Rente nach 35 Jahren – So hoch kann dann die Rente sein – Tabelle

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Wer in Deutschland mindestens 35 anrechenbare Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf die „Altersrente für langjährig Versicherte“.

Das Eintrittsalter ist dabei flexibel: Frühestens ab 63 Jahren dürfen Versicherte diesen Rententyp beantragen, müssen dann aber lebenslange Abschläge hinnehmen. Für jedes Monat des Vorziehens fällt ein Abzug von 0,3 Prozent an – bis zu 14,4 Prozent, wenn der komplette Vier‑Jahres‑Spielraum ausgeschöpft wird.

Welche Zeiten auf die 35 Jahre angerechnet werden

Zur Wartezeit von 420 Monaten zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung. Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Wehr‑ oder Zivildienst, anrechenbare schulische und berufliche Ausbildung sowie – in begrenztem Umfang – Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug können die Lücke schließen.

Rein beitragsfreie Anrechnungszeiten ohne gleichzeitige Einzahlung (etwa Schul‑ oder Hochschulzeiten) genügen allerdings nicht; sie müssen mit mindestens 18 Beitragsmonaten kombiniert sein, um die 35‑Jahres‑Anforderung zu erfüllen.

Tabelle: Abschläge und Regelaltersgrenze – so staffelt sich das ab 1956 Geborenen

Je später man geboren ist, desto höher liegt die Regelaltersgrenze und desto größer fällt der prozentuale Rentenabzug beim Vorruhestand mit 63 aus. Die folgende Übersicht basiert auf der offiziellen Staffelung der Deutschen Rentenversicherung und zeigt, wie stark die Kürzung für Jahrgänge ab 1956 ausfällt:

Geburts­jahr Regelalters­grenze Monate vor Regelalter bei Rentenbeginn 63 Dauerhafter Abschlag
1956 65 J 10 M 34 10,2 %
1957 65 J 11 M 35 10,5 %
1958 66 J 0 M 36 10,8 %
1959 66 J 2 M 38 11,4 %
1960 66 J 4 M 40 12,0 %
1961 66 J 6 M 42 12,6 %
1962 66 J 8 M 44 13,2 %
1963 66 J 10 M 46 13,8 %
1964 ff. 67 J 0 M 48 14,4 %

Wichtig: Die Zahlen beruhen auf der zum 1. Januar 2025 gültigen Gesetzeslage (§§ 236 ff. SGB VI) und der amtlichen Tabelle zur Anhebung der Regelaltersgrenze.

Rechenbeispiel aus der Praxis

Angenommen, eine Versicherte des Jahrgangs 1961 erhält nach heutigen Entgeltpunkten eine monatliche Regelrente von 1 800 Euro brutto. Zieht sie die Rente drei Jahre und sechs Monate früher – also exakt mit 63 –, mindern 42 vorzeitige Monate ihren Anspruch um 12,6 Prozent.

Das ergibt 1 575 Euro brutto; der Abschlag beträgt damit 225 Euro pro Monat und gilt lebenslang. Eine spätere Rentenanpassung (etwa jährliche Erhöhungen) rechnet sich auf den gekürzten Betrag.

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Was Versicherte jetzt tun sollten

Wer die 35‑Jahres‑Marke bald erreicht, sollte spätestens drei Jahre vor dem gewünschten Austrittsdatum eine Rentenauskunft anfordern und dabei ausdrücklich den „Bereich Altersrente für langjährig Versicherte“ markieren.

Denn erst eine prüffähige Kontenklärung zeigt, ob Lücken existieren, die mit freiwilligen Beiträgen oder Nachzahlungen für Kindererziehungszeiten geschlossen werden können.

Ebenso wichtig ist ein realistischer Haushaltsplan: Die dauerhaften Abschläge kumulieren sich über Jahrzehnte und wirken sich – bei späteren Rentenerhöhungen, aber auch auf die Witwenrente – proportional aus.