Bürgergeld: Kindergeld wird voll angerechnet

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Das Bürgergeld soll für Bedürftige das Existenzminimum sichern. Betroffenen ist bisweilen unklar, welche Leistungen außerhalb des Bürgergeldes weiter bezogen werden oder entfallen, wenn Leistungsberechtigte unter das Bürgergeld fallen. Wie sieht es mit dem Kindergeld aus?

Das Kindergeld wird beim Bürgergeld angerechnet

Nach der derzeitigen Rechtslage wird das Kindergeld in der Regel bei den Bürgergeld-Leistungen angerechnet, also von diesen abgezogen.

Wie ist Kindergeld definiert?

Das Kindergeld ist ein Ausgleich, der unabhängig vom Einkommen ausgezahlt wird. Genau geregelt ist dies im Bundeskindergeldgesetz und im Einkommenssteuergesetz. Kindergeld wird bei Geburt eines Kindes beantragt.

Im öffentlichen Dienst ist der jeweilige Arbeitgeber für die Zahlung verantwortlich, ansonsten die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Es handelt sich um eine Finanzbehörde. Zwar handelt es sich nicht um einen Lohnersatz, aber doch um eine Sozialleistung.

Wer ist berechtigt, Kindergeld zu erhalten?

Sie können als Eltern Kindergeld beantragen, wenn Sie in Deutschland leben, die deutsche Staatsbürgerschaft haben (oder die eines EU-Staates, Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz), wenn Sie das Kindergeld für ein leibliches, neugeborenes Kind beanspruchen, dieses bei Ihnen im Haushalt lebt, keine ähnlichen Ansprüche auf Kindergeld im Ausland bestehen, Sie nicht im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen und nicht für einen ausländischen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten.

Nur ein Elternteil bezieht Kindergeld

Zwar sind beide Elternteile anspruchsberechtigt, aber nur ein Elternteil bezieht es letztlich. Die Eltern müssen sich also einigen, über wen von beiden das Kindergeld läuft. Komplikationen können sich bei zerrütteten Beziehungen, Trennung oder Scheidung der Eltern ergeben. Im Ernstfall entscheiden hier die Familiengerichte.

Auch eine dritte Person kann den Anspruch erheben, falls das Kind bei dieser und nicht bei den Eltern aufwächst. Auch hier klärt dies möglicherweise das Familiengericht.

Wann erhalten die Kinder selbst das Kindergeld?

Gewöhnlich einigen sich die Eltern untereinander, wer das Kindergeld bekommt. Waisenkinder und Kinder, die nicht wissen, wo ihre Eltern leben oder keinen Kontakt zu ihnen haben, können das Kindergeld selbst erhalten. Verletzen Eltern ihre Unterhaltspflicht, dann können Kinder auch einen Abzweigungsantrag stellen, um das ihnen zustehende Geld zur Verfügung zu haben.

Was bedeutet das für das Kindergeld bei Bürgergeld der Eltern?

Generell darf laut Bundesverfassungsgericht das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet werden. Dies gilt aber nur, wenn die Kinder mit den Eltern zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Dann wird es als Einkommen betrachtet. Leben die Kinder nicht mehr im Haushalt und gehören also nicht zur Bedarfsgemeinschaft, ist es möglich, dass das Kindergeld weitergezahlt wird. Es muss dann aber jeweils unverzüglich an das Kind weitergeleitet werden. Verzögern die Eltern diese Weiterleitung, dann werden möglicherweise Leistungen des Bürgergeldes gekürzt.

Was passiert, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Wenn das Kindergeld erhöht wird, gehen die Familien leer aus, die Bürgergeld beziehen. Kinder und Eltern werden von allen Kindergeld-Erhöhungen faktisch ausgeschlossen. Der erhöhte Kindergeld-Betrag wird vom Jobcenter voll angerechnet und entsprechend weniger Leistungen werden gezahlt.