Rente mit Schwerbehinderung: So gelingt der vorzeitige Ruhestand

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Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen frรผher in den Ruhestand gehen. Diese Regelung ist fรผr diejenigen besonders wichtig, die aufgrund gesundheitlicher Einschrรคnkungen nicht bis zum regulรคren Renteneintrittsalter arbeiten kรถnnen.

Voraussetzungen fรผr die Altersrente bei Schwerbehinderung

Um die Altersrente fรผr Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen, mรผssen folgende Kriterien erfรผllt sein:

  1. Grad der Behinderung (GdB): Ein nachgewiesener GdB von mindestens 50. Zustรคndig fรผr die Feststellung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind die Versorgungsรคmter. Der GdB bewertet die Auswirkungen einer gesundheitlichen Einschrรคnkung und reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten.
  2. Erforderliche Versicherungszeit: Mindestens 35 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zรคhlen nicht nur Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschรคftigung, sondern auch:
  • Beitrรคge aus selbststรคndiger Tรคtigkeit
  • Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr (maximal acht Jahre)
  • Erziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des jรผngsten Kindes
  • Pflege von Angehรถrigen
  • Krankengeld und Arbeitslosengeld-Bezรผge
  • Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2010
  • Zeiten politischer Verfolgung in der DDR
  • Beitrรคge รผber den Versorgungsausgleich nach Scheidungen

Frรผhzeitige Rente ohne Abschlรคge: Das Renteneintrittsalter im รœberblick

Menschen mit Schwerbehinderung kรถnnen bis zu zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, ohne dass Rentenabschlรคge anfallen.

Entscheidend ist der Geburtsjahrgang:

Jahrgang Rentenalter (Jahre + Monate)
Rentenbeginn (Monat/Jahr)
1960 64 + 4
05/2024โ€“05/2025
1961 64 + 6
07/2025โ€“07/2026
1962 64 + 8
09/2026โ€“09/2027
1963 64 + 10
11/2027โ€“11/2028
Ab 1964 65 Ab 01/2029

Ab dem Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.

Abschlรคge bei frรผherem Renteneintritt

Wer frรผher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen mรถchte, muss mit Rentenabschlรคgen rechnen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorgezogen wird. Ein Beispiel:

Ein Versicherter, geboren im Januar 1964, erreicht regulรคr mit 67 Jahren die allgemeine Altersgrenze. Als Schwerbehinderter kann er ohne Abschlรคge bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Mรถchte er jedoch drei Jahre frรผher in Rente gehen, also mit 62 Jahren, wird ein Abschlag von insgesamt 10,8 Prozent fรคllig (0,3 % ร— 36 Monate).

Finanzielle Auswirkungen der Frรผhrente

Auch ohne Abschlรคge mรผssen Menschen mit Schwerbehinderung niedrigere Renten in Kauf nehmen. Dies liegt daran, dass sie durch den frรผheren Renteneintritt weniger Beitrรคge in die Rentenkasse einzahlen.

Laut aktuellen Berechnungen haben schwerbehinderte Rentner dadurch im Schnitt 79 Euro weniger Brutto-Rente pro Monat. Bei freiwilligem Vorziehen der Rente kรถnnen die Abschlรคge die Rentenhรถhe erheblich reduzieren.

Erwerbsminderungsrente als Alternative

Fรผr Personen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit nicht mehr voll arbeiten kรถnnen, besteht die Mรถglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Voraussetzung dafรผr ist ein Gutachten, das sowohl vom behandelnden Arzt als auch von einem Amtsarzt bestรคtigt wird.

Werkstattbeschรคftigte, die รผber 20 Jahre Beitrรคge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, kรถnnen eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, auch wenn sie weiterhin in der Werkstatt arbeiten. Diese Rente wird automatisch in eine Altersrente umgewandelt, sobald das Rentenalter erreicht ist.

Besondere Regelungen fรผr Werkstattbeschรคftigte

Werkstattbeschรคftigte, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden kรถnnen, profitieren von speziellen Regelungen. Fรผr sie รผbernehmen der Staat und die Werkstatttrรคger die Rentenbeitrรคge. Diese Menschen haben hรคufig bereits vor dem regulรคren Renteneintrittsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.