erziehungsleistung genau einmal honoriert wird.

Spürbare Vorteile bei der späteren Rente

Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente, weil sie zusätzliche Entgeltpunkte bringen. Pro Monat Kindererziehung wird etwa ein Zwölftel eines Entgeltpunktes gutgeschrieben – das ergibt rund einen Punkt pro Jahr und knapp drei Punkte für drei Jahre.

Für vor 1992 geborene Kinder bedeutet die Reform also einen Zuwachs von rund einem halben Entgeltpunkt. Das klingt technisch, kann aber in der Praxis spürbare Auswirkungen haben.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt bundesweit ein einheitlicher aktueller Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt – Ost/West-Unterschiede bestehen nicht mehr. Ein Zuschlag von rund 0,5 Entgeltpunkten je Kind entspricht damit derzeit etwa 20,40 Euro pro Monat; der genaue Betrag hängt bei Inkrafttreten der Reform vom dann gültigen Rentenwert ab.

Die Rentenversicherung nimmt die Aufwertung automatisch vor. Bestandsrentnerinnen und -rentner müssen in der Regel keinen Antrag stellen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, profitiert unmittelbar von der höheren Anerkennung.

Was Eltern jetzt beachten sollten

Für viele Betroffene lohnt es sich, bereits jetzt einen Blick ins eigene Rentenkonto zu werfen. Dort ist hinterlegt, wie viele Monate Kindererziehungszeit bisher angerechnet wurden und welchem Elternteil sie zugeordnet sind.

Diese Zuordnung kann wichtig werden, wenn die zusätzlichen sechs Monate auf das falsche Konto laufen. Paare können durch eine gemeinsame Erklärung festlegen, wer die Erziehungszeiten erhalten soll. Eine rückwirkende Änderung ist allerdings nur zwei Monate lang möglich, daher sollte diese Frage rechtzeitig geklärt werden.

Auch wenn die Reform offiziell erst 2027 in Kraft tritt, ist eine vorherige Kontenklärung sinnvoll. So können Nachweise, Geburtsurkunden oder Erziehungszeiten schon jetzt dokumentiert werden.

Bei bestehenden Renten wird die Deutsche Rentenversicherung die Zuschläge automatisch berechnen und ab 2028 rückwirkend auszahlen. Nur in Sonderfällen, etwa bei Adoptionen oder längeren Auslandsaufenthalten, kann ein Antrag notwendig sein.

Reform stärkt Anerkennung familiärer Leistungen

Die Ausweitung der Kindererziehungszeiten ist mehr als eine technische Korrektur. Sie gilt als wichtiger Schritt, um die Lebensleistung von Eltern, insbesondere von Frauen, gerechter zu bewerten.

Viele Mütter haben durch Kindererziehung und Teilzeitarbeit geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut. Die Angleichung auf 36 Monate schafft ein Stück mehr Gleichbehandlung und verbessert die Altersvorsorge vieler Familien spürbar.

Ab 2028 gilt damit für alle Eltern dasselbe Recht: Drei Jahre Kindererziehung werden in voller Länge auf die Rente angerechnet – unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde. Wer seine Rentenunterlagen rechtzeitig prüft und die Zuordnung der Erziehungszeiten klärt, sichert sich den vollen Rentenvorteil.