Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, kรถnnen sich auf spรผrbare Zuschlรคge freuen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) setzt eine gesetzliche Neuregelung um, die fรผr viele Betroffene eine spรผrbare finanzielle Entlastung bedeutet. Zwischen dem 10. und 20. September 2025 sollen die ersten Nachzahlungen auf den Konten eingehen. Doch was steckt genau hinter der Entscheidung, und wen betrifft sie?
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist fรผr Hunderttausende Menschen in Deutschland unverzichtbar. Sie richtet sich an Personen, die aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschrรคnkungen nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang arbeiten kรถnnen.
Besonders betroffen sind Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder schweren Unfallfolgen. รberdurchschnittlich viele Frauen sind in dieser Gruppe vertreten, da sie hรคufiger in Teilzeit gearbeitet und dadurch ohnehin geringere Rentenansprรผche erworben haben. Fรผr viele dieser Menschen ist die Erwerbsminderungsrente die einzige Einkommensquelle โ und oft ohnehin schon knapp bemessen.
Hintergrund: Warum gibt es den Zuschlag?
Der Grund fรผr die Zuschlรคge liegt in den gesetzlichen รnderungen zur sogenannten Zurechnungszeit. Diese fiktive Zeitspanne wird bei der Rentenberechnung so behandelt, als hรคtte die betroffene Person weitergearbeitet, obwohl sie aus gesundheitlichen Grรผnden nicht mehr dazu in der Lage war.
Zwischen 2001 und 2018 fielen diese Zurechnungszeiten deutlich weniger gรผnstig aus, was zu niedrigeren Renten fรผhrte. Erst ab 2019 รคnderte der Gesetzgeber die Regelung und ermรถglichte eine weiterreichende Hochrechnung, wodurch neu bewilligte Erwerbsminderungsrenten spรผrbar hรถher ausfielen.
Damit รคltere Jahrgรคnge nicht dauerhaft benachteiligt bleiben, wurde ein pauschaler Zuschlag beschlossen. Seit Juli 2024 greift diese Regelung, und nun erfolgen die ersten regulรคren Auszahlungen.
Hรถhe der Zuschlรคge und Staffelung
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Zuschlรคge gestaffelt eingefรผhrt. Wer zwischen 2001 und 2014 in die Erwerbsminderungsrente ging, erhรคlt einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Fรผr Renten, die zwischen 2015 und 2018 begonnen haben, betrรคgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Die tatsรคchliche Hรถhe richtet sich nach dem individuellen Rentenanspruch. Bei einer Erwerbsminderungsrente von 900 Euro bedeutet das einen monatlichen Zuwachs von rund 40 bis 67 Euro. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist das fรผr viele Betroffene ein spรผrbarer Zugewinn.
Auszahlung: Termine und Modalitรคten
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung der Zuschlรคge im Zeitraum zwischen dem 10. und 20. September 2025. Die Betroffenen mรผssen keinen Antrag stellen, da die Zuschlรคge automatisch berechnet und รผberwiesen werden. Ab Dezember 2025 werden die Zuschlรคge fest in die monatliche Rentenzahlung integriert. Damit ist die Entlastung dauerhaft sichergestellt.
Kritik und offene Fragen
Trotz der positiven Wirkung sehen Sozialverbรคnde und Verbraucherschรผtzer die Maรnahme kritisch. Zwar bedeuten die Zuschlรคge fรผr viele Menschen eine spรผrbare Entlastung, doch eine vollstรคndige Gleichstellung mit den Renten ab 2019 schaffen sie nicht. Die pauschalen Prozentsรคtze berรผcksichtigen individuelle Erwerbsverlรคufe nur eingeschrรคnkt.
Steuerliche Auswirkungen
Die Erhรถhung kann auch Nebenwirkungen haben. Zusรคtzliche Rentenzahlungen kรถnnen steuerlich relevant sein, insbesondere wenn die Gesamteinkรผnfte dadurch รผber den steuerlichen Freibetrag steigen. Betroffene sollten daher ihre Steuerbescheide prรผfen oder sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten lassen.
Auch im Bereich der Sozialleistungen ist Vorsicht geboten. Hรถhere Renten kรถnnen Auswirkungen auf Ansprรผche beim Wohngeld oder der Grundsicherung haben. Ein Beratungsgesprรคch bei der Rentenversicherung oder dem Sozialamt ist daher ratsam, um unangenehme รberraschungen zu vermeiden.
Wer profitiert am stรคrksten?
Besonders profitieren langjรคhrige Erwerbsminderungsrentner mit niedrigen Rentenansprรผchen. Nach Schรคtzungen der DRV betrifft die Maรnahme rund drei Millionen Menschen in Deutschland. Viele von ihnen kรคmpfen seit Jahren mit knappen finanziellen Spielrรคumen. Fรผr sie sind selbst 50 Euro mehr im Monat ein wichtiger Schritt hin zu etwas mehr Sicherheit und Wรผrde im Alltag.
Fazit
Mit den neuen Zuschlรคgen fรผr Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner wird eine langjรคhrige Benachteiligung zumindest teilweise ausgeglichen. Die automatische Auszahlung sorgt dafรผr, dass kein zusรคtzlicher bรผrokratischer Aufwand entsteht. Auch wenn die Zuschlรคge nicht alle Ungleichheiten beseitigen, stellen sie fรผr viele Betroffene eine dringend benรถtigte finanzielle Entlastung dar.