Hartz IV Urteil: Nebenkosten angemessen

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Sozialgericht Augsburg: Nebenkostennachfrage angemessene Höhe bezahlen

Tenor:
" … Entgegen der Ansicht der Beklagten handelt es sich bei der Nebenkostennachforderung auch nicht um Schulden, sondern um laufende Kosten von Unterkunft und Heizung. Für den Zeitraum Januar 2004 bis November 2004 hat die Klägerin nämlich die von ihr zu erbringenden Abschlagszahlungen an den Vermieter gezahlt, so dass sie in diesem Zeitraum insgesamt den Forderungen des Vermieters nachgekommen ist und deswegen bis 30.11.2004 schuldenfrei war. Die mit Schreiben vom 21.10.2005 erhobene Nebenkostennachforderung des Vermieters mit Fälligkeitsdatum zum 11.11.2005 ist sodann tatsächlich erst mit der Rechnungstellung und Fälligkeitstellung zum 11.11.2005 entstanden. …“"

FSB · Sozialgericht Augsburg 6. Kammer
Urteil:
1. Instanz Sozialgericht Augsburg / S 6 AS 685/06/21.11.2006
2. Instanz
3. Instanz

Sachgebiet: Grundsicherung für Arbeitssuchende
Entscheidung:
I. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 3. April 2006 in Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2006 verurteilt, der Klägerin die Übernahme der Nebenkostennachforderung für den Zeitraum Januar 2004 bis November 2004 zu bewilligen, soweit diese angemessen ist.

II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Tatbestand:
Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme einer Nebenkostennachforderung (Heizkostennachforderung und weitere umlagefähige Nebenkosten) in Höhe von 557,26 EUR streitig.

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