Keine Ausbildungsbeihilfe bei Wohngemeinschaft mit der Mutter

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Auszubildende, die mit ihren Eltern in einer Wohngemeinschaft leben, kรถnnen von der Agentur fรผr Arbeit keine Berufsausbildungsbeihilfe verlangen. Auch wenn der Auszubildende mit seiner Mutter einen Untermietvertrag abgeschlossen hat, fehlt es fรผr den Beihilfeanspruch an einem rรคumlich getrennten Wohnen mit den Eltern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 13. September 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 20 AL 196/22).

Der Klรคger bewohnte zusammen mit seiner Mutter, die damals Hartz IV bezog, eine Dreizimmerwohnung in Frankfurt-Bornheim. Als er am 1. November 2017 eine Tรคtigkeit als Rettungssanitรคter aufnahm, schloss er mit seiner Mutter einen Untermietvertrag.

Danach zahlte er monatlich 384,50 Euro Miete fรผr ein mรถbliertes Zimmer. Fรผr Kรผche, Bad, WC, Keller, Stellplatz sowie diverse Haushaltsgegenstรคnde wurde eine Mitbenutzung vereinbart.

Als der Klรคger zum 1. August 2021 seine Tรคtigkeit als Rettungsassistent aufgab und eine Ausbildung zum Kaufmann fรผr Bรผromanagement begann, beantragte er bei der zustรคndigen Agentur fรผr Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe.

Diese lehnte den Antrag ab. Er lebe nicht auรŸerhalb des elterlichen Haushalts.

Untermietvertrag reicht nicht aus

Ohne Erfolg verwies der Auszubildende auf den bestehenden Untermietvertrag und damit auf das Vorliegen eines eigenen Hausstandes. Es handele sich lediglich um eine Wohngemeinschaft.

Das Bad sei zweigeteilt. So befรคnden sich auf der einen Seite seine Hygieneartikel bzw. seine Waschmaschine und auf der anderen Seite die Waschmaschine und andere Gegenstรคnde seiner Mutter. Selbst fรผr die Reinigung des Treppenhauses wรผrden eigene Putzmittel verwendet.

LSG Essen: Kein rรคumlich getrenntes Wohnen mit Eltern

Das LSG entschied jedoch am 22. Juli 2024, dass der Klรคger keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe habe. Diese kรถnne nur beansprucht werden, wenn der Auszubildende โ€žin einer eigenen, von der elterlichen Wohnung rรคumlich getrennten Wohnungโ€œ lebe und einen eigenen Haushalt fรผhre. Eine rรคumlich getrennte Wohnung liege jedoch nicht vor, wenn der Auszubildende mit einem Elternteil in einer Wohngemeinschaft zur Untermiete lebe. fle