Mietkostenübernahme auch bei modernisierten Wohnungen der kommunalen Wohnungsbau- Gesellschaften
Wenn Wohnungen modernisiert werden, dann wird oft auch der Mietpreis angehoben. In einem konkreten Fall hatte sich das Amt geweigert, die höheren Mietkosten zu übernehmen. Das Hessische Landessozialgericht gab aber dem Kläger recht. Die Mietkosten des Hartz IV Empfängers müssen übernommen werden, sofern die Wohnung nicht mit "Luxus- Ausstattungen" versehen worden ist.
Modernisierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau können auch angemessen sein. Hartz IV Empfänger können nicht ohne weiteres in ländliche Gebiete verdrängt werden.
Das Urteil im Wortlaut:
AlG II-Träger müssen Mieten kommunaler Wohnungsträger auch dann als angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen, wenn die Wohnungen einfach Modernisiert wurden und dies mit einer Mieterhöhung verbunden war. Dies gilt, solange die Modernisierung nicht zu einer Luxus- oder Komfortausstattung führt. Das entschied in veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts AZ.: L 9 AS 260/06 vom 14.03.2007.
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