Hartz-IV-Bezieher kรถnnen bei einer Leberzirrhose Anspruch auf einen Mehrbedarf fรผr eine kostenaufwendige Ernรคhrung haben. Macht die Erkrankung eine eiweiรreiche und fettarme Ernรคhrung erforderlich und liegt bereits eine Mangelernรคhrung bei dem Betroffenen vor, kann ein Mehrbedarf in Hรถhe von zehn Prozent der Regelbedarfs fรผr Alleinstehende gerechtfertigt sein, entschied das Sozialgericht Cottbus in einem kรผrzlich verรถffentlichten Urteil vom 19. November 2020 (Az.: S 29 AS 1164/18).
Mangelernรคhrung durch Erkrankung
Im konkreten Fall ging es um eine Hartz-IV-Bezieherin, die an einer Leberzirrhose und dadurch auch an einer Mangelernรคhrung leidet. Ihr Body Mass Index (BMI) betrug 18 und gilt damit als untergewichtig. Bei ihrem Jobcenter machte sie nun einen Mehrbedarf fรผr eine kostenaufwendige Ernรคhrung geltend. Sie benรถtige eiweiรreiche und fettarme Kost wie Schweine-Filets, Rindfleisch, Eiweiรpulver oder ausgewรคhlte รle.
Die Ernรคhrung sei teuer und kรถnne aus den regulรคren Hartz-IV-Leistungen nicht finanziert werden. Sie verwies auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins fรผr รถffentliche und private Fรผrsorge, der bei einer Leberschwรคche einen Mehrbedarf von 30,68 Euro monatlich annehme.
Das Jobcenter lehnte den Mehrbedarf fรผr eine kostenaufwendige Ernรคhrung ab und meinte, dass eine โgesunde Mischkost” vom Regelbedarf finanziert werden kรถnne.
Sozialgericht Cottbus verweist auf kostenaufwendige Ernรคhrung
Das Sozialgericht Cottbus sprach der Frau einen Mehrbedarf fรผr kostenaufwendige Ernรคhrung in Hรถhe von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe 1 zu. Das ist der Satz fรผr Alleinstehende, derzeit (2021) 446 Euro, der Mehrbedarf heute also 44,60 Euro.
Der Anspruch bestehe, wenn eine Leberzirrhose und eine damit einhergehende Mangelernรคhrung vorliegen, so das Sozialgericht. Dies sei hier der Fall. Der Deutsche Verein fรผr รถffentliche und private Fรผrsorge habe als Kriterium fรผr eine Mangelernรคhrung einen BMI von weniger als 20 angefรผhrt.
Bei der Klรคgerin sei zusammen mit der Leberzirrhose damit aus medizinischen Grรผnden eine kostenaufwendige Ernรคhrung erforderlich, die nicht mehr vom Regelbedarf gedeckt werden kรถnne. fle/mwo