Ab dem 1. Januar 2026 schafft man einen vollen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch, wenn man im betreffenden Jahr rund 51.944 Euro brutto verdient – das sind etwa 4.328,67 Euro pro Monat.
Diese Zahl steht im Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, den das Bundesarbeitsministerium am 9. September 2025 veröffentlicht hat.
Zugleich weist die Ministeriumsseite das endgültige Durchschnittsentgelt 2024 mit 47.085 Euro aus – damit ist der Wert für 2026 gegenüber 2024 um 10,32 Prozent gestiegen- und so teuer wie noch nie.
Warum der Rentenpunkt „teurer“ wird
Ein Entgeltpunkt (EP) misst, wie Ihr eigenes Jahreseinkommen im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten steht. Verdienen Sie exakt diesen Durchschnitt, erhalten Sie 1,0 EP; verdienen Sie weniger oder mehr, sind es entsprechend weniger oder mehr Punkte.
Die Bundesregierung legt das Durchschnittsentgelt jährlich fest – auf Basis der Lohnentwicklung –, ohne politischen Ermessensspielraum. Steigt dieses Durchschnittsentgelt, wird es für Beschäftigte mit stagnierenden oder schwächer steigenden Löhnen schwieriger, denselben Punktestand wie zuvor zu erreichen.
Für 2025 wurde das vorläufige Durchschnittsentgelt bereits auf 50.493 Euro festgesetzt. Für 2026 sind 51.944 Euro vorgesehen. Gegenüber 2025 ist das ein weiterer Anstieg um knapp 2,9 Prozent; im Zwei-Jahres-Vergleich zu 2024 summiert sich der Sprung – wie oben genannt – auf gut 10 Prozent.
So funktioniert die Rentenformel – und was die neuen Werte bewirken
Die monatliche Bruttorente entsteht vereinfacht aus der Summe Ihrer Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Dieser Rentenwert wurde zum 1. Juli 2025 bundesweit auf 40,79 Euro angehoben – ein Plus von 3,74 Prozent. Steigt der Rentenwert langsamer als das Durchschnittsentgelt, sinkt der jährliche Rentenzuwachs für diejenigen, deren Einkommen nicht im selben Tempo mitwächst.
Ein Rechenbeispiel zeigt das:
Wer 45.000 Euro Jahresbrutto verdient, erzielt im Jahr 2025: 45.000 / 50.493 = 0,8912 EP. Multipliziert mit 40,79 Euro ergibt das einen Renten-Zuwachs von 36,35 Euro pro Monat für genau dieses Beitragsjahr erzielt im Jahr 2026 (bei unverändertem Gehalt): 45.000 / 51.944 = 0,8663 EP. Das ergibt 35,34 Euro pro Monat.
Allein zwischen 2025 und 2026 ergibt sich damit bei identischem Gehalt ein um rund 1,02 Euro geringerer monatlicher Rentenaufbau – pro Jahr Erwerbstätigkeit. Über viele Jahre addiert sich dieser Effekt spürbar. (Eigene Berechnung auf Basis der amtlichen Werte.)
Die Lohnbasis, die hinter allem steht
Die Rechengrößen für 2026 basieren auf der bundesweiten Lohnentwicklung 2024. Das BMAS beziffert diese maßgebliche Veränderung mit 5,16 Prozent – deshalb steigen die Rechengrößen „vergleichsweise stark“. Wichtig: Die jährliche Fortschreibung folgt einer fixen Mechanik; es geht nicht um politische Spielräume, sondern um ein gesetzlich vorgegebenes Fortschreiben nach Lohnstatistik.
„Gleiche Arbeit, weniger Rente“ – wann diese Zuspitzung stimmt
Die Aussage trifft in den Fällen zu, in denen das persönliche Einkommen nicht Schritt hält mit der allgemeinen Lohnentwicklung, die das Durchschnittsentgelt nach oben treibt.
Wer über Jahre hinweg unterhalb der Dynamik des Durchschnittsentgelts bleibt, sammelt weniger Entgeltpunkte pro Jahr als zuvor, obwohl Umfang und Qualität der Arbeit unverändert sein mögen.
Bei Beschäftigten mit Tarifsteigerungen in Höhe der Durchschnittslöhne oder darüber relativiert sich der Effekt; bei stagnierenden Gehältern, Teilzeit ohne Ausgleich oder branchenbedingt schwächerer Lohnentwicklung wirkt er besonders deutlich.
Einordnung und Vergleichswerte
Parallel zur Rentenanpassung 2025 wurden die Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli 2025 um 5,4 Prozent erhöht – ein automatisch an die Lohnentwicklung gekoppelter Mechanismus des Abgeordnetengesetzes.
Der Vergleich zeigt: Auch außerhalb der Rentenversicherung wirken Index-Automatismen. Dass die Renten 2025 mit +3,74 Prozent schwächer zulegten als die zugrunde gelegte Lohnentwicklung 2024, ist kein Widerspruch, sondern Ergebnis der Rentenformel mit ihren Dämpfungs- und Schutzkomponenten.
Was die Rechengrößenverordnung 2026 sonst noch zeigt
Der Entwurf listet neben dem Durchschnittsentgelt weitere Eckwerte auf, etwa die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (2026: 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich) oder die Bezugsgröße (2026: 3.955 Euro monatlich).
Diese Grenzen zeigen, bis zu welchem Einkommen Beiträge und damit auch Rentenansprüche erhoben bzw. berechnet werden. Für Gutverdiener*innen bedeutet die Erhöhung: ein größerer Einkommensanteil ist beitragspflichtig, was wiederum höhere potenzielle Entgeltpunkte ermöglicht – sofern das Einkommen die Grenze überschreitet.
Was Rentenversicherte jetzt beachten sollten
Wer seine spätere Rente realistisch einschätzen möchte, sollte die eigene Lohnentwicklung regelmäßig mit dem amtlichen Durchschnittsentgelt vergleichen.
Hält das persönliche Einkommen langfristig nicht Schritt, sinkt der jährliche Aufbau an Entgeltpunkten. Gegensteuern lässt sich – je nach Lebenslage – über höhere beitragspflichtige Einkommen, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in bestimmten Konstellationen.
Wichtig ist, die Effekte über Zeit zu betrachten: Ein Unterschied von „nur“ einem Euro monatlicher Zuwachs pro Beitragsjahr kann sich über Jahrzehnte zu spürbaren Rentenunterschieden summieren. (Allgemeine Hinweise, keine individuelle Beratung.)
Fazit
Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 macht es amtlich: Ein Entgeltpunkt wird 2026 so teuer wie nie. Der Sprung des maßgeblichen Durchschnittsentgelts spiegelt die solide Lohnentwicklung 2024 wider – und verschiebt damit den Maßstab, an dem individuelle Rentenansprüche gemessen werden.
Wer nicht im Takt der Durchschnittslöhne zulegt, baut pro Jahr weniger Rente auf. Gleichzeitig steigen der aktuelle Rentenwert und die Bemessungsgrenzen – allerdings in anderer Taktung. Für Versicherte lohnt sich deshalb ein nüchterner Blick auf die eigene Erwerbsbiografie und eine frühzeitige, robuste Vorsorgestrategie.




