Wird Krankengeld automatisch dem Finanzamt gemeldet?

Wird Krankengeld automatisch dem Finanzamt gemeldet? Ja. Gesetzliches Krankengeld wird von der Krankenkasse automatisch und elektronisch an das Finanzamt รผbermittelt.

Diese Meldung ist aber keine โ€žVersteuerungโ€œ des Krankengeldes, denn die Leistung selbst ist steuerfrei. Sie wirkt aber beim sogenannten Progressionsvorbehalt mit โ€“ dadurch kann sich Ihr persรถnlicher Steuersatz auf andere, steuerpflichtige Einkรผnfte erhรถhen. Was man also beachten sollte, beantworten wir in diesem Artikel.

Was die Krankenkasse รผbermittelt โ€“ und bis wann

Die Krankenkasse รผbertrรคgt in der Regel bis spรคtestens zum 28. Februar des Folgejahres den Zeitraum und den Bruttobetrag des gezahlten Krankengeldes an die Steuerverwaltung. Grundlage ist Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Sie erhalten anschlieรŸend eine Mitteilung, welche Daten gemeldet wurden.

Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto: Von der Nettoauszahlung sind nรคmlich bereits Arbeitnehmeranteile zu Sozialversicherungen einbehalten, gemeldet wird aber der hรถhere Bruttobetrag. Zahlungen bis zum 10. Januar werden โ€“ nach dem Zuflussprinzip โ€“ dem Vorjahr zugerechnet.

Wo die Daten in der Steuererklรคrung auftauchen

Die รผbermittelten Informationen stehen der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfรผgung und lassen sich im Rahmen der vorausgefรผllten Steuererklรคrung (VaSt) in Mein ELSTER abrufen.

Bei der Erfassung erfolgt der Eintrag โ€“ anders als beim Arbeitslohn โ€“ nicht in der Anlage N, sondern im Hauptvordruck unter โ€žSonstige Angaben und Antrรคge โ€“ Einkommensersatzleistungenโ€œ. In Papierformularen ist es die entsprechende Zeile des Hauptvordrucks ESt 1 A. Die elektronischen Meldedaten liegen der Verwaltung bereits vor; nur wenn Betrรคge unzutreffend sind, sollten Sie diese korrigieren.

Steuerliche Wirkung: steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

Krankengeld gehรถrt zu den steuerfreien Lohnersatzleistungen, die nach ยง 32b EStG den Progressionsvorbehalt auslรถsen. Das heiรŸt: Die Leistung selbst wird nicht besteuert, erhรถht aber den Steuersatz, mit dem Ihr รผbriges zu versteuerndes Einkommen belastet wird. Das kann โ€“ je nach รผbrigen Einkรผnften, Steuerklasse und bereits gezahlter Lohnsteuer โ€“ zu einer Nachzahlung fรผhren.

Abgabepflicht: die 410-Euro-Grenze

Wer in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohn- oder Einkommensersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld) erhalten hat, ist grundsรคtzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklรคrung verpflichtet.

Hintergrund ist, dass der Progressionsvorbehalt nicht bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berรผcksichtigt werden kann, sondern erst im Veranlagungsverfahren durch das Finanzamt.

Abgrenzung: privates Krankentagegeld

Vom gesetzlichen Krankengeld zu unterscheiden ist das private Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung. Dieses zรคhlt nicht zu den progressionspflichtigen Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen und unterliegt daher nicht dem Progressionsvorbehalt. Entsprechend erfolgt hierfรผr keine automatische Meldung wie beim gesetzlichen Krankengeld.

Auch relevant: Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld und weitere Leistungen

Neben dem klassischen Krankengeld melden Krankenkassen โ€“ als sogenannte meldepflichtige Stellen โ€“ weitere Entgeltersatzleistungen wie Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder รœbergangsgeld. Fรผr diese gilt dieselbe steuerliche Logik: steuerfrei, aber progressionswirksam.

Korrekturen, Rรผckzahlungen und Sonderfรคlle

Stellen Kassen nach der Meldung Fehler fest oder รคndern sich Betrรคge, informieren sie sowohl Sie als auch das Finanzamt und รผbermitteln berichtigte Daten. Bei Rรผckzahlungen von Lohnersatzleistungen sieht die Einkommensteuer-Richtlinie zum ยง 32b EStG vor, dass solche Rรผckzahlungen im Jahr der Rรผckzahlung die fรผr den Progressionsvorbehalt maรŸgeblichen Betrรคge mindern kรถnnen; in bestimmten Konstellationen kommt sogar ein negativer Progressionsvorbehalt in Betracht.

Praxisblick: Was Sie konkret tun sollten

Prรผfen Sie die vorausgefรผllten Daten in Mein ELSTER und gleichen Sie sie mit der Mitteilung Ihrer Krankenkasse ab. Weichen Werte ab, korrigieren Sie den Eintrag im Hauptvordruck.

Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt den Progressionsvorbehalt erst im Steuerbescheid umsetzt; deshalb kรถnnen Nachzahlungen entstehen, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist. Bewahren Sie die Bescheinigung der Krankenkasse auf, auch wenn Sie sie nicht einreichen mรผssen.

Fazit

Gesetzliches Krankengeld wird automatisch an das Finanzamt gemeldet. Es bleibt zwar steuerfrei, erhรถht aber รผber den Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz auf andere Einkรผnfte.

รœberschreiten die empfangenen Lohnersatzleistungen die 410-Euro-Marke, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklรคrung verpflichtet. Mit der vorausgefรผllten Steuererklรคrung behalten Sie den รœberblick und kรถnnen Abweichungen berichtigen.