Krankenkasse muss 1.700 Euro Krankengeld nachzahlen

Wenn Sie Krankengeld beziehen und an einer Wiedereingliederung teilnehmen, dann kann in bestimmten Fรคllen der Wiedereingliederungsplan die รคrztliche Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung ersetzen. So entschied das Sozialgericht Hamburg (S 46 KR 2302/2017).

Voraussetzungen fรผr Krankengeld

Wenn Sie lรคngerfristig erkranken und gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld, das bis zu 78 Wochen ausgezahlt werden kann. Voraussetzung fรผr den Bezug von Krankengeld ist in der Regel eine lรผckenlose รคrztliche Krankschreibung wegen derselben Erkrankung. Lรผckenlos bedeutet dabei meist, dass erneute Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung pรผnktlich eingereicht werden, ohne dass die vorherige bereits verstrichen ist.

Wiedereingliederung bei Arbeitsunfรคhigkeit

Eine stufenweise Wiedereingliederung ermรถglicht, dass Sie bereits wรคhrend Ihrer Krankschreibung Schritt fรผr Schritt in Ihre Berufstรคtigkeit zurรผckfinden.

Das AusmaรŸ der Arbeit und die Tรคtigkeiten werden dabei leidensgerecht und in Absprache mit den behandelnden ร„rzten an Ihr vorhandenes Leistungsvermรถgen angepasst. Bei Komplikationen kรถnnen diese Bedingungen verรคndert werden, und es ist auch mรถglich, die Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Grรผnden abzubrechen, ohne dass dies negative Konsequenzen fรผr Sie hat.

Die Wiedereingliederung setzt nicht Ihren Anspruch auf Krankengeld auรŸer Kraft, denn Sie gelten nach wie vor als arbeitsunfรคhig. Auch wรคhrend der Wiedereingliederung mรผssen Sie Ihre Arbeitsunfรคhigkeit nachweisen, um Krankengeld zu erhalten.

Welche Form muss die Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung haben?

Das Sozialgericht Hamburg musste รผber einen Fall entscheiden. In dem die Krankenkasse einen Wiedereingliederungsplan erhielt. Dieser vermerkte, dass die Arbeitsfรคhigkeit noch nicht wiederhergestellt sei und zugleich, wann mit einer vollen Wiederherstellung gerechnet werden kรถnnte.

Die Krankenversicherung lehnte es ab, das Krankengeld weiter auszuzahlen, weil dieser Wiedereingliederungsplan nicht dem fรผr eine Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung vorgesehenen Vordruck entsprach (landlรคufig als gelber Schein bezeichnet).

Krankenkasse behauptet, Wiedereingliederungsplan sei als Nachweis umstritten

Gegenรผber dem Gericht argumentierte die Krankenkasse, dass die Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung durch den Arzt keine โ€žbloรŸe Fรถrmeleiโ€œ darstelle. Vielmehr sei es umstritten, ob ein stufenweiser Wiedereingliederungsplan ausreiche, um eine Arbeitsunfรคhigkeit festzustellen.

Die Richter entscheiden gegen die Krankenkasse

Die Richter sahen das anders. Sie erklรคrten den Bescheid der Krankenkasse, das Krankengeld zu entziehen, fรผr rechtswidrig und als Verletzung der Rechte des Erkrankten. Der behandelnde Arzt hรคtte vor dem Wiedereingliederungsplan die Arbeitsunfรคhigkeit durchgehend mit dem รผblichen Vordruck bestรคtigt. Derselbe Arzt habe den Wiedereingliederungsplan erstellt, und dieser schlieรŸe lรผckenlos an die vorhergehenden Krankschreibungen an.

Arbeitsunfรคhigkeit ist bestรคtigt

Der Gesetzestext fordere allein die รคrztliche Feststellung der Arbeitsunfรคhigkeit und nicht die Verwendung eines bestimmten Formulars fรผr diese. Die Arbeitsunfรคhigkeit sei jedoch im Wiedereingliederungsplan durch den Arzt eindeutig bestรคtigt.

Es geht um Leistungsmissbrauch und nicht um ein bestimmtes Formular

Zweck der Vorschrift sei die Vereinfachung der Verwaltung und die Verhinderung von Leistungsmissbrauch. Bei einer zeitnahen und durchgehenden รคrztlichen Feststellung der Arbeitsunfรคhigkeit sei das Muster unwichtig.

Wiedereingliederung bedeutet Arbeitsunfรคhigkeit

Auch systematisch liege die Krankenkasse falsch. Denn bei einer stufenweisen Wiedereingliederung bestehe grundsรคtzlich Arbeitsunfรคhigkeit. Eine Wiedereingliederung erfolge nach den Arbeitsunfรคhigkeits-Richtlinien.

Die Krankenkasse wurde dazu verpflichtet, das Krankengeld in Hรถhe von 1.743,42 Euro nachzuzahlen.