Inkassounternehmen versuchen hรคufig, eine Drohkulisse aufzubauen, um Schuldner zur Zahlung offener Forderungen zu bewegen.
Einige dieser Methoden sind jedoch rechtlich fragwรผrdig oder sogar illegal. Das Landgericht Osnabrรผck stoppte ein Inkassobรผro, das rechtswidrige Drohungen in einem Mahnschreiben verschickte.
Der konkrete Fall
In diesem Fall kaufte ein Kunde Mรถbel und stornierte die Bestellung, weil sich die Lieferung zu sehr verzรถgerte. Das Unternehmen und der Kunde konnten sich nicht einigen.
Daraufhin schaltete der Lieferant ein Inkassobรผro ein. In einem Schreiben drohten die Inkassobรผros dem Verbraucher mit โAuswirkungen auf Ihre Kreditwรผrdigkeitโ.
Das Landgericht Osnabrรผck schob diesem Geschรคftsgebaren einen Riegel vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Inkassounternehmen verklagt.
Inkasso-Unternehmen drohen mit schwerwiegenden Folgen bei Nichtzahlung
Inkassounternehmen versuchen oft mit allen Mitteln, an die Forderungen zu kommen. Es werden Drohbriefe verfasst, um mรถglichst viel Druck auszuรผben.
Auch vor Hausbesuchen wird nicht zurรผckgeschreckt. Hรคufig wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht. Dieser hรคtte fรผr den Schuldner schwerwiegende Folgen. Kredite oder die Wohnungssuche wรผrden faktisch unmรถglich gemacht.
Schufa-Androhung nicht immer zulรคssig
Allerdings ist eine Meldung an die Schufa nach geltendem Datenschutzrecht nicht unter allen Umstรคnden mรถglich.
Wer nรคmlich eine unberechtigte Forderung zurรผckweist, darf nach einem aktuellen und bereits rechtskrรคftigen Urteil keinen Eintrag bei der Schufa erhalten.
“Das Landgericht Osnabrรผck hat dem Inkasso Unternehmen nun untersagt, mit โAuswirkungen auf Ihre Bonitรคtโ zu drohen und klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurรผckgewiesen haben, auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden dรผrfen, berichtet die Verbraucherzentrale.
Das Urteil des Landgerichts Osnabrรผck trรคgt das Aktenzeichen: 18 O 400/19 (rechtskrรคftig).
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Vertragspartner der Schufa?
Das Unternehmen schrieb in der Kopfzeile des Anschreibens an den Kunden zudem, dass sie โVertragspartner der Schufaโ seien. 500 Euro sollte der Kunde fรผr das Mรถbelstรผck bezahlen. Von dem Kaufvertrag war der Kunde allerdings aufgrund einer verspรคteten Lieferung zurรผckgetreten.
Das Anschreiben schloss mit den Worten: โSorgen Sie fรผr eine fristgerechte Zahlung, um weitere Kosten (Gerichts- Anwalts- und Vollstreckungskosten) und Auswirkungen auf Ihre Kreditwรผrdigkeit zu vermeiden.โ
Hinweis des Inkasso-Unternehmens unlauter
Ein solcher Hinweis sei allerdings “unlauter”, urteilte das Landgericht Osnabrรผck. Das Landgericht verbot dem Inkassodienst auf diese Weise die Zahlung des Betrages zu fordern.
Der vermeintliche Schuldner mรผsse nรคmlich dann befรผrchten, dass bei Ausbleiben einer Zahlung eine Meldung an die Schufa mit erwรคhnten Folgen drohe.
“An der vormals vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmten Rechtslage habe sich nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 nichts geรคndert” so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.
Fazit: Wer einer Rechnung ausdrรผcklich widersprochen hat, darf keinen Eintrag bei der Schufa erhalten. Daran mรผssen sich auch alle Inkassounternehmen halten.
Viele zahlen bei Schufa-Drohung auch unberechtigte Forderungen
Die Androhung einer Schufa-Meldung fรผhrt hรคufig dazu, dass (vermeintliche) Schuldner auch unrechtmรครige Forderungen begleichen. Deshalb sind solche und รคhnliche Drohungen bei vielen Inkassobรผros so beliebt. Auch Telefonanbieter und Kreditinstitute haben in der Vergangenheit immer wieder mit Schufa-Eintrรคgen gedroht.