Hartz IV: Stromkosten sprengen Hartz IV Regelsatz

Der Anteil der Stromkosten in den Regelleistungen reicht vielmals nicht aus

07.09.2011

Bei den Stromkosten findet eine massive Unterdeckung statt. Die Folge: Hartz IV Bezieher müssen mehr für Energiekosten ausgeben, als in den Regelleistungen vorgesehen sind. Das ergab eine repräsentative Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS). Die Gefahr durch der Verschuldung ist aufgrund der Unterdeckung der Stromkosten besonders hoch, wie der Bund der Energiekunden mahnte.

Laut Studienergebnisse sind vor allem ALG II Bezieher von der Unterdeckung betroffen. Viele Haushalte können die steigenden Kosten nicht mehr bezahlen, vielerorts drohen Zwangsabschaltungen sowie eine regelrechte Anhäufung von Schulden. Im aktuellen ALG II Regelsatz sind für einen Alleinstehenden 321,80 Euro für Stromkosten vorgesehen. Der kostengünstigste Stromanbieter verlangt in dem Bundesland Sachsen bei einem durchschnittlichen Verbrauch jährlich 435,50 Euro. Das bedeutet eine Unterdeckungssumme von 113 Euro pro Jahr. In dem Bundesland Thüringen ist der Gefahr der Verschuldung noch größer. Hier erzeugt der ungenügende Regelsatzanteil für einen Single eine Fehlsumme von 147 Euro.

Bei Familien ist die Gefahr der Verschuldung noch größer. So hat eine vierköpfige Familie in Sachsen mit durchschnittlich 524 Euro potenziellen Stromschulden zu kämpfen. In Thüringen beträgt die Unterdeckungssumme im Schnitt 346 Euro und in Sachsen-Anhalt 393 Euro. Rechnet man alle Summen zusammen, so werden den Hartz IV betroffenen Haushalten rund 70 Millionen Euro zu wenig für die Stromkosten bezahlt.

Wechsel zu günstigen Anbietern erschwert
Um die Kosten zu senken, versuchen viele Betroffene den Stromanbieter zu wechseln. Doch dieser Versuch scheitert meist bereits im Ansatz, weil die meisten Anbieter Hartz-IV-Empfänger bei Wechselantrag aufgrund einer fehlenden Bonität ablehnen. So sind Betroffene auf die regionalen Grundversorger angewiesen, die vielerorts höhere Energiekosten verlangen, als private Strombetreiber.

Erwerbslosen-Gruppen und Sozialverbände laufen seit Bekanntwerden der Studienergebnisse Sturm gegen die bewusste Unterdeckung. So kritisierte beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband die Haltung der Bundesregierung. „Der ungenügende Anteil der Stromkosten führt dazu, dass die meisten Menschen an lebenswichtigen Dingen wie Kleidung und Nahrung sparen müssen“, um nicht den Strom abgestellt zu bekommen. Obwohl die Stromkosten seit Jahren ansteigen, zeigt der Gesetzgeber kein Einlenken. Seit zwei Jahren ist der Strompreis im Durchschnitt um acht Prozent gestiegen, ohne dass die Regelleistungen diesbezüglich angepasst wurden. Der Deutsche Caritasverband schlägt daher vor, die ALG II- Regelsätze flexibel an den Preissteigerungen anzupassen.

Gefahr von Schulden vor allem in Ostdeutschland
Nicht nur im Osten sondern auch im Westen besteht das Problem, wenn auch nicht derart massiv. In Ostdeutschland sind die Strompreise aber besonders hoch, weshalb hier auch der Unterdeckungsbetrag viel höher ausfällt. Obwohl die EU eindeutige Vorgaben zum Problem der Energiearmut macht, ignoriert die Bundesregierung diese gänzlich. Hier verschweigt man lieber das Problem, um auf Kosten der Hilfebedürftigen Ausgaben zu sparen. Bei den Leistungsträgern erhalten Betroffene ebenfalls keine Hilfe. Hier bekommen die Menschen oft zu hören: „Dann sparen sie beim Essen oder machen sich eine Kerze an“. (gr)

Lesen Sie auch:
Hartz IV Bezieher müssen Ausweisgebühren zahlen
Ratgeber P-Konto bei Hartz IV
Hartz-IV: Anrechnung der Aufwandsentschädigung

Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...