EM-Rente: Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente steigt ab 2024

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Die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente, auch EM-Rente genannt, wird ab 2024 angehoben. Was das genau bedeutet und wie die Hinzuverdienstgrenzen steigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Sozialversicherungswerte fรผr das Jahr 2024 werden angepasst, darunter auch die monatliche BezugsgrรถรŸe. Ab dem 01. Januar 2024 wird die BezugsgrรถรŸe in Westdeutschland von 3.395โ‚ฌ auf 3.535โ‚ฌ erhรถht. Eine der ร„nderungen betrifft die Hinzuverdienstgrenzen fรผr Renten wegen Erwerbsminderung (EM-Rente), die seit dem 01. Januar 2023 dynamisch an die jรคhrlich gรผltige BezugsgrรถรŸe gekoppelt sind.

Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrenten steigen 2024 auf hรถhere Werte

Im Jahr 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen fรผr Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erhรถht. Die Mindesthinzuverdienstgrenze, die fรผr alle Empfรคnger einer solchen Rente gilt, wird von 35.647,50โ‚ฌ auf 37.117,50โ‚ฌ Bruttojahresverdienst angehoben.

Dies bedeutet, dass im Jahr 2024 ein Bruttojahresverdienst von bis zu 37.117,50โ‚ฌ neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anrechnungsfrei ist. Dabei wird immer der Jahresverdienst berรผcksichtigt.

Die Berechnung dieser Grenze

Mindest-Hinzuverdienstgrenze: 6/8 des 14-fachen der monatlichen BezugsgrรถรŸe.
Das ergibt: 3.535โ‚ฌ x 14 x 6/8 = 37.117,50โ‚ฌ.

Individuelle Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung

Neben der Mindestgrenze gibt es noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die von der Rentenversicherung รผberprรผft wird. Wenn sich nach der Berechnung herausstellt, dass die individuelle Grenze hรถher ist als die Mindestgrenze, gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Ist sie niedriger als die Mindestgrenze, dann wird die Mindestgrenze als anrechnungsfreier Hinzuverdienst verwendet.

Die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze erfolgt gemรครŸ: Berechnung individuelle Hinzuverdienstgrenze tw. EM-Rente 2024: 9,72-fache der monatlichen BezugsgrรถรŸe x hรถchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre.

Ein Beispiel: 1,5000 Entgeltpunkte sind die hรถchsten in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn, und die monatliche BezugsgrรถรŸe betrรคgt 3.535โ‚ฌ. Das ergibt: 9,72 x 3.535โ‚ฌ x 1,5000 EP = 51.540,30โ‚ฌ individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung

Fรผr Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 17.823,75โ‚ฌ im Jahr 2023 auf 18.558,75โ‚ฌ im Jahr 2024.

Die Berechnung der neuen Hinzuverdienstgrenze fรผr volle Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024 erfolgt wie folgt:

3/8 des 14-fachen der monatlichen BezugsgrรถรŸe. Das ergibt: 14 x 3.535โ‚ฌ x 3/8 = 18.558,75โ‚ฌ anrechnungsfreier Hinzuverdienst.

Hinzuverdienstgrenzen fรผr Erwerbsminderungsrenten steigen 2024

Mit der Anpassung der BezugsgrรถรŸe auf 3.535โ‚ฌ im Jahr 2024 steigen auch die Hinzuverdienstgrenzen fรผr Renten wegen Erwerbsminderung. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente im Jahr 2024 betrรคgt der anrechnungsfreie Jahresverdienst 18.558,75โ‚ฌ, wรคhrend bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zu 37.117,50โ‚ฌ Bruttojahresverdienst neben der Rente anrechnungsfrei sind