In Zeiten der Inflation steigen auch die Mieten. Wenn der Vermieter die Miete erhöht, besteht für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger die Gefahr, dass die Kosten der Unterkunft nicht mehr den Angemessenheitskriterien der Jobcenter entsprechen.
Doch Mieterhöhungen sollten nicht immer einfach hingenommen werden, wie der Volljurist Hibo Smit vom Mieterverein Kiel e.V. betont. Häufig wenden Vermieter nämlich einen Trick an, gegen den sich Mieter und Mieterinnen zur Wehr setzen können.
Mieterhöhung freiwillig oder nicht?
Neben den gesetzlich vorgesehenen Mieterhöhungsmöglichkeiten, wie der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels oder durch Vergleich mit ähnlichen Wohnungen sowie durch Modernisierungen, sieht das Gesetz auch eine einvernehmliche Mietanpassung zwischen Vermieter und Mieter vor. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da es auf einer freiwilligen Vereinbarung beider Parteien beruht.
Vermieter suggerieren Pflicht zur Mieterhöhung
Immer mehr Hausverwaltungen und Vermieter gehen jedoch dazu über, solche Mieterhöhungsangebote in ihren Schreiben als “förmliche Mieterhöhungsverlangen” zu formulieren. Obwohl im Betreff des Schreibens oft darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine einvernehmliche Mieterhöhung handelt, wird in den Schreiben oft unzulässiger Druck ausgeübt.
So wird auf eine angeblich bestehende Klagemöglichkeit nach Ablauf der oft sehr kurzen Zustimmungsfrist hingewiesen. Zudem wird häufig argumentiert, dass letztlich alles teurer geworden sei.
Auf diese Weise wird versucht, eine möglicherweise ungerechtfertigte Mieterhöhung durchzusetzen. Häufig verstoßen solche Erhöhungsverlangen auch gegen die gesetzliche Kappungsgrenze, die besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden darf.
Kein Angst vor dem Vermieter
Viele Mieter lassen sich dennoch darauf ein, auch aus Angst vor einer Kündigung des Mietverhältnisses oder weil sie glauben, dass die Mieterhöhung rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Betroffene Mieter sollten sich gegen solche ungerechtfertigten Mieterhöhungen zur Wehr setzen und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einholen. Hilfe bieten zum Beispiel die Mietervereine, die es in jeder Stadt gibt.
Mögliche Folgen einer Mieterhöhung für Bürgergeld-Bezieher
Ansonsten kann es passieren, dass die ortsübliche Mietobergrenze überschritten wird und das Jobcenter spätestens nach der aktuellen Karenzzeit eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten schickt. Dies hätte dann zur Folge, dass die Betroffenen die Mietdifferenz, die nicht vom Jobcenter übernommen wird, aus den Regelleistungen bezahlen müssen oder sich eine neue Wohnung suchen müssen.
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