Hartz IV- bzw. ALG1 Beziehende, die erfolgreich eine zweijährige Weiterbildung absolvieren, können auch nach einer „gestreckten Abschlussprüfung” zwei Weiterbildungsprämien kassieren. Das hat am Mittwoch, 25. Mai 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 11 AL 29/21 R). Es reagierte damit auf die zunehmenden Änderungen und Modernisierung der Ausbildungsordnungen.
Laut Gesetz erhalten die Teilnehmer einer Weiterbildung nach erfolgreicher Zwischenprüfung 1.000 und nach der Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro. Dies soll die Teilnehmer zum Durchhalten motivieren und so ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Ausbildungsordnungen häufig geändert
Inzwischen werden die Ausbildungsordnungen aber vermehrt derart geändert, dass die Zwischenprüfung zugunsten einer sogenannten gestreckten Abschlussprüfung entfällt. Die Abschlussprüfung besteht dann aus zwei oder drei Teilen, etwa einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, die sich über bis zu drei Monate verteilen.
So war es auch bei der Klägerin, die als 40-Jährige erfolgreich eine zweijährige Weiterbildung zur „Kauffrau für Büromanagement” abgeschlossen hatte. Nach der dreiteiligen, über fast drei Monate gestreckten Abschlussprüfung bewilligte die Arbeitsagentur ihr nur die Abschlussprämie von 1.500 Euro.
Das Ziel ist, das „Durchhaltevermögen” zu stärken
Wie nun das BSG entschied, stehen ihr weitere 1.000 Euro zu. Es entspreche nicht den Zielen des Gesetzes, wenn die Prämie für die Zwischenprüfung durch die Modernisierung der Ausbildungsordnungen weitgehend wegfalle.
Das Ziel, das „Durchhaltevermögen” zu stärken, beziehe sich letztlich „auf die Gesamtdauer der Weiterbildungsmaßnahme”. Hier habe die Klägerin zwei Jahre lang durchgehalten. Dies müsse in jedem Fall zum Anspruch auf beide Prämien führen. Auf den zeitlichen Abstand zwischen den Prüfungsteilen komme es dann nicht mehr an, urteilte das BSG. mwo
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