Pflegegeld: 3 wichtige Zuschüsse die verfallen, wenn Du sie nicht beantragst werden

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In Deutschland leben inzwischen gut 4,2 Millionen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die große Mehrzahl davon wird weiter zu Hause betreut.

Studien zeigen jedoch, dass Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge an gesetzlichen Leistungen ungenutzt bleiben.

Bei der Verhinderungspflege etwa greifen rund 70 Prozent der Anspruchsberechtigten nie auf das Geld zurück; beim Entlastungsbetrag werden sogar bis zu 80 Prozent der Mittel schlicht verschenkt. Die Gründe reichen von mangelnder Information bis zu komplexen Antragswegen.

Pflegesystem 2025: drei wichtige Budgets

Seit dem 1. Januar 2025 sind sämtliche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Für den Alltag zuhause sind dabei vor allem drei Budgets entscheidend.

Verhinderungspflege: Noch bis 30. Juni 2025 stehen – wie in den Vorjahren – 1 685 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die mit bis zu 50 Prozent der Kurzzeitpflege aufgestockt werden können.

Am 1. Juli 2025 greift Phase 2 des Pflege-Unterstützungs- und -Entlastungsgesetzes (PUEG). Dann verschmelzen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3 539 Euro, der flexibel für beide Zwecke eingesetzt werden darf. Die bisherige Deckelung bei Überträgen entfällt.

Entlastungsbetrag: Seit Januar liegt der monatliche Betrag pflegegrad-unabhängig bei 131 Euro – das sind 1 572 Euro pro Jahr. Nicht genutzte Monatsbeträge dürfen bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nachträglich gebündelt abgerechnet werden.

Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI): Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent ihres nicht verbrauchten Sachleistungsvolumens in zusätzliche Unterstützungs- und Alltagsleistungen „umwidmen“.

Weil die Pflegesachleistungen 2025 gestiegen sind – bei Pflegegrad 2 etwa auf 796 Euro monatlich – erhöht sich der mögliche Umwandlungsbetrag proportional (in diesem Beispiel auf maximal 318,40 Euro im Monat).

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Hürden zwischen Anspruch und Auszahlung

Viele Familien scheitern an der Bürokratie. Für die klassische Verhinderungspflege verlangen Kassen einen lückenlosen Stundennachweis, Quittungen sowie die Angabe des Vertreters; bei erwerbsmäßigen Helfern kommt meist eine Fachkraftqualifikation hinzu.

Beim Entlastungsbetrag dürfen die Leistungen nur von Landes- oder Kassen-anerkannten Anbietern erbracht werden. In manchen Bundesländern reicht allerdings eine geschulte Nachbarschaftshilfe – eine Chance, gerade in ländlichen Regionen Versorgungs­lücken zu schließen.

Die oft undurchschaubaren Regelungen führt dazu, dass viele Betroffene den Antrag erst stellen, wenn Fristen längst abgelaufen sind.

So verfallen nicht abgerufene Entlastungsbeträge nach 18 Monaten unwiderruflich, und nicht genutzte Verhinderungspflege-Mittel sind ans Kalenderjahr gebunden (ab Juli 2025 an das neue Jahresbudget).

Kurze Wege zu mehr Entlastung

Wer die Budgets ausschöpfen möchte, sollte von Anfang an ein Pflegetagebuch führen, die erbrachten Stunden laufend quittieren lassen und alle Rechnungen sammeln.

Wichtig ist außerdem, regelmäßig bei der Pflegekasse nachzufragen, welche Leistungen bereits verbucht sind.

Seit der Reform 2024 sind die Kassen verpflichtet, auf Wunsch halbjährlich eine Leistungs- und Kostenübersicht der letzten 18 Monate auszuhändigen – ein wertvolles Kontrollinstrument.

Für den Entlastungsbetrag lohnt sich der Blick in die landesweiten Datenbanken der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Wer dort keinen Platz findet, kann prüfen, ob Nachbarschaftshilfe zugelassen ist oder auf digitale Vermittlungsplattformen zugreifen, die regionale Alltagsbegleiter vermitteln und den Abrechnungsprozess übernehmen.

Vereinfachung in Sicht – aber Eigeninitiative bleibt Pflicht

Mit dem neuen gemeinsamen Jahresbetrag ab Juli und der für 2028 avisierten automatischen Leistungsdynamisierung sind politische Weichen gestellt. Doch solange die Pflegeversicherung ihre Budgets nur auf Antrag auszahlt, wird Information zum entscheidenden Faktor.

Ob professioneller Betreuungsdienst, ehrenamtlicher Nachbar oder digital gebuchter Alltagshelfer – wer seine Ansprüche kennt, kann sich spürbar entlasten und gleichzeitig vermeiden, dass dringend benötigte Mittel ungenutzt in die Kassen zurück­fließen.

Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt: Wer früh plant, lückenlos dokumentiert und im Zweifel fachkundigen Rat sucht, gehört nicht länger zu den Millionen, deren Pflegebudgets lautlos verfallen.