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Hartz IV Betroffene fühlen sich ausgegrenzt

Hartz IV Regelsätze reichen nicht aus

Die Studie kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass der ALG II Regelsatz nicht den "tatsächlichen Bedarf für das Existenzminimum" abdeckt.

Studie belegt: Hartz IV Betroffene fühlen sich massiv ausgegrenzt

In einer Studie die im Auftrag der Hans Böckler Stiftung, dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erstellt worden ist, kommt zu Tage, dass sich fast zwei Drittel der befragten Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt fühlen. Etwa 90 Prozent der Hartz IV Betroffenen sind in einer "finanziellen Notlage, die ihre Teilhabemöglichkeiten unzumutbar einschränkt", heißt es in der Auswertung. Zudem wird die persönliche Situation durch fehlerhafte Berechnungen, unrealistische Obergrenzen bei der Anerkennung von Wohnkosten und Leistungskürzungen als Sanktionen für mangelnde Mitwirkung" verschärft. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Auslegung der Hartz IV Gesetzgebungen dazu führen, dass das "Grundrecht auf ein würdiges Leben" massiv verletzt wird.

Doch die Studie geht noch einen Schritt weiter und kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsätze nicht den "tatsächlichen Bedarf für das Existenzminimum" abdeckt. Der ALG II Regelsatz ist so gering, so das die körperliche und seelische Gesundheit der Menschen oft akut darunter leidet.

Hartz IV Betroffene leiden unter der Perspektivlosigkeit
In der Studie wird berichtet, dass ALG II Empfänger ihre persönliche Situation oftmals als Perspektivlos empfinden. Der Arbeitsmarkt steht vielen Menschen seit längerer Zeit nicht mehr offen. Hinzu kommt, dass derzeit ein Klima der Ausgrenzung erzeugt wird. Die Studie besagt, dass sich Hartz IV Betroffene "abgekoppelt von der gesellschaftlichen Entwicklung und als Bürger zweiter Klasse" fühlen. Dennoch wollen die meisten Befragten schnell wieder eine geregelte und sozialversicherungspflichtige Arbeit finden.

Verbesserung bei der Vermittlung von Erwerbslosen gefordert
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die "Stärken der Betroffenen viel individueller" von den zuständigen Behörden gefördert werden sollte. So wird mehr Geld für Arbeitslosen-Beratungszentren gefordert sowie mehr Personal in den Argen. Erhebliche Zweifel wird an den sogenannten "Ein-Euro-Jobs" geäußert. Diese wären als Eingliederungsmaßnahme weniger geeignet. (07.11.2008)


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