Skandal-Hartz IV-Urteil: Jobcenter kann eine kostenfreie Verpflegung als Einkommen anrechnen

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Wenn ein Leistungsbezieher von seinem Arbeitgeber kostenlose Verpflegung zur Verfรผgung gestellt bekommt, darf das Jobcenter diese als Einkommen anrechnen. Ob es zum tatsรคchlichen Verzehr kommt, ist irrelevant.

Jobcenter kรผrzt Regelsatz

So lautet ein kรผrzlich getroffenes Urteil des Sozialgerichts Stuttgart. Die Klรคger bezogen in dem streitbefangenen Zeitraum als Bedarfsgemeinschaft Hartz IV. Einer der Klรคger erhielt von seinem Arbeitgeber freie Kost. Dafรผr wurde monatlich ein bestimmter Betrag dem Bruttogehalt hinzugerechnet und vom Netto wieder abgezogen. Das Jobcenter berรผcksichtigte die zur Verfรผgung gestellte Verpflegung allerdings zusรคtzlich als Einkommen. Folglich wirkte sich dies mildernd auf die zugesprochenen Leistungen aus. Der Klรคger reichte einen Widerspruch mit der Begrรผndung ein, dass er die unentgeltliche Verpflegung nicht in Anspruch genommen habe.

Tatsรคchliche Inanspruchnahme ist irrelevant

Das Jobcenter wies den erhobenen Widerspruchsbescheid mit der Begrรผndung zurรผck, dass eine tatsรคchliche Inanspruchnahme unerheblich sei. Es folgte eine Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart. Die Klรคger vertreten die Auffassung, dass die Verpflegung nur dann angerechnet werden dรผrfe, wenn diese auch tatsรคchlich in Anspruch genommen werden wรผrde. Sie beantragen daher, das Jobcenter dazu zu verpflichten, ihnen den kompletten Regelsatz zu gewรคhren. Das Jobcenter beantragt die Klage abzuweisen, da es den angegriffenen Bescheid fรผr rechtmรครŸig hรคlt.

Sozialgericht gibt Jobcenter Recht

Das Sozialgericht entschied den Fall zu Gunsten des Jobcenters. Der angefochtene Bescheid sei demnach rechtmรครŸig und verletze die Klรคger auch nicht in ihren Rechten. Folglich haben sie keinen Anspruch auf hรถhere Leistungen. Ferner sei es unerheblich, ob die Klรคger die kostenlose Verpflegung in Anspruch nehmen wรผrden oder nicht. Die bloรŸe Bereitstellung genรผge.

Ein erneuter Fall, der belegt wie unwรผrdig das Jobcenter mit Leistungsbeziehern umgeht. Jeder Mensch sollte frei wรคhlen dรผrfen, wann, wo und vor allem was er isst. Diese Selbstbestimmung ist im diesem Fall nicht gegeben. Anstatt den Klรคgern zu helfen, sich auch langfristig von Hartz IV zu befreien, werden sie ausgebremst und bewusst arm gehalten.