Kein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen

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Davor fürchten sich viele Mieterinnen und Mieter: In einem Anschreiben teilt der Vermieter mit, die Miete werde ab kommenden Monat erhöht. Viele Betroffene stimmen voreilig der Erhöhung zu. Aber gilt hier auch das sog. 14-tägige Widerrufsrecht? Die Kieler Volljuristin Stefanie Anschütz vom Mieterverein klärt auf.

Nicht erst zustimmen und dann Rechtsrat einholen

Mieterinnen und Mieter stehen oft vor dem Dilemma, ob sie einer Mieterhöhung zustimmen sollen. Oft willigen sie aus Vorsicht ein und holen sich erst anschließend rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder dem Mieterverein ein.

Diese Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche rechtliche Probleme. Im Allgemeinen hat zwar ein Verbraucher das Recht, bei einem sogenannten “Fernabsatzvertrag” von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen wird, beispielsweise an der Haustür.

Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage und kann sich auf ein Jahr verlängern, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Rechte informiert wird. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt auch für Mieterinnen und Mieter als Verbraucher. Jedoch hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht für Mieterhöhungen gilt, so Anschütz. Eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann daher nicht widerrufen werden (BGH, AZ: VIII ZR 94/17).

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Ein konkreter Fall verdeutlicht dies: Ein Mieter stimmte zunächst einer Mieterhöhung zu, zog jedoch später seine Zustimmung zurück und forderte – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – bereits geleistete Zahlungen in Höhe von etwa 1200 Euro zurück.

Bundesgerichtshof: Kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen

Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Widerrufsrecht zwar auch im Mietrecht Anwendung findet, jedoch nicht bei Mieterhöhungen aufgrund der Vergleichsmiete. In diesem Fall sei der Mieter bereits ausreichend durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Mieterhöhungen abgesichert.

Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich begründen, und dem Mieter steht während der Zustimmungsfrist ausreichend Zeit zur Verfügung, um zu entscheiden, ob er zustimmt oder nicht.

Ein zusätzliches Widerrufsrecht, das den Mieter vor Fehlentscheidungen infolge psychischen Drucks oder mangelnder Information schützen soll, wenn ein Vertrag schnell an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen wird, ist daher nicht erforderlich.

Erst prüfen statt gleich der Mieterhöhung zustimmen

Bevor also einer Mieterhöhung vorschnell zugestimmt wird, sollten sich Mieter und Mieterinnen zunächst Hilfe bei einem örtlichen Mieterverein suchen. Oftmals kann gegen die Mieterhöhung vorgegangen werden. Wurde der Erhöhung zugestimmt, greift nicht die Widerrufsfrist. Lesen Sie dazu auch: Mieterhöhung: Mit diesen Tricks erhöhen immer mehr Vermieter die Miete