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Wann tritt eine Sperrzeit bei ALG I ein?
Eine Sperrzeit hat das Ruhen des Arbeitslosengeld I-Anspruchs zur Folge und wird immer dann von der Agentur fรผr Arbeit verhรคngt, wenn der Arbeitnehmer die Erwerbslosigkeit durch eigenes Verschulden herbeigefรผhrt hat. Das ist unter anderem der Fall, wenn die Kรผndigung seitens des Arbeitnehmers ohne wichtigen Grund erfolgte oder er sich arbeitsvertragswidrig verhalten hat. Eine Sperrzeit kann aber auch bei der Weigerung eine angebotene Arbeit aufzunehmen, dem Abbruch einer Maรnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder nicht ausreichenden Eigenbemรผhungen verhรคngt werden. Darรผber hinaus fรผhrt eine verspรคtete Arbeitssuchendmeldung zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Dauer der Sperrzeit richtet sich nach der Art des Pflichtverstoรes und betrรคgt eine bis zwรถlf Wochen.
Verspรคtete Arbeitslosmeldung
Wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhรคltnis endet, muss spรคtestens drei Monate vor der Beendigung eine Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur fรผr Arbeit gemacht werden. Erfรคhrt der Arbeitnehmer oder Auszubildende spรคter vom Ende des Beschรคftigungsverhรคltnisses, ist er verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme arbeitssuchend zu melden.
Die Arbeitssuchendmeldung muss persรถnlich erfolgen. Zur Einhaltung der Frist kann aber auch telefonisch oder schriftlich erfolgen, sofern die persรถnliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung – spรคtestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – nachgeholt wird.
Ausgenommen von der Meldepflicht sind Personen, die eine betriebliche und schulische Ausbildung absolvieren und wissen, dass sie nach Ende der Ausbildungszeit nicht รผbernommen werden. Allen anderen Arbeitnehmern droht eine Sperrzeit von einer Woche, wenn sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden.
Sperrzeit wegen Meldeversรคumnissen
Einladungen der Agentur fรผr Arbeit zu Beratungsterminen sowie zu รคrztlichen oder psychologischen Untersuchungen sind meist verpflichtend. Das bedeutet, dass der Erwerbslose oder Antragsteller gemรคร ยง 309 SGB III den Ladungen folge leisten muss. Erscheint er dennoch nicht zu dem Termin, wird eine Sperrzeit von einer Woche verhรคngt. Eine Sperrzeit darf aber generell nur dann festgesetzt werden, wenn der Betroffene zuvor รผber die Rechtsfolgen belehrt wurde.
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
Die Agentur fรผr Arbeit verhรคngt eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses schuldhaft beigetragen hat. Das wรคre der Fall, wenn ein Angestellter einen Diebstahl im Unternehmen begeht oder fortwรคhrend zu spรคt zur Arbeit kommt. Ebenso fรผhrt eine Kรผndigung seitens des Arbeitnehmers ohne wichtigen Grund zu einer Sperrzeit beim ALG I. Schlieรen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag, wertet die Agentur fรผr Arbeit diesen auch als Lรถsung des Arbeitsverhรคltnisses durch den Arbeitnehmer, da der Vertrag ohne seine Zustimmung nicht zustande gekommen wรคre. Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe betrรคgt 12 Monate, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkรผrzung mรถglich ist.
Sperrzeit wegen Ablehnung einer Maรnahme
Weigert sich ein ALG I-Bezieher an einer Maรnahme zur beruflichen Eingliederung, Ausbildung, Weiterbildung oder Teilhabe am Arbeitsleben teilzunehmen, verhรคngt die Agentur fรผr Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwรถlf Wochen. Zudem fรผhrt der Abbruch solcher Maรnahmen sowie pflichtwidriges Verhalten wie hรคufiges Stรถren zu einer Sperrzeit.
Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung
Wer eine verfรผgbare und zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, riskiert eine Sperrzeit von drei bis zwรถlf Wochen. Das gilt auch, wenn Vermittlungsversuche beispielsweise durch unangemessenes Verhalten oder Nichterscheinen beim Vorstellungsgesprรคch zum Scheitern gebracht werden.
Unzureichende Eigenbemรผhungen
Jeder Erwerbslose ist dazu verpflichtet, selbst tรคtig zu werden, um die Arbeitslosigkeit schnellst mรถglich zu รผberwinden. Welcher Art und welchen Umfang die Eigenbemรผhungen haben mรผssen, wird im Regelfall in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt. So kann der Erwerbslose dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen im Monat zu schreiben. Werden die Eigenbemรผhungen jedoch vernachlรคssigt, droht eine Sperrzeit von zwei Wochen.
Sonderfall: Aufhebungsvertrag und Abfindung
Ein Aufhebungsvertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Diese Variante der Beendigung eines Arbeitsverhรคltnisses wird hรคufig gewรคhlt, um eine vorzeitiges Ende zu erreichen. Im Gegenzug erhรคlt der Arbeitnehmer eine Abfindung.
