Riester-Sparen sollte eine Möglichkeit auch für den “kleinen Mann” sein, sich auf die Rente vorzubereiten. In der Realität schützt die Riesterrente nicht vor Altersarmut, vor allem wenn die Versicherungsnehmer in Hartz IV fallen. Doch: Wer seine Riester-Rente während der Hartz IV Bezugszeit kündigt, erlebt ein böses Erwachen.
Ausverkauf der gesetzlichen Rente
Die Riester-Rente basiert im Gegensatz zur staalichen Rente auf der sogenannten Kapitaldeckung, bei der jeder individuell für sich spart.
Die Idee geht auf den ehemaligen SPD-Arbeitsminister Walter Riester zurück. Mit der Riester-Rente sollte einen Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus geschaffen werden. Kritiker spreche in diesem Zusammenhang jedoch mehr von einem „Ausverkauf der gesetzlichen Rente“.
Einen Riester-Vertrag kann jeder Arbeitnehmer abschließen, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Ebenso können Beamte, Soldaten, Richter sowie Selbstständige – vorausgesetzt Letztere sind Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung – die die geförderte private Altersvorsorge in Anspruch nehmen.
Jobcenter bewertet Auszahlung einer Riester-Rente als Einkommen
Wer aber Hartz IV Leistungen bezieht, kommt in die Versuchung, die Riester-Rente vorzeitig auszahlen zu lassen. Eine Leserin tat dies nach 10 Jahren Einzahlung. Daraufhin verlangte das Jobcenter die Auszahlung zurück zu zahlen.
Die Leserin ging davon aus, dass nicht nur die Beitragszahlungen, sondern auch die Auszahlungen zum Schonvermögen gehören und somit nicht an Hartz IV angerechnet werden dürften.
Doch das böse Erwachen erfolgte: Das Jobcenter sieht die Auszahlung als Einkommen an.
Zunächst muss zwischen zwei wichtigen Phasen unterschieden werden: Zwischen der Anspar- und Auszahlungsphase.
In der ersten Phase wird die “Riesterrente” angespart und in der zweiten Phase die Auszahlung. In der Phase 1 werden regelmäßig Beiträge auf das Rentenkonto des Beitragszahlers eingezahlt. Dies bedeutet, dass in dieser Phase das Vermögen als Schonvermögen geschützt ist und nicht an Hartz IV angerechnet werden darf.
In der Auszahlungsphase allerdings wird die Riesterrente jeden Monat ausgezahlt. Nach derzeitiger Rechtslage stellt die Auszahlungsphase ein Vermögen dar, das monatlich ausgezahlt wird. Dann wird die Zusatzrente auf Hartz IV bzw. Grundsicherung im Alter angerechnet.
Auszahlung bringt nur Nachteile
Das bedeutet, die vorzeitige Auszahlung hat keinen positiven finanziellen Effekt, sondern bringt nur Nachteile! Es ist sogar doppelt schlecht, die Riesterrente vorzeitig zu kündigen.
Es wird zu einem Nullsummenspiel, weil sich der Hartz IV Leistungsanspruch entsprechend der Auszahlung reduziert. Zum anderen fallen auch die staatlichen Förderungen bei einer Kündigung weg und man muss sogar noch draufzahlen.
Wer also einen finanziellen Engpass hat, sollte besser über ein Ruhenlassen des Vertrages nachdenken. Die Beitragszahlungen werden in der Zeit des Hartz IV oder Arbeitslosengeld 1 Bezuges gestoppt. Wer dann wieder einen Job gefunden hat, kann entweder weiter einzahlen oder erst dann den Vertrag kündigen und auszahlen lassen.
Insgesamt ist die Riesterrente eher ein Sparmodell für den Staat und Arbeitgebern. Sie lohnt sich eigentlich nur, wenn man nicht auf Hartz IV bzw. eine Grundsicherung im Alter angewiesen ist.
So wies beispielsweise Sahra Wagenknecht in ihrem Buch „Freiheit statt Kapitalismus“ darauf hin, dass die Riester-Rente allein zu dem Zwecke geschaffen wurde, die anteilige Zahlung der Arbeitgeber zur Altersversorgung der Arbeitnehmer zu reduzieren und gleichzeitig die Profite der Arbeitgeber durch Senkung der Lohnosten zu erhöhen.
Vorteile erst ab einem sehr hohen Alter
Zudem sei in verschiedenen Studien belegt worden, dass die Renditephase einer privaten Altersvorsorge erst mit 85 Jahren beginne.
„Wer 30 Jahre lang rund 100 Euro im Monat in eine Riester-Versicherung einzahlt und alle staatlichen Zulagen abgreift, der bekommt ab einem Alter von 67 Jahren je nach Anbieter eine Rente von 164 bis 189 Euro garantiert. Eine derart jämmerliche ‘Rendite’ hat die Umlagerente zumindestens in der Vergangenheit noch keinem Rentner geboten.
Immerhin entsprechenden 181 € bei einer jährlichen Inflation von 2 Prozent nach 30 Jahren genau der Kaufkraft von heute 100 Euro.
Ein Rentner muss also 97 Jahre alt werden, um inflationsbereinigt wenigstens das wieder rauszuholen, was er eingezahlt hat“, kritisiert Wagenknecht. Der Großteil der staatlichen Zulagen werde durch die Kosten der Finanzanbieter aufgefressen.
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