Wer schon lange eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird finanziell schlechter gestellt als diejenigen, die erst vor wenigen Jahren in die Rente eingetreten sind. Betroffene „Altrentner“ halten diese Ungleichbehandlung ebenso für ungerecht wie die Sozialverbände VdK und SoVD und sind deshalb vor Gericht gezogen. Nun sind ihre Klagen auch vor der höchsten Instanz – dem Bundesverfassungsgericht – gescheitert.
Inhaltsverzeichnis
Worum geht es?
Der Anteil der neuen Erwerbsminderungsrenten pro Jahr liegt im Schnitt zwischen rund 16 und 18 Porzent aller Neurenten, und darin sind die zahlreichen Anträge nicht enthalten, die abgelehnt wurden. 2021 wurden allein 352.000 Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente gestellt und davon 175.000 nicht angenommen. Erwerbsgeminderte machen also einen erheblichen Teil der Rentner und Rentnerinnen insgesamt aus.
Seit 2014 verbesserte sich nach starkem Druck der Betroffenen und der Sozialverbände schrittweise die finanzielle Lage der Betroffenen. Erwerbsgeminderte befanden und befinden sich tendenziell in der gefährlichen Situation, dass bei Eintritt der Altersrente ihre Arbeitszeit so kurz war, dass die Höhe der Rente massiv sinkt.
Ausweitung der Zurechnungszeiten
Die Rentenversicherung berücksichtigt diese Schieflage durch die sogenannten Zurechnungszeiten. Mit diesen werden Jahre, in denen die Betroffenen Erwerbsminderungsrente bezogen, berechnet, als hätten sie gearbeitet. 2014 wurden diese Zurechnunsgzeiten um zwei Jahre auf das vollendete 62. Lebensjahr ausgeweitet, 2019 dann auf 65 Jahre und 8 Monate, bis 2030 soll dann eine Erhöhung auf das Alter von 67 Jahren stattfinden.
Ungleichbehandlung der Rentner
Das Problem bei diesen Verbesserungen war aber, dass sie nur für diejenigen galten, die neu in die Erwerbsminderungsrente eintraten, nicht aber für die, die sich bereits lange in ihr befanden. Erst 2022 wurden diese Unterschiede in der Höhe zwischen Neu- und Altfällen der Erwerbsminderungsrente zum Teil gemindert – jedoch sind beide nach wie vor nicht gleichgestellt.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Juli 2024 gibt es einen pauschalen prozentualen Zuschlag. Dieser beträgt bei den Bestandsrentnern, deren Erwerbsminderung zwischen dem 1.1.2001 und dem 31.12.2018 eintrat, 7,5 Prozent für die Alt- und um 4,5 Prozent für die Neufälle.
Viel zu wenig
Die Sozialverbände VdK und SoVD halten diese Zuschläge für viel zu gering und fordern mindestens doppelt so hohe Summen, um eine Gleichbehandlung zu ermöglichen. Sie unterstützten deshalb Altrentner, die vor Gericht klagten. Diese verlangten, dass die verlängerten Zurechnungszeiten auch bei ihren Renten berücksichtigt werden.
Wie entschied das Bundessozialgericht?
Das höchste deutsche Sozialgericht entschied am 10. November 2022 dagegen: „Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.“
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Die Sozialverbände legten gegen das Urteil des Bundessozialgerichts daraufhin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 12.6.2023 ab, diese Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen. Die Begründung lautet, der Gesetzgeber könne zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einführen. Diese Stichtage würden unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen.
Ungleichbehandlung besteht weiter
Für die Betroffenen bedeutet das. Vom Verfassungsgericht legitimiert werden Bestandsrentner weiter ungleich behandelt, und der Gesetzgeber ist nicht aufgefordert, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Die erhebliche finanzielle Benachteiligung der Altfälle wird lediglich ein wenig gemildert, bleibt aber weiterhin bestehen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.