Rentenkasse muss Fahrtkosten bei Wiedereingliederung zahlen

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Die Rentenversicherung muss auch die Fahrtkosten fรผr den Arbeitsweg รผbernehmen, wenn der Betroffene sich in einer stufenweisen Wiedereingliederung befindet. Das entschied das Sozialgericht Bremen (S 14 R 125/19).

Rechtliche Richtlinien fรผr die stufenweise Eingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung ist eine Reha-MaรŸnahme. Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, teil arbeitsfรคhige Versicherte nach einer Krankheit schonend an ihre bisherige Arbeitsbelastung heranzufรผhren.”

Diese stufenweise Wiedereingliederung ist in der Regel der nรคchste Schritt nach der medizinischen Rehabilitation. So schreibt die Rentenkasse: “Wir sind verpflichtet, unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung zu erbringen, wenn das erforderlich ist und die Voraussetzungen dafรผr vorliegen.” In diesem Fall wird das รœbergangsgeld bis zu deren Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt.”

Stufenweise Wiedereingliederung

Nach einer Krankheit oder einem Unfall kehren Menschen oft in ihre Erwerbsarbeit zurรผck, obwohl sie noch nicht vollstรคndig genesen sind. Zunรคchst arbeiten sie fรผr einige Stunden, dann steigern sie schrittweise ihre Arbeitszeit. Wenn der Prozess reibungslos verlรคuft, kรถnnen sie schlieรŸlich wieder regulรคr arbeiten und die Wiedereingliederung gilt als erfolgreich abgeschlossen.

Ablauf der Eingliederung

Zuerst einmal bescheinigt Ihr behandelnder Arzt, dass Sie erstens teilweise wieder belastbar sind und zweitens vermutlich am Ende der MaรŸnahme wieder voll in ihrem Beruf tรคtig sein kรถnnen. Sie gelten jedoch wรคhrend der Dauer der Wiedereingliederung nach wie vor als arbeitsunfรคhig und haben Anspruch auf Reha-Leistungen.

Wer ist an der Wiedereingliederung beteiligt?

Ihr behandelnder Arzt, Ihr Reha-Trรคger, Ihr Arbeitgeber und auch Sie selbst kรถnnen dieses Verfahren vorschlagen. Die Zustimmung liegt jedoch ausschlieรŸlich bei Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Der behandelnde Arzt und der Reha-Trรคger beraten Sie in der Regel, ob eine stufenweise Wiedereingliederung in Ihrem Fall sinnvoll und / oder รผberhaupt mรถglich ist.

Sie erstellen zusammen einen Stufenplan. Darin sind die Aufgaben jeder Phase festgelegt und die Wochenstunden. Beide weiten sich mit jeder Stufe aus.

Rentenversicherung lehnt Zahlung der Fahrkosten ab

Soweit ist das erst einmal klar. Zu rechtlichen Konflikten kommt es allerdings bisweilen bei der Frage, was denn alles in den Rahmen der Wiedereingliederung gehรถrt. In diesem Fall zahlte die Rentenversicherung zwar die Reha-MaรŸnahme und die stufenweise Wiedereingliederung, lehnte es aber ab, dem Betroffenen auf dessen Antrag hin die Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu erstatten.

Das Sozialgericht gibt dem Klรคger Recht

Der Betroffene klagte deshalb vor dem Sozialgericht, und dieses sah ihn im Recht. Denn, so das Gericht, die Wiedereingliederung sei eine einmalige Reha-Leistung, um eine Behinderung von Menschen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Die Fahrtkosten ergรคnzten die Reha-Leistung und gehรถrten deshalb zu den Kosten, die die Rentenversicherung รผbernehmen mรผsse.