Erwerbsminderungsrente: Bis zu 7,5 Prozent mehr EM-Rente Mitte September

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Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, können sich auf spürbare Zuschläge freuen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) setzt eine gesetzliche Neuregelung um, die für viele Betroffene eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet. Zwischen dem 10. und 20. September 2025 sollen die ersten Nachzahlungen auf den Konten eingehen. Doch was steckt genau hinter der Entscheidung, und wen betrifft sie?

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist für Hunderttausende Menschen in Deutschland unverzichtbar. Sie richtet sich an Personen, die aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang arbeiten können.

Besonders betroffen sind Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder schweren Unfallfolgen. Überdurchschnittlich viele Frauen sind in dieser Gruppe vertreten, da sie häufiger in Teilzeit gearbeitet und dadurch ohnehin geringere Rentenansprüche erworben haben. Für viele dieser Menschen ist die Erwerbsminderungsrente die einzige Einkommensquelle – und oft ohnehin schon knapp bemessen.

Hintergrund: Warum gibt es den Zuschlag?

Der Grund für die Zuschläge liegt in den gesetzlichen Änderungen zur sogenannten Zurechnungszeit. Diese fiktive Zeitspanne wird bei der Rentenberechnung so behandelt, als hätte die betroffene Person weitergearbeitet, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage war.

Zwischen 2001 und 2018 fielen diese Zurechnungszeiten deutlich weniger günstig aus, was zu niedrigeren Renten führte. Erst ab 2019 änderte der Gesetzgeber die Regelung und ermöglichte eine weiterreichende Hochrechnung, wodurch neu bewilligte Erwerbsminderungsrenten spürbar höher ausfielen.

Damit ältere Jahrgänge nicht dauerhaft benachteiligt bleiben, wurde ein pauschaler Zuschlag beschlossen. Seit Juli 2024 greift diese Regelung, und nun erfolgen die ersten regulären Auszahlungen.

Höhe der Zuschläge und Staffelung

Die Deutsche Rentenversicherung hat die Zuschläge gestaffelt eingeführt. Wer zwischen 2001 und 2014 in die Erwerbsminderungsrente ging, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Für Renten, die zwischen 2015 und 2018 begonnen haben, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.

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Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem individuellen Rentenanspruch. Bei einer Erwerbsminderungsrente von 900 Euro bedeutet das einen monatlichen Zuwachs von rund 40 bis 67 Euro. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist das für viele Betroffene ein spürbarer Zugewinn.

Auszahlung: Termine und Modalitäten

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung der Zuschläge im Zeitraum zwischen dem 10. und 20. September 2025. Die Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, da die Zuschläge automatisch berechnet und überwiesen werden. Ab Dezember 2025 werden die Zuschläge fest in die monatliche Rentenzahlung integriert. Damit ist die Entlastung dauerhaft sichergestellt.

Kritik und offene Fragen

Trotz der positiven Wirkung sehen Sozialverbände und Verbraucherschützer die Maßnahme kritisch. Zwar bedeuten die Zuschläge für viele Menschen eine spürbare Entlastung, doch eine vollständige Gleichstellung mit den Renten ab 2019 schaffen sie nicht. Die pauschalen Prozentsätze berücksichtigen individuelle Erwerbsverläufe nur eingeschränkt.

Steuerliche Auswirkungen

Die Erhöhung kann auch Nebenwirkungen haben. Zusätzliche Rentenzahlungen können steuerlich relevant sein, insbesondere wenn die Gesamteinkünfte dadurch über den steuerlichen Freibetrag steigen. Betroffene sollten daher ihre Steuerbescheide prüfen oder sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten lassen.

Auch im Bereich der Sozialleistungen ist Vorsicht geboten. Höhere Renten können Auswirkungen auf Ansprüche beim Wohngeld oder der Grundsicherung haben. Ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung oder dem Sozialamt ist daher ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wer profitiert am stärksten?

Besonders profitieren langjährige Erwerbsminderungsrentner mit niedrigen Rentenansprüchen. Nach Schätzungen der DRV betrifft die Maßnahme rund drei Millionen Menschen in Deutschland. Viele von ihnen kämpfen seit Jahren mit knappen finanziellen Spielräumen. Für sie sind selbst 50 Euro mehr im Monat ein wichtiger Schritt hin zu etwas mehr Sicherheit und Würde im Alltag.

Fazit

Mit den neuen Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner wird eine langjährige Benachteiligung zumindest teilweise ausgeglichen. Die automatische Auszahlung sorgt dafür, dass kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht. Auch wenn die Zuschläge nicht alle Ungleichheiten beseitigen, stellen sie für viele Betroffene eine dringend benötigte finanzielle Entlastung dar.