Ein Aufhebungsvertrag fรผhrt grundsรคtzlich zu einer Sperrzeit, da der Arbeitnehmer in diesem Fall die Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses bewusst herbeigefรผhrt hat. Denn ein Aufhebungsvertrag bedarf stets der Zustimmung des Arbeitnehmers. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Aufhebungsvertrag aus einem wichtigen Grund geschlossen wurde, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing nicht mehr in der Lage ist, die Arbeit fortzufรผhren. Eine Sperrzeit kann zudem verhindert werden, wenn die Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses durch den Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kรผndigungsfrist โ also nicht vorzeitig โ erfolgt oder der Aufhebungsvertrag geschlossen wird, um eine betriebsbedingte Kรผndigung zu verhindern, die der Arbeitnehmer anderenfalls anstelle des Vertrages erhalten hรคtte.
Meist erhรคlt der Arbeitnehmer eine Abfindung als Entlassungsentschรคdigung, wenn er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Zwar bewirkt eine Abfindung normalerweise keine Sperrzeit, aber unter bestimmten Voraussetzungen das Ruhen des ALG I-Anspruchs. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten und der Arbeitgeber das Arbeitsverhรคltnis OHNE Einhaltung der ordentlichen Kรผndigungsfrist beendet hat. Wird das Arbeitsverhรคltnis dagegen unter Einhaltung der gesetzlichen Kรผndigungsfrist seitens des Arbeitgebers ohne Verschulden des Arbeitnehmers gekรผndigt, hat die Entlassungsentschรคdigung keine Auswirkungen auf den ALG I-Anspruch.
Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Pflichtverstoร, der die Sperrzeit verursacht hat, oder, wenn bereits eine Sperrzeit lรคuft, mit dem Ende dieser Sperrzeit.
Rechtsfolgen einer Sperrzeit bei Arbeitslosengeld
Eine Sperrzeit geht mit einer Minderung der ALG I-Anspruchsdauer, des Ruhens der Leistungen fรผr einen bestimmten Zeitraum sowie der Addition der Sperrzeit zum Sperrzeitkonto einher. Eine Verringerung der ALG I-Anspruchsdauer bedeutet, dass wรคhrend der Sperrzeit der Anspruch auf ALG I ruht. Dieser Zeitraum wird nicht an die Anspruchsdauer โangehรคngtโ, so dass sich der Zeitraum insgesamt verkรผrzt und die Leistungsansprรผche, die wรคhrend der Sperrzeit normalerweise von der Agentur fรผr Arbeit erfรผllt worden wรคren, verfallen. Eine Sperrzeit von 12 Wochen hat immer eine Minderung der gesamten ALG I-Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel Jahr zur Folge. Bei kรผrzeren Sperrzeiten wird die Anspruchsdauer fรผr die Dauer der Sperrzeit verringert.
Eine Sperrzeit kann auch zum Erlรถschen des gesamten ALG I-Anspruchs fรผhren, wenn das Sperrzeitkonto insgesamt 21 Wochen umfasst. Dabei werden auch Sperrzeitrรคume miteinbezogen, die innerhalb von zwรถlf Monaten vor der Entstehung des ALG I-Anspruchs eingetreten sind, sofern diese nicht bereits zum Erlรถschen des Leistungsanspruchs gefรผhrt haben.
Dann ist eine Sperrzeit rechtswidrig
Sperrzeiten werden von der Agentur fรผr Arbeit verhรคngt, wenn der Arbeitnehmer die Beendigung seines Arbeitsverhรคltnisses schuldhaft herbei gefรผhrt hat. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Arbeitnehmer einen nachweislich wichtigen Grund fรผr sein Verhalten hatte. Das ist der Fall, wenn der es dem Arbeitnehmer unter Berรผcksichtigung der Gesamtsituation nicht mehr zuzumuten ist, die Arbeit fortzufรผhren. Um eine Sperrzeit beim ALG I zu verhindern, muss der Betroffene den Sachverhalt bei der Agentur fรผr Arbeit darlegen und nachweisen.
Zu den wichtigen Grรผnden, die eine Arbeitsaufgabe rechtfertigen, zรคhlen:
– Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich Arbeitsschutzvorrichtungen und Arbeitsbedingungen
– Gesundheitlich oder sittlich bedenkliche angebotene Unterkรผnfte
– Sittenwidrige und gegen ein Gesetz verstoรene Tรคtigkeiten
– Eine nur fรผr die Dauer eines Streiks zu besetzende freie Arbeitsstelle
– Die Wiederherstellung oder Begrรผndung einer ehelichen Gemeinschaft
– Die Wiederherstellung oder Begrรผndung einer Erziehungsgemeinschaft bei gemeinsamen Kindern
– Unzumutbarkeit der Arbeit, wenn der Arbeitnehmer kรถrperlich oder geistig nicht in der Lage ist, die Tรคtigkeit weiter auszuรผben. (ag)
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de