Falsche Praxis bei Hartz IV Mietbescheinigungen

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Hartz IV-Bezieher müssen zukünftig keine Mietbescheinigung mit zusätzlichen Angaben vom Kölner Jobcenter ausfüllen

03.12.2014

Auf mehrfache An- und Nachfrage der Fraktion die Linke im Rat der Stadt Köln (AN 3386/2014) erklärte das Jobcenter gestern im Sozialausschuss, dass die gängige Praxis bei Mietbescheinigungen „durch die Geschäftsführung des Jobcenters Köln als falsch und kritisch identifiziert" wurde, wie die Partei in einer Mitteilung informiert. Hintergrund ist die standardmäßige Aushändigung von Mietbescheinigungen bei der Beantragung von Hartz IV-Leistungen, die nicht nur Angaben zu Miet-, Heiz- und Nebenkosten behalten, sondern auch vorsehen, sich die Lage, Ausstattung oder Bezugsfertigkeit der Wohnung vom Vermieter bestätigen lassen. Diese Bescheinigung war häufig ausschlaggebend bei der Entscheidung über die Leistungsgewährung.

Auch Erwerbslose haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Jobcenter Köln setzte die Änderung unmittelbar um, so dass Erwerbslose zukünftig keine der fragwürdigen Angaben im Rahmen der Mietbescheinigung mehr machen müssen.

„Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (I.A.B.) verzichten bis zu 4,9 Millionen anspruchsberechtigte Menschen in Deutschland auf ihnen zustehende Sozialleistungen. Alles was geeignet ist, Hemmschwellen und Hürden bei der Antragstellung abzubauen, sollte zügig umgesetzt werden. Wir begrüßen die rasche und unbürokratische Verfahrensänderung des Jobcenters und werden uns weiterhin für die Belange von Erwerbslosen, insbesondere bei den steigenden Mieten / Kosten der Unterkunft einsetzen“, erklärte Michael Scheffer, Mitglied des Sozialausschusses.

Die Linke wies bereits zuvor auf Probleme hinsichtlich des Datenschutzes hin, weil sich Antragsteller von Leistungen nach SGB II gegenüber dem Vermieter als Hartz IV-Bezieher offenbaren müssen. Die Partei verweist in diesem Zusammenhang auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (ag)

Bild: Sammy / pixelio.de

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