Rente: Behörde darf sich irren – Gericht kippt Hoffnung auf rückwirkende Rente

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 26. Juni 2025 gegen eine Klägerin, die wegen einer falschen Hinzuverdienstgrenze ihre Altersrente verspätet beantragt hatte. (AZ: L 10 R 2079/23)

Die Richter bestätigten: Ein Auskunftsfehler der Rentenversicherung reicht allein nicht aus, um den Rentenbeginn nachträglich vorzuziehen. Wer Schadenersatz will, muss beweisen, dass er ausschließlich wegen der fehlerhaften Information zu spät handelte.

Urteil vom 26. Juni 2025: Klare Grenzen für Entschädigungen

Die Frau verlangte eine abschlagsfreie Rente ab September 2021. Ihre Begründung: Die Rentenversicherung nannte in der schriftlichen Auskunft den veralteten Hinzuverdienstwert von 6 300 Euro pro Jahr.

Tatsächlich lag die pandemiebedingt angehobene Grenze 2021 bei 46 060 Euro. Das Sozialgericht gab ihr zunächst recht. In zweiter Instanz kassierte das Landessozialgericht das Urteil und stellte sich auf die Seite der Behörde.

Der Streitfall im Detail

Die Klägerin behauptete, sie hätte den Antrag sofort gestellt, wenn sie den höheren Grenzwert gekannt hätte. Doch ihr Versicherungskonto enthielt ungeklärte Zeiten. Ohne diese Klärung hätte die Rentenversicherung die Zahlung ohnehin nicht früher starten können. Die Richter schlossen deshalb einen unmittelbaren Kausalzusammenhang aus.

Pandemie setzte Hinzuverdienstgrenzen außer Kraft

Seit 2020 durften vorgezogene Altersrentner ausnahmsweise deutlich mehr hinzuverdienen. Ziel war es, Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu halten. 2021 betrug die Obergrenze 46 060 Euro.

Der alte Richtwert von 6 300 Euro blieb zwar in vielen Formularen stehen, war jedoch faktisch aufgehoben. Wer ausschließlich auf die Zahlen in einer Rentenauskunft vertraute, riskierte Fehlentscheidungen.

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch: Hürden bleiben hoch

Der Herstellungsanspruch soll Betroffene so stellen, als hätte die Behörde korrekt gearbeitet. Voraussetzung ist ein messbarer Schaden, der direkt aus dem Fehler resultiert. Ein bloßes „Ich hätte sonst …“ genügt nicht. Betroffene müssen mit Belegen zeigen, dass sie bei richtiger Auskunft fristgerecht gehandelt hätten – und handeln konnten.

So vermeiden Sie teure Fehler

Wer seinen Rentenantrag vorbereitet, sollte alle Daten aktiv prüfen.

Kontenklärung: Fehlende Beschäftigungszeiten nachreichen.
Fristen notieren: Die Altersrente kann frühestens drei Monate rückwirkend bewilligt werden.

Die meisten Versicherten erhalten auf Wunsch eine kostenfreie Beratung in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Eine unabhängige, registrierte Rentenberatung kann sich lohnen, wenn Unterlagen fehlen oder komplexe Erwerbsbiografien vorliegen.

Sorgfalt lohnt sich

Ein falscher Grenzwert in der Rentenauskunft ist ärgerlich, aber kein Freibrief für spätere Ansprüche. Nur wer einen klaren Kausalnachweis liefert, hat vor Gericht Chancen. Prüfen Sie daher jede Auskunft genau, halten Sie Fristen ein und holen Sie im Zweifel fachkundige Hilfe. So schützen Sie Ihre Altersrente und ersparen sich teure Rückfragen.