Hartz-IV-Mehrbedarf bei Leberzirrhose mit Untergewicht

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Hartz-IV-Bezieher können bei einer Leberzirrhose Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung haben. Macht die Erkrankung eine eiweißreiche und fettarme Ernährung erforderlich und liegt bereits eine Mangelernährung bei dem Betroffenen vor, kann ein Mehrbedarf in Höhe von zehn Prozent der Regelbedarfs für Alleinstehende gerechtfertigt sein, entschied das Sozialgericht Cottbus in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. November 2020 (Az.: S 29 AS 1164/18).

Mangelernährung durch Erkrankung

Im konkreten Fall ging es um eine Hartz-IV-Bezieherin, die an einer Leberzirrhose und dadurch auch an einer Mangelernährung leidet. Ihr Body Mass Index (BMI) betrug 18 und gilt damit als untergewichtig. Bei ihrem Jobcenter machte sie nun einen Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung geltend. Sie benötige eiweißreiche und fettarme Kost wie Schweine-Filets, Rindfleisch, Eiweißpulver oder ausgewählte Öle.

Die Ernährung sei teuer und könne aus den regulären Hartz-IV-Leistungen nicht finanziert werden. Sie verwies auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der bei einer Leberschwäche einen Mehrbedarf von 30,68 Euro monatlich annehme.

Das Jobcenter lehnte den Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung ab und meinte, dass eine „gesunde Mischkost” vom Regelbedarf finanziert werden könne.

Sozialgericht Cottbus verweist auf kostenaufwendige Ernährung

Das Sozialgericht Cottbus sprach der Frau einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung in Höhe von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe 1 zu. Das ist der Satz für Alleinstehende, derzeit (2021) 446 Euro, der Mehrbedarf heute also 44,60 Euro.

Der Anspruch bestehe, wenn eine Leberzirrhose und eine damit einhergehende Mangelernährung vorliegen, so das Sozialgericht. Dies sei hier der Fall. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge habe als Kriterium für eine Mangelernährung einen BMI von weniger als 20 angeführt.

Bei der Klägerin sei zusammen mit der Leberzirrhose damit aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich, die nicht mehr vom Regelbedarf gedeckt werden könne. fle/mwo