Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist oft ein langwieriger Prozess, der nicht von heute auf morgen erfolgt. Oftmals sind Phasen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld vorangegangen, in denen der Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen konnte und Überstunden sowie Urlaubsansprüche angesammelt hat.
Dieser Artikel erklärt, wie mit diesen offenen Ansprüchen verfahren wird, wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.
Inhaltsverzeichnis
Vergütung von Überstunden und die Hinzuverdienstgrenze
Bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente stellt sich die Frage, wie angesammelte Überstunden behandelt werden. Diese Überstunden gelten als Arbeitsentgelt und werden als Hinzuverdienst betrachtet. Die aktuell geltende Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner liegt bei 6.300 Euro pro Jahr.
Werden angesammelte Überstunden ausgezahlt, fallen sie unter diese Grenze. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der Überstunden zu einer Kürzung der Rente führen kann, wenn die Grenze überschritten wird.
Auch wenn die Überstunden aus einer Zeit stammen, in der der Arbeitnehmer noch gesund war, gelten sie bei Auszahlung als Hinzuverdienst. Daher sollten Betroffene sorgfältig prüfen, ob eine Vergütung der Überstunden sinnvoll ist oder ob dadurch finanzielle Nachteile entstehen.
Abgeltung von Urlaubsansprüchen: Was ist zu beachten?
Auch offene Urlaubsansprüche spielen bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente eine wichtige Rolle. Wenn Urlaubsansprüche in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden sollen, ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Dabei ist der Zeitpunkt der Feststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.
War der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch gültig, wird eine Einmalzahlung aus Urlaubsansprüchen ebenfalls als Hinzuverdienst gewertet und fällt unter die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro.
Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs
Oft bleibt das Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Krankengeld formal bestehen, auch wenn es ruht. Dies ist relevant, da eine Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst angerechnet wird, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung noch bestand.
Rückwirkende Rentenfeststellung: Auswirkungen auf Krankengeld und Arbeitslosengeld
Rückwirkende Feststellung der Erwerbsminderung
In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente rückwirkend festgestellt. Dies bedeutet, dass die Rentenversicherung einen Rentenbeginn festlegt, der in der Vergangenheit liegt.
Dadurch können sich auch Konsequenzen für Leistungen ergeben, die in der Zwischenzeit von der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur bezogen wurden.
Rückförderung von Krankengeld und Arbeitslosengeld
Wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird, kann es dazu kommen, dass Krankenkasse oder Arbeitsagentur bereits geleistete Zahlungen teilweise zurückfordern. Dies liegt daran, dass diese Zahlungen für einen Zeitraum erbracht wurden, in dem bereits ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestand. Dadurch können finanzielle Belastungen entstehen, die Betroffene berücksichtigen sollten.
Wichtige Punkte zu Überstunden und Urlaubsansprüchen bei Erwerbsminderungsrente
Überstunden
- Überstunden werden als Arbeitsentgelt betrachtet und zählen als Hinzuverdienst.
- Die Auszahlung der Überstunden fällt unter die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr.
- Auch Überstunden aus der Zeit vor der Erkrankung können zu einer Kürzung der Rentenzahlung führen.
Urlaubsansprüche
- Urlaubsansprüche, die nach Bewilligung der Erwerbsminderungsrente in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden, zählen als Hinzuverdienst.
- Entscheidend ist, ob der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch bestanden hat.
- Eine Anrechnung erfolgt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung noch bestand.
Rückwirkende Rentenfeststellung
Die rückwirkende Feststellung der Erwerbsminderung kann zu Rückförderungen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld führen.
Betroffene sollten sich frühzeitig informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Planung der Auszahlung von Überstunden und Urlaubsansprüchen
Betroffene sollten prüfen, welche Auswirkungen die Auszahlung von Überstunden und Urlaubsansprüchen auf ihre Erwerbsminderungsrente hat.
Die Regelungen sind komplex und unterscheiden sich je nach Einzelfall.
Daher empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Fachanwälte für Sozialrecht oder Rentenberater können dabei helfen, die individuellen Ansprüche bestmöglich geltend zu machen.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.