Hartz IV: Facebook-Schnüffeln für Jobcenter tabu

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Datenschutzbeauftragter: Jobcenter dürfen nicht bei Facebook Informationen über Hartz IV-Bezieher sammeln

23.03.2012

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch sagte während der Vorstellung des 40. Tätigkeitsberichts in Wiesbaden, Behördenmitarbeiter der Jobcenter sollten Hartz-IV-Bezieher in sozialen Netzwerken wie Facebook nicht hinterher schnüffeln.

Soziale Netzwerke verleiten viele Menschen dazu, Daten preiszugeben, die ansonsten im Geheimen blieben. Ein solches „Verschleudern von zum Teil geheimen Daten“ sollte von staatlicher Seite nicht noch unterstützt werden. Zudem riet er staatlichen Institutionen, selbst nicht an solchen Sozialen Netzwerken teilzunehmen, um beispielsweise amtliche Verlautbarungen öffentlich zu machen.

Auf die Frage eines Mitarbeiters des Landkreises, ob Facebook genutzt werden dürfe, um Informationen über Hartz IV-Empfänger zu erlangen, verneinte Ronellenfitsch diese Art von Vorgehen. Wie der Datenschützer betonte, sei eine Erhebung und eine Verwendung der gesammelten Daten rechtswidrig. Denn bei der Datenerhebung sei nicht auszuschließen, dass auch Informationen gesammelt werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsbezug oder der Behörde stünden. Allerdings räumte er ein, dass es „Ausnahmen geben könne“, wenn es z.B. schwerwiegende Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Leistungsmissbrauch vorliegt oder eine Person eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.

Das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Datenschutz sei in der Bevölkerung noch immer sehr begrenzt. Viele gehen leichtsinnig in der Weitergabe ihre persönlichen Angelegenheiten um. „Ich rate dazu, die Datensparsamkeit zu predigen", betonte der Experte, der seit vergangenem Jahr auch für den privaten Datenschutz zuständig ist. (sb)

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