Hartz IV: Rechtswidrige Zahlungsaufforderung

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Die Stadtverwaltung Wuppertal verschickt massenweise rechtswidrige Zahlungsaufforderungen

27.08.2012

(Tacheles, Wuppertal) Die Stadtkasse Wuppertal verschickt Hunderte von Zahlungsaufforderungen mit Forderungen des Jobcenter Wuppertal. Das sorgt für erhebliche Verunsicherung und Ängste, weil Hartz IV Betroffene über die Ursache der Forderung im Unklaren gelassen werden. Tacheles e.V. hält diese Praxis für rechtswidrig und wirft der Stadtkasse mangelnde Sensibilität gegenüber der Situation armer Bürgerinnen und Bürger vor.

Die Stadtkasse verschickt seit etwa zwei Wochen solche Zahlungsaufforderungen. Die Empfänger, vornehmlich Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II, werden darin aufgefordert, die geschuldete Summe binnen einer Woche zu begleichen. Als Grund der Forderung wird pauschal genannt: „Forderung Jobcenter Wuppertal /ALG II“. Den Schreiben ist nicht zu entnehmen, auf welchen Sachverhalt die Forderung zurückgeht. Es werden weder Aktenzeichen, Datum des Erstattungsbescheides noch Forderungsgrund angegeben.

„Diese nebulöse Praxis der Wuppertaler Stadtverwaltung bietet keinerlei Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu überprüfen. Ein solches Vorgehen ist schlichtweg rechtswidrig, denn Gläubiger müssen ihren Anspruch konkret benennen und hinreichend begründen. Hier reicht es nicht, zu schreiben, dass irgendein Anspruch besteht. Vielmehr muss eine Behörde der Forderungs-grund angeben und den Bescheid, auf den der Anspruch zurückgeht. Dazu ist auch die Stadtver-waltung Wuppertal verpflichtet“, erläutert Harald Thomé die Kritik des Vereins Tacheles.

In den vergangenen zwei Wochen hatte der Verein einen Ansturm von verunsicherten, zum Teil verzweifelten Ratsuchenden zu verzeichnen. Tacheles fordert die Verwaltungsspitze nunmehr auf, sich für das schroffe Vorgehen öffentlich zu entschuldigen und die Stadtkasse anzuweisen, künftig taktvollere und vor allem verständlichere Schreiben zu verschicken. „Bei solchen Forderungs-schreiben muss auf bestehende, freiwillige Rückzahlungsvereinbarungen hingewiesen werden“, moniert Harald Thomé. Außerdem müsse bei Beziehenden von Hartz-IV-Leistungen darauf geachtet werden, dass das Existenzminimum nicht unzulässig durch eine Rückzahlung unterschritten werde. „Die Stadtkasse sollte in solchen Fällen darauf hinwirken, dass realistische, das heißt moderate Tilgungsangebote gemacht werden, um rückzahlungswillige Betroffene nicht dauerhaft und über Gebühr finanziell zu überfordern“, schlägt Thomé vor.

Für den Fall, dass die Stadtverwaltung nicht einlenkt, bietet Tacheles e.V. ein Musterschreiben an, mit dem Betroffene auf ein Forderungsschreiben der Stadtkasse reagieren können. (pm)

